Beiträge von Dysnomia im Thema „Taschenlampe statt Laserpointer“

    Falsch, das Teleskop muss dann zu bleiben. Wie gesagt in der Schweiz sind Lasercollimatoren die Laser mit der Klasse II und IIIa verbaut haben von nun an verboten und können vom Zoll bzw. Polizei eingezogen werden. Dann bekommt man noch eine saftige Strafe aufgebrummt. Die nächste Gesetzesreform wird dann wahrscheinlich fokussierbare Taschenlampen betreffen. Wie gesagt Handfeurwaffen und Sturmgewehre im Privatbesitz sind in der Schweiz erlaubt. [;)]

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">


    Seit dem 1. Juni 2019 sind unsere Laserpointer, die uns sehr gute Dienste erwiesen hatten, vom schweizerischen Gesetz her absolut verboten, insbesondere – eigens erwähnt – für astronomische Führungen. Die Schweizerische Astronomische Gesellschaft (SAG) hat sich darum (erfolglos) gekümmert, Ausnahmebewilligungen sind ausgeschlossen!
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Waffen im Privatbesitz (wie ich weiß, kann man sein Sturmgewehr, das man beim Bundesheer bekommen hat behalten) sind in der Schweiz aber noch erlaubt? [;)]