Servus Kalle, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Die Aussagen von halbmond beziehen sich auf den Frust, wenn jemand seit Wochen den Chr. Busch elektronisch nicht erreichen kann und ihm vor Monaten eine Anzahlung überwiesen hat.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Hat halbmond was bestellt/vorangezahlt oder Jochen? <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">bitte immer mit den Füßen auf dem Boden bleiben.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das trifft eher auf die verleumderische Behauptung von halbmond zu. Mein Gegenbeispiel hat situationsbedingt durchaus eine weit höhere Wahrscheinlichkeit.
Servus Matthias, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">die rechtlichen Folgen bzgl. der Geschäftsschädigung, die du anmerktest, sollten in meinen Augen höchstens den Händler treffen, aber keinesfalls den Käufer.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Der Händler schädigt sich selbst, wenn er ohne Grund nicht erreichbar ist. Die Behauptung bzw. die Aussage, er hätte sich vielleicht nach Acapulco abgesetzt und würde weiterhin Geld einsacken, ohne dafür eine Gegenleistung zu beabsichtigen, die ist bezüglich Geschäftsschädigung und auch als Verleumdung rechtlich durchaus relevant.
Gruß
Stefan