Hallo Wolfgang
Da es heute wolkenlos und dunkel ist, habe Ich meine Konstruktion der Taschenlampe mal ausprobiert. Funktioniert einwandfrei. Strahl verbreitert sich nicht groß. Bleibt dünn bis er in 30m nicht mehr sichtbar ist.
Konstruktion ist 27cm lang und hat 35mm Durchmesser. Bei einem Gewicht von 260 gramm gut hantierbar. Hat wiederaufladbar 18650 Akkus. Akkus haben 2000mAh und halten wahrscheinlich 45min.
Gruss Jürgen
Beiträge von juergen_d im Thema „Taschenlampe statt Laserpointer“
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Hallo Stefan
Im Prinzip hast Du recht, dass man die abgegebene Leistung so einfach nicht berechnen kann. Ich war 25 Jahre auf Herstellerseite und 20 Jahre auf Betreiberseite. Wenn Du auf Betreiberseite solche Dinge ohne Detailunterlagen beurteilen musst, weil ansonsten Anlagen stillgelegt werden müssten, kommt die Berufserfahrung und Abschätzung zum Zuge.
Das hatte Ich hier gemacht.
Gruss Jürgen -
Hallo
Wenn wir das Thema Justierlaser weiter verfolgen wollen, würde Ich vorschlagen ein eigenes Thema aufzumachen, da das nichts mit dem Orginalthema Taschenlampe zu tun hat.
Gruss Jürgen -
Hallo Tim,
danke für den Hinweis. Habe mir jetzt erst einmal ein neues Luxmeter bestellt, da mein altes Luxmeter ab und zu spinnt.
Noch eine Info zu Conrad. Dort findet Ihr wieder Konformitätserklärungen für diese Laser, die es nicht geben darf. Wahrscheinlich hat ein Kunde laut nach sowas gerufen, und die Geschäftsleitung hat diese dann einfach erstellt. Wenn das mal eine Behörde prüft, wird Sie nach der Dokumentation dieser Erklärung fragen. Da dann meistens nichts existiert, wird die Geschäftsleitung unter Androhung von Ordnungsgeld dazu gezwungen. Dann müssen sich auch Importeure mit den Feinheiten des EU-Rechts auseinandersetzen.
Gruss Jürgen -
Hallo
Muss mich mit den 0,4mW Lasermodulen korrigieren. Bei Conrad gibt es jetzt sowas. Als Rentner habe Ich nicht immer alle aktuellen Informationen.
Gruss Jürgen -
Hallo Tim
Für Dauerstrahlbetrieb ist das korrekt mit den 2V. Da dies meistens 5mW Dioden sind muss aber durch z.B. Ladungspumpe der Strom der Laserdiode auf größer 25mA gehoben werden. Bei 10mA CW Betrieb ist das eine normale LED.
Das war nur eine sichere Abschätzung. Größer 5mW sollten es nicht sein, da der maximale Wert der Laserdiode 7mW beträgt. Dann stirb Sie. Diesen Justierlaser kannst Du in China mit allen möglichen Aufklebern kaufen. Mit CE und 1mW, mit FDA und 1mW und für China ohne Normangabe mit 5mW. Heute werden meines wissens haupsächlich als kleinste Laserdioden 5mW produziert. Das ist dann auch die Leistung der Billigmodule aus China. Nur bei renommierten Produzenten kannst Du 1mW Module kaufen. 0,4mW Module hab ich noch nie gesehen. Diese kleinen Laserleistungen zu messen ist nicht so einfach. Das billigste Messgerät, dass Ich kenne kosten 450$. Eine Messung mit Luxmeter und Rückrechnung hat bei mir zu großen Fehlern geführt. Bleibt dann nur Vergleichsmessung mit bekannter Laserleistung. Hab Ich aber nicht, da man auch den Laserpointern Klasse 1 nicht so recht trauen kann.
Gruss Jürgen -
Hallo
Ich habe mal den Justierlaser von TS, wo Made in China und ein CE-Zeichen draufsteht, vermessen. Die Laserdiode zieht 10mA. Das macht bei 0,7V Diodenspannung > 7mW. Mit einem Wirkungsgrad von 70% für rote Laserdioden wären das 5mW. Also 4mW mehr als drauf steht (Klasse IIIA, 1mW). Weiterhin steht auf dem Laser "CE:EN60825-1:2007". Das CE Zeichen darf dort nicht stehen. Die Norm EN60825 ist zwar harmonisierte Norm, aber nur für die Niederspannungsrichtlinie. Unter die Niederspannungsrichtlinie kann der Laser aber nicht fallen, da diese Richtlinie nur für Geräte zwischen 50 und 1000V zuständig ist. Der Laser hat maximal 3V.
Die Chinesen machen lieber ein CE mehr drauf als eins zu wenig.
Gruss Jürgen -
Hallo Stefan
In der EU "darf" ein Gerät "kein" CE Zeichen haben, wenn keine Richtlinie dafür existiert. Die Schweiz hat sich den Anforderungen der EU angeschlossen. D.h. ein CE in der EU gilt auch in der Schweiz. Hiermit wollte Ich nur zum Ausdruck bringen, dass die Dokumenationsanforderungen nicht an den hohen EU Anforderungen für CE Zeichen hängen.
Dieses möchte Ich auch nur auf Laserkollimatoren für Teleskope beziehen, nicht allgemein für Laserpointer. Ich beziehe mich hier auf den Justierlaser von TS der ein Wählrad hat.
Gruss Jürgen -
Hallo Stefan
Die Konstruktion des Wahlschalters dürfte die gleiche sein wie bei den Reflexvisieren. Dort sind SMD Vorwiderstände auf einer Leiterplatte montiert. Nichts vergossen. Bei diesen Leistungen ist das die ganze Elektronik. Also trivial.
Das ist es ja was ich meine. Ein gewerblicher Umbauer könnte dies übernehmen. Macht eine neue Bedienungsanleitung mit Gefahrenhinweisen auf dem Laser. Dort könnte stehen " Nur mit Kappe" einschalten. Das ist eine organisatorische Lösung und in der EU erlaubt. Schweiz als nicht EU : keine Ahnung". Da keine EU-Richtlinie dafür besteht, darf auch kein CE-Zeichen drauf stehen.
Gruss Jürgen -
Hallo Stefan
Es wird ja wohl irgendwo Laserkollimatoren der Klasse 1 geben. Ansonsten könnte man ja ohne Probleme die helleren Stufen der Einstellung technisch abschalten. Brauchst Du sowieso nicht. Dann wäre das ein Laser Klasse 1.
Gruss Jürgen -
Hallo Norman
Wenn Du in der Schweiz im freien einen Newton mit Abschlussdeckel justierst, wäre das u.U. eine Nutzung in einem umschlossenen Gehäuse.
Du gibst ja kein Laserlicht in die Umgebung ab.
Gruss Jürgen -
Hallo
Ich habe so einen wie auf den aktuellen Bildern von TS. Da steht Klasse IIIA drauf.
Gruss Jürgen -
Hallo Norman
Früher hatten die Kollimatoren Laserklasse IIIA. Das entspricht heute Klasse 2, also maximal 1 mW. Klasse 2 ist aber auch demnächst in der Schweiz verboten. Wenn Du das gewerblich nutzen würdest, bräuchtest Du auch eine Gefährdungsbeurteilung, weil Du die Wirkung des veränderten Strahlquerschnittes durch dein Teleskop beurteilen müsstes.
Gruss Jürgen -
Hallo Kalle
Wenn Du auf YouTube siehst mit welcher Begeisterung Jugendliche zeigen, dass Ihr Laser einen Luftballon zerplatzen kann, ist das für mich dann Verkaufsargument.
Das IR-Blockfilter kostet als BG-Masseglas nur Pfennige.
Zur Info: diese Feststofflaser benötigen alle einen IR-Pumplaser. Ist immer noch Stand der Technik.
Gruss Jürgen -
Hallo Kalle
Das mit der IR-Strahlung des Lasers ist meiner Meinung nach volle Absicht. Wenn Du einen 500mW grünen Laser hast und keine IR-Blockung, hast Du 2000mW Gesamtleistung des Lasers. Erst damit kannst Du einen Lufballon zum platzen bringen. Nur mit dem sichtbaren Anteil geht das nicht.
Du kannst leicht mit einer Webcam mit und ohne IR-Blockfilter feststellen, ob der Laser einen IR-Filter hat.
Manipulation eines Laser dürfte schwierig sein, da diese kleinen IR-Filter geklebt sind.
Gruss Jürgen -
Hallo
Da der der Ersteller des Themas Wolfgang nach Möglichkeiten der Taschenlampe fragte, habe Ich mit einfachsten vorhanden Teilen mal etwas zusammengebaut.
Benutzt wurde Standard China-Taschenlampe die fokussierbar ist. Dort wurde die Ausgangslinse durch den vorderen Teil eines 30mm Suchers ersetzt. Damit stimmt auch der Fokus zur Strahlbildung. Beides brauchte nur noch mit Tape fixiert werden. Damit die Helligkeit stimmt wurde die Blende aus dem Sucher entfernt. Weiterhin wurde die Leistung der Taschenlampe auf die Maximalleistung der Cree LED abgestimmt. Solch eine LED hat typisch 10 Watt Maximalleistung, wird aber nur mit 5 Watt betrieben. Wenn man sich die Kennlinie von LED und 18650 Akku ansieht, kann man erkennen das die LED über den Innenwiderstand des Akkus betrieben 10 Watt bringt. Also habe Ich noch die elektronische Schaltung im Innern der Taschenlampe überbrückt.Gruss Jürgen
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Hallo
Da die Schweiz Laserpointer verboten hat, wird es auch irgendwann passende Angebote geben. Lichtzeiger gab es schon vor den Laserpointern in den 60er Jahren. Google mal nach Rowi 510.
Gruss Jürgen -
Hallo
Das mit der Schweiz und dem Bad ausschütten, kann man wohl laut sagen.
Dort ist auch der Besitz verboten worden. Also müssten alle alten Justierlaser die noch nach Klasse IIIA klassifiziert wurden, entsorgt werden.
Gruss Jürgen -
Hallo
Ihr müsst die Benutzung positiv sehen. Dabei könnt Ihr euren Teilnehmern zeigen, dass das Teil einen Zweck hat und kein reines Spielzeug ist.
Gruss Jürgen -
Hallo Stefan
Wenn in einer Sternwarte solche Laser benutzt werden braucht diese einen Laserschutzbeauftragten. Entweder eigner Mitarbeiter oder als Dienstleistung zukaufen. Dieser unterweist dann die Benutzer.
Hier geht es um die Haftung des Arbeitgebers oder Auftraggebers. Auch wenn Du dies kostenlos im Rahmen eines Vereins machst, bleibt die Haftung des Vereins bestehen.
Gruss Jürgen -
Hallo Wolfgang
Du musst nur deiner Taschenlampe eine Austrittslinse mit größerer Brennweite und Durchmesser verpassen. Was Ich auf die schnelle gefunden habe war sehr teuer.
https://www.laserpointerpro.co…r-white-light-p-3843.html
Wenn das in größerer Stückzahl gefertigt wird, sollte das nicht viel teurer als jetzt sein.
Gruss Jürgen