Und die ist genehmigungsfrei in NRW? Hier in NDS, wenn ich das richtig verstanden habe, nur 20 m³ und bei einer Rolldachhütte zählt der "überrollte" Bereich dazu. Alles andere dürfte ausgeschlossen sein. Nichtpriviligierte Bauvorhaben. Ich hab´ja eine große Fläche im Außenbereich, aber wenig Hoffnung...