Hallo Chnuschti,
juristisch hingegen ist es m.E. ohne jedes Gewicht. Vorstellungen, man könnte einen Verkäufer zum Verkauf nötigen (juristisch) halte ich für Fantasien.
Sehe ich genauso, aber das ist dann der Punkt:
solange er keinem Käufer zugesichert hat, es diesem zu verkaufen.
Wissen wir im vorliegenden Fall natürlich alles nicht. Mir ist da eh viel zu viel Interpretation drin, um mich in vergleichbarer Weise zu echauffieren.
Herzliche Grüße, Holger