Hier der genaue Link
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75735
Urteil: Widerrufsausschluss bei fehlender Originalverpackung ist unwirksam
Onlineshop-Betreiber dürfen keine Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, wonach der Widerruf nur dann akzeptiert wird, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird. Dies hat das Landesgericht (LG) Coburg in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil bereits im März entschieden (Az. 1 HK 0 95/05). Auch eine Klausel, wonach der Käufer das Risiko für Transportschäden zu tragen habe, sei null und nichtig...... und noch vieles mehr