Beiträge von CHnuschti im Thema „Geschichten - leider auch solche - von ebay-klaz“

    Abgeschlossen ist der Handel, wenn beide Parteien angenommen haben. Das dürfte bei einer reinen Buchung über den Onlineshop nicht unbedingt gegeben sein, weil das ähnlich wie das Tragen einer Ware zur Kasse gewertet wird. Und dort kann der Verkäufer immer noch ablehnen, wenn er merkt dass der Preis falsch ist, was nach dem Automatismus im Onlineshop geschieht.




    Jurist bin ich zwar auch nicht. Vllt. etwas missverständlich dargestellt. Kauf im Onlineshop, wo direkt anschliessend die Bezahlung erfolgt, und diese auch getätigt wird, verpflichtet den Verkäufer sehr wohl m.E. Ab da kann er sich nicht mehr herauswinden mit "ist nicht mehr an Lager" usw.. Theoretisch. In der Schweiz muss für eine "Rückgängigmachung" sog. "der Irrtum wesentlich sein", sprich z.B. eine Uhr für einen 1000er anstatt 10000 eingestellt und dgl..


    Der obige Fall der 300Euro Uhr, falls du bezahlt hast, würde ich als (theoretisch) einklagbar halten. Der Verkäufer könnte dann sagen, sorry, die 300er Uhr war der alte Stock, nun "leider ausverkauft", die neue Lieferung kostet mehr, na viel Vergnügen, hier dann beweiskräftig dem entgegenzuhalten.


    Im Fall der Kleinanzeigen, die nicht mal ein Auktion sind wohlverstanden, besteht m.E. eine, juristisch wohl anders formulierte, "Wahlfreiheit". Sprich, der Verkäufer kann auch alle "willigen" Käufer ablehnen, so es ihm gefällt, und es danach teuerer einstellen, solange er keinem Käufer zugesichert hat, es diesem zu verkaufen. Moralisch darf man sich gerne in Empörung ergehen, juristisch hingegen ist es m.E. ohne jedes Gewicht. Vorstellungen, man könnte einen Verkäufer zum Verkauf nötigen (juristisch) halte ich für Fantasien.


    Gruss

    Nach Ablauf des Vorganges drückte sich die Alternative "Lügen aus Geldgier" erdrückend auf.

    Aber doch noch eine Nachfrage. Du verkaufst hier und woanders auch wohl dauernd irgendwelche Teile an Astrokram. Und ich unterstelle, nicht aus reiner Nächstenliebe.


    Gibt nichts einzuwenden, tue das auch gelegentlich, Kauf/Wiederverkauf für huch, selber etwas daran zu verdienen.


    Ist es möglicherweise das, was dich so pikiert an dem beschriebenen "Unmensch", der hier wohl gerafft hat, sein Teil stark unter Wert zu verkaufen. Dir damit "zuvorgekommen" ist, das gleiche zu tun und damit selbst etwas (mehr) daran zu verdienen?


    Würde aber beipflichten dass diese Kleinanzeigen hier und anderswo i.A. der unterste Level darstellen, was "Verkäuferprofessionalität" angeht. Man sollte m.E. vom schlimmsten ausgehen, und dann ausnahmsweise auch mal erfreut sein, wenn ein "Schnäppchen" klappt.


    Gruss



    Gab im anderen Forum vor einer Weile ein Thread in ähnlicher Thematik, die Umkehrung davon, bitterliches Klagen von Verkäufern in Kleinanzeigen, recht "unterhaltsam": https://forum.astronomie.de/th…-mit-spassbietern.330870/