Beiträge von stefan-h im Thema „Taschenlampe statt Laserpointer“

    Hi Tim, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">...aber Jürgen ist auf dem Gebiete der Elektronik bewandert und sein Ansatz ist ansonsten in Ordnung.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Da ich mit 40 Jahren Berufserfahrung in Sachen Elektronik auch ein klein wenig Wissen erworben habe, weiß ich halt, man kann <b>nicht</b> über den von der ganzen Schaltung aufgenommenen Strom die abgegebene Leistung errechnen. Und mit irgendwelchen Annahmen kommt man auch nicht zum Ziel. [;)]

    Hi,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: DL4JM</i>
    <br />Hallo Jürgen,


    rechne lieber mit 1,8 V Durchlassspannung (10 mA) bei roten Laserdioden und 2 V bei den Grünen und dann kommst Du zu noch schlimmeren Werten der Ausgangsleistung.


    Gruß, Tim


    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das würde das errechnete Ergebnis noch falscher machen. [:D]


    Wenn man schon die Leistung ermitteln will, muss man die tatsächliche Betriebsspannung der Laserdiode und den dabei von ihr aufgenommenen Strom ermitteln. Über die 3V Versorgungsspannung der ganzen Schaltung und den von ihr aufgenommenen Strom zu rechnen führt zu einem falschen Ergebnis.


    Gruß
    Stefan

    Hi Jürgen, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Da keine EU-Richtlinie dafür besteht, darf auch kein CE-Zeichen drauf stehen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote"> Das stimmt nicht [:)] Die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz nicht verlangt. Allerdings dürfen Produkte ohne weiteres die CE-Kennzeichnung in der Schweiz tragen.CE - Kennzeichnung in de Schweiz Da auch in der Schweiz die Produktsicherheit nachgewiesen werden muss macht die CE-Kennzeichnung eines Produkts für einen Hersteller/Importeur sogar Sinn bzw. erleichtert den Nachweis sogar.<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"> Die Konstruktion des Wahlschalters dürfte die gleiche sein wie bei den Reflexvisieren. Dort sind SMD Vorwiderstände auf einer Leiterplatte montiert. Nichts vergossen <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Die Pointer, die ich kenne, haben alle einen komplett geschlossenen Kunststoff- oder Matallkörper und an den Justierlasern ist typisch auch kein Wahlschalter dran. Aber es ist müßig, darüber nachzudenken, nur ein Hersteller könnte Klasse 1 Pointer für die Schweiz in Verkehr bringen- und bei der vermutlich nicht sehr großen Nachfrage wird sich kaum einer darum bemühen.


    Gruß
    Stefan

    Hi Jürgen,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: juergen_d</i>
    <br />Hallo Stefan
    Es wird ja wohl irgendwo Laserkollimatoren der Klasse 1 geben. Ansonsten könnte man ja ohne Probleme die helleren Stufen der Einstellung technisch abschalten. Brauchst Du sowieso nicht. Dann wäre das ein Laser Klasse 1.
    Gruss Jürgen
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Die "helleren Stufen" technisch abschalten- dafür müsstest du erst mal an die meist vergossene Elektronik rankommen. Du kannst aber bei der Versorgungsspannung ansetzen und dem Laser eine kleinere Spannung geben, dann reduziert sich auch die Leistung.


    Dummerweise (was für das Gesetz in der Schweiz gelten wird) bleibt die Einstufung der Laserklasse davon unbetroffen, physikalisch ändert sich an dem Laser ja nichts. Das würde also nur zulässig sein, wenn ein Hersteller die Justierlaser entsprechend Klasse 1 fertigt, diese zertifiziert und dann so anbietet.


    Gruß
    Stefan

    Hi Jürgen,


    das ist eine alte Einstufung, dürfte dementsprechen der jetzt geltenden 1M entsprechen - Definition der Laserklassen


    Zitat- <i>Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird. Sie ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird</i>
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"> Wenn Du in der Schweiz im freien einen Newton mit Abschlussdeckel justierst, wäre das u.U. eine Nutzung in einem umschlossenen Gehäuse. Du gibst ja kein Laserlicht in die Umgebung ab. <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Nein, nach dem geltenden Gesetz dort gilt: In der Schweiz ist es seit Juni 2019 verboten, mit Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 zu handeln, <b>sie zu besitzen </b>und sie einzuführen. [B)]


    Gruß
    Stefan

    Hi Norman,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: NormanG</i>
    <br />Nanuchen, und welche Klasse hat so ein einfacher Newton-Justierlaser (TS etc.) [?] Fand da jetzt nix auf der Homepage...
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Die dürften alle Klasse 1 sein, also so bis max. 0,4mW, und sind damit als ungefährlich für das Auge eingestuft.


    Zur Frage- Schädigung des Auges durch eine helle Taschenlampe findet sich hier ein Vergleich- Seite 11: Wechselwirkungen mit dem Auge

    Halolo Bernd, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">ch kenne halt meine wissbegierigen Kinder... und die hätten auch gern mit der Stichsäge des Papas gespielt, wenn ich sie nicht mit ernsten Worten davon abgehalten hätte. Mit dem Hammer muss sich wohl jeder erst auf die Finger geklopft haben; das heilt auch wieder. Bei einem kaputten Auge ist die Lage ernster!<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Und wo ist oder wäre das Problem? Das ist kein Argument gegen Laserpointer. Wenn du einen vorhandenen Laser sicher weggeschlossen zuhause aufbewahrst, passiert nichts. Das wäre deine Verantwortung als Vater.


    Gilt auch für die leistungstarke und eng bündelnde LED-Taschenlampe, die gehört auch nicht in Kinderhände.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Bernd,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Lilienstein</i>
    <br />Hallo Richard,
    hier jetzt Stichsägen oder Dieselautos als Argumentation herzuzaubern, um die potentiellen Gefahren eines Lasers für das menschliche Auge (welche real sind) herunterzuspielen ist zu kurz gedacht!
    Zum ersten benutzt man die Stichsäge oder den Winkelschleifer eher nicht bei öffentlichen Führungen, und um die geht es hier. Es hat mit Sicherheit kein Sternfreund die Absicht, jemand anderen ins Auge zu leuchten, jedoch haben insbesondere Kinder ein inneres Bedürfnis mit allen spielen zu wollen, was die Erwachsenen benutzen. Da hilft ein einfaches "Schau nicht in die Taschenlampe und blende keinen Anderen" nicht! Sie machen es trotzdem mindestens einmal bis man die Lautstärke deutlich anhebt! Das selbe könnte mit dem Laser passieren, so sie ihnen in die Hände bekommen sollten. Also bitte seid Euch bewusst, dass nicht alle vernünftig mit solchen Geräten umgehen (können). Erwachsene sind mitunter nicht schlauer...


    Ich will hier nichts verteufeln, aber bitte macht Euch (und den Gästen) die Gefährdung bewusst und geht entsprechend sorgsam damit um.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Du wirfst Richard vor, Argumente herzuzaubern und tust das doch selbst ebenso. [:)]


    Welche Kinder sollen bitte mit dem Laser herumspielen, der z.B. von mir bei Führungen genutzt wird und der vorher und nachher in meiner Hosentasche steckt? Und wenn die Kinder bei sich im Elternhaus so ein Teil finden, dann finden die es auch, ohne vorher bei einer Sternführung die Benutzung gesehen zu haben.


    Das Beispiel Schweiz zeigt, man kann das Kind tatsächlich mit dem Bad ausschütten.


    Gruß Stefan

    Hi Kalle,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Kalle66</i>
    <br />20 Personen und mehr ... mach daraus 2 Führungen
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das waren deutsche und tschechische Jugendliche, die auf der Burg Hohenberg zusammen eine Woche verbrachten bzw. andere große Schülergruppen.


    Und die knapp über 20 waren <b>die Hälfte</b> der Gruppe, wir hatten bereits auf 2 Gruppen aufgeteilt. [:0] Die jeweils andere Hälfte machte jeweils eine kleine Nachtwanderung [:D]

    Hi,


    ich war schon bei Führunungen bei den Sternfreunden Hohenberg dabei, an denen 20 oder mehr Personen teilgenommen haben. Da geht das mit dem Telrad kaum zu machen und die am Himmel stehenden Sternbilder bzw. die hellen dazu gehörenden Sterne zu zeigen erst recht nicht.


    Und auf dem freien Acker gibt es auch keine Baum- oder Kirchturmspitze. Ebenso hilft der getreckte Arm nur den unmittelbar daneben stehenden Personen. Die in ein paar Meter Entfernung stehenden Personen erkennen die gezeigte Richtung nicht mehr.

    Hi,


    grüne Laserpointer Klasse 3R mit max. 5mW (so wie sie ICS früher im Angebot hatte) sind auch bei klarer trockener Luft noch erkennbar. Zwar nicht so prächtig, wie der Strahl des eindeutig stärkeren Laserschwerts aus dem genannten Verkaufsangebot, aber es geht. Bei sehr kalter Temperatur muss man diese aber in der Hose warm halten. Der Uwe Pilz nutzt wohl so ein Teil bei seinen Führungen auf dem HTT oder anderen TTs.


    Problem daran- nur unterwiesene Personen dürfen diese Laser verwenden, aber Sternwartenpersonal oder jemand aus einem Verein, der häufiger Führungen macht, kann sich "fachkundig unterweisen" lassen. Ob eine Laserschutzschulung in der Firma als Unterweisung nötig ist oder ob eine Unterweisung durch den verkaufenden Händler gültig ist kann ich aber nicht sagen.


    Gruß
    Stefan