Hallo,
@ Norman,
wenn es nur alle zwei Jahre mal etwas Schlepperei ist, dann kann ich verstehen, dass Du den Aufwand scheust. Ich bin halt davon ausgegangen, dass Du etwas häufiger das Geraffel zu irgendeinem Beobachtungsplatz ziehen müsstest.
Was das Biwakieren bertifft, so liegst Du leider falsch, wie man dir gern bei den Ämtern oder auch beim DAV bestätigen wird. Zulässig ist allein das Notbiwak und das ist hier nicht gegeben. Möglich ist demnach nachts nichts mehr und daher [piiieeep] ich darauf was ich noch darf.
@ Stefan,
ob es dir egal ist, das stört Ranger oder Bergwachtler leider nicht, die wollen im Fall des Falles leider nur Kohle sehen. Problematisch sind übrigens weniger die Anwohner und Besitzer/Pächter einer Fläche, sondern die Vertreter des Amtsschimmels. Mit der erstgenannten Gruppe kann man sich eigentlich problemlos einigen und die haben auch kein Problem damit, wenn man ihnen sagt was man machen will. Für die ist man nämlich alles andere als ein Wildcamper der seinen Dreck liegen lässt und nachts Party macht.
Für die Bürokraten auf dem Ämtern scheinen inzwischen alle die nachts irgendwo in der Natur sind nur noch Störenfriede oder schlimmeres zu sein. Sehr schön sieht man das in einigen Bereichen wo schon Nachtparkverbote auf den Parkplätzen gelten. Innerhalb von Naturschutzgebieten hätte ich dafür noch ein gewisses Verständnis, auch wenn Parkplätze zu den Straßen gehören und nicht zum umgebenden Flächen. Das Verständnis schwindet aber ganz massiv, wenn ich sehe, dass dann Ranger auf den Parkplätzen, auch außerhalb des Naturschutzgebietes, den nächtlichen Geldeintreiber geben. Diese Konstruktion dürfte wohl eher nicht so ganz rechtssicher sein.
MfG
Rainmaker