Hallo Wattwurm,
es gilt hier, dass Landwirte auf ihrer Weide/Acker Geräteschuppen von 3,5mx3,5mx3,5m (also fast 43Kubikmeter) genehmigungsfrei aufstellen dürfen und diese Maße gelten für den umbauten Raum. Um im Winter nicht unnütz viel Schnee räumen zu müssen, habe ich mich auf 2m umbaute Breite begrenzt; die Hütte ist außen 2,2m breit. In der Länge und auch fast in der Höhe habe ich die 3,5m voll ausgenutzt.
CS.
Hubertus