Hallo Gert,
die Standards in den einzelnen Bundesländern (Bauordnungsrecht ist Ländersache) gehen in der Regel
davon aus, wie groß das Gebäude ist. Wird ein gewisses Bauvolumen unterschritten, sind die Bauten oft genehmigungsfrei.
Zudem gibt es verschiedentlich Vorgaben, daß die Anforderungen an ein Gebäude umso geringer sind,
je einfacher es wieder zu entfernen ist. Eine gemauerte Gartensternwarte unterliegt damit anderen Anforderungen als eine
aus Holz.
Wichtig ist vor allem eine vorausgehende Verständigung mit dem Nachbarn, sofern der Schutzbau
in Grenznähe rückt. Meine kleine Sternwarte ist aus Sandwichplatten gefertigt, daher auch mein o.a. Link. Sie liegt außerhalb
der laut Bebauungsplan überbaubaren Grundstücksfläche, war jedoch hier in Rheinland – Pfalz aufgrund ihrer Größe und
Bauweise nicht genehmigungspflichtig.
Da sie jedoch im Sichtfeld meines Nachbarn liegt, habe ich mich mit diesem verständigt, die Hütte mit Flachdach und mit
einer geringeren Höhe zu bauen, als ursprünglich beabsichtigt. Der Nachbarschaftsfrieden ist schließlich unbezahlbar!
Viele Grüße
Heinz