Hi Thomas, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"> in Schleswig-Holstein musst Du "privilegierter Landwirt" sein, um etwas auf Deine eigene Fläche stellen zu dürfen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das gilt meines Wissens nach in ganz D- und als privilegiert gilt <i>"Der nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierte landwirtschaftliche (Nebenerwerbs-)Betrieb muss nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet sein, wirtschaftlich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht geführt zu werden"</i>
Wenn das Grundstück dir gehört müsstest du also diese Voraussetzung erfüllen, gehört es einem Bauern, dann könnte der eine Hütte (Geräteschuppen) hinstellen, wenn die Bedingungen für ihn erfüllt sind.
Gruß
Stefan