Beiträge von AMZoll im Thema „Doch eine Gartensternwarte“

    Hallo Jürgen,


    Bevor ich mich auf der Gemeinde nach einer Ausnahmegenehmigung fragen würde, würde ich mal beim Landratsamt telefonisch nach Auflagen für ein "eventuell geplantes GArtenhaus" fragen. Ich kann mirtr nicht vorstellen, dass es eine Obergranze für Gartenhäuser mit 2,20 m gibt. Da du wahrscheinlich im Ort, also innerhalb des Bebauungsplanes liegst, ist das sowieso relativ einfach geregelt.


    Ich habe im Übrigen aus der Frühzeit meiner Sternwartenplanung auch einen Gartenhauskatalog da und da sind die meisten Firsthöhen auch über 2,20. Da ich allerdings für mein Vorhaben sowieso einen Architekten brauchte, konnte ich gleich nach meinen Vorstellungen selbst was planen.


    CS


    Andreas