Beiträge von Joker600 im Thema „Doch eine Gartensternwarte“

    Hätte ich geschrieben, frag bloß nicht bei der gemeinde nach, wäre sicher von jemandem gekommen, ach, da kann man schon fragen, da passiert nix. Aber gut.
    Generell kommt es beim Bau auf das Fundament an. Die max. Höhe eines Werkzeugschuppens oder eines ähnlichen Gartenhäuschens liegt sicher nicht bei 2,20. Es gibt genug Angebote mit höheren Giebeln, die nicht genehmigungspflichtig sind. Und wenn ich meiner Gemeindeverwaltung trauen darf, dann wird das erst interessant, wenn jemand drin wohnen kann, das Häuschen zu nahe an einer Grenze steht, oder irgendwen behinder (z.B. Licht im Wohnzimmer nimmt).
    Also würde ich das Risiko eingehen und nachfragen. Ob erst beim Landratsamt, oder gleich bei der Gemeinde liegt bei Dir. Und ich denke, wenn Du sagst, Du möchtest Dich generell informieren, dann fragen die nicht, ob Du schon was gebaut hast und jetzt Angst bekommen hast. Sicher kommt auch nicht gleich ein Schreibtischtäter vorbei.

    Hallo Jürgen,


    also das sind mir immer die liebsten Nachbarn! Alles was einem nicht passt, oder was man nicht versteht wird erstmal kaputt gemacht. So quasi...
    Ich würde erstmal nachfragen bei der Gemeinde oder Stadt, ob es nicht möglich wäre, für die paar Zentimeter eine Ausnahme zu bekommen. Immerhin ist es eine Sternwarte und eben wegen dem Teleskop so hoch. Also was ich meine, es ist ja kein Gartenhaus oder Lagenschuppen. Und ich möchte meinen, dass es in Deiner Gegend nicht sehr viele davon gibt. Eine Ausnahme könnte ich mir schon vorstellen. Bevor Du loslegst, ruf morgen doch mal an.