Beiträge von LuZyPHeR im Thema „Ebay - Böse Absicht?“

    Hi folks!


    Ändert nichts an der Tatsache, daß er dafür ein bindendes Gebot abgegeben hat. Wer nicht richtig liest ist selbst schuld, wenn er sich in Erwartung eines "Schnäppchens" darauf stürzt.


    cu ...
    Luzy

    Hi folks!


    Hehe, das zeigt ganz beeindruckend, daß die meisten eBay-Mitglieder der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Auf Anfrage bei eBay wurde mitgeteilt, daß die Auktion in keinster Weise gegen die Grundsätze von eBay oder geltendes Recht verstößt. Es wird im Auktionstext eindeutig auf die angebotenen Artikel im Einzelnen hingewiesen. Zudem sind zwei Hinweise vorhanden, daß die Montierung nicht Gegenstand der Auktion ist und das Bild nicht den angebotenen Artikel wiedergibt. Zudem bestand die Möglichkeit den Verkäufer bei Unstimmigkeiten zu kontaktieren, eine Erklärung auf eine Anfrage (sogar in angelsächsischer Sprache) ist ebenfalls einsehbar.
    Tja, da wird dem Höchstbietenden wohl nichts anderes übrig bleiben, als Lehrgeld zu zahlen und das nächste Mal besser hinzuschauen ;)


    cu ...
    Luzy

    Jahr und Tag saß ein alter Rentner an seinem Fenster und beobachtete den ganzen Tag die Menschen, die sich auf der Straße tummelten. Ab und an, wenn die Nachbarskinder im Sommer spielten, schrie er hinunter, daß sie gefälligst woanders spielen sollten. Der Lärm würde schließlich seine Ruhe stören! Und vor allem hätte man sich damals niemals so benommen - da hat man sich solche Unflätigkeiten ja auch nicht geleistet!
    Niemand sonst störte sich an dem fröhlichen Spiel der Kinder ... ;)


    Ein frohes Fest Euch allen!
    Luzy

    Hi folks!


    Nun, ich sehe rechtlich nichts illegales oder unkorrektes an der Auktion. Ob es verwerflich ist? Gut, darüber kann man spekulieren.
    Man sollte schon genau hinsehen, aber es wird alles in korrekter Weise beschrieben. Insofern kann ich mich da nur Starhobba und Astromaddin nur anschließen. Sicherlich zielt die eindeutige Hervorhebung der Artkelbezeichnung darauf ab Interesse zu wecken, doch die Artikelbeschreibung enthält alle Informationen ganz deutlich, es wird sogar detailliert aufgelistet, was die Auktion beinhaltet:


    "Es handelt sich um ein komplettes Set, bestehend aus:


    * Vixen GP-D "Astronomical Telescopes" Heft mit Übersicht und Bildern (japanisch)
    * Vixen "Astronomical Telescopes Guide-Book" (japanisch)
    * Einem japanischen Buch über Astronomie und astronomische Beobachtungen
    * Einer japanischen, drehbaren Sternkarte "Cosmo Navigator"
    * Und einer japanischen original Garantiekarte für die Vixen GP-D"


    Wer also da immernoch der Meinung ist, es gehe um eine Montierung, der ist entweder der deutschen Sprache nicht mächtig oder einfach nur Media-Markt geschädigt ;)


    Gut, daß Foto ist "irreführend", man kann aber immernoch argumentieren, daß der Anbieter nicht über die Möglichkeit verfügt den Artikel selbst abzulichten.


    Und allein der Satz:


    "Bitte beachten Sie, daß die Montierung selbst hier nicht Gegenstand der Auktion ist!"


    Sollte auch dem unterbelichtesten eBay-Mitglied verdeutlichen, das wirklich nur das in der Beschreibung genannte angeboten wird :)


    Es gab ebenso schon Angebote, wo komplette Teleskope abgebildet wurden, diese auch in der Bezeichnung auftauchten und letzendlich nur eine Schraube von diesem Gerät angeboten wurde. Genauso gibt es immernoch Idioten bei eBay, die sogar für "Luft-Schraubhaken" bieten.


    Insofern ist die Spekulation auf Gebote solcher Lämmer an sich zwar "gerissen" aber rechtlich korrekt. Und was ist in der kapitalistischen Marktwirtschaft schon moralisch? ;)


    Abgesehen davon, eBay bietet sich für solche Machenschaften doch geradezu an und die Opfer sind es leider wirklich selbst schuld.


    cu ...
    Luzy