Beiträge von Andrego im Thema „Seben 1200-90 Comet Maksutov“

    Hier der genaue Link
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/75735


    Urteil: Widerrufsausschluss bei fehlender Originalverpackung ist unwirksam


    Onlineshop-Betreiber dürfen keine Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, wonach der Widerruf nur dann akzeptiert wird, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird. Dies hat das Landesgericht (LG) Coburg in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil bereits im März entschieden (Az. 1 HK 0 95/05). Auch eine Klausel, wonach der Käufer das Risiko für Transportschäden zu tragen habe, sei null und nichtig...... und noch vieles mehr

    Achtung denk dran es gibt eine Neues Gesetz. Stand diese woche bei Heise.de


    Das mit Originalverpackung und der Rücksendungskosten ist null und nichtig. Die Regelungen sind laut dem Rechtskräfigen Urteil unzulässig. Schau mal auf Heise in den letzten 7 Tagen muss es stehen