(==>)kimbuu <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Aber anstatt im Vorfeld einfach mal ne Mail an mich zu schicken, das ich meinen Fehler berichtigen kann, wird hier lieber so ein runtermach-Thread eröffnet und ohne Rücksicht auf Verluste drauf rumgehackt<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Am 14.09. um 10:39 Uhr hatte ich dir eine PN geschickt- <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">dir ist schon klar, das dein Angebot mit dem Laser gegen geltende Bestimmungen vestößt?
Der Besitz als solches ist nicht verboten, aber wenn du diesen jemand anderem überlässt begehst du eine Ordnungswidrigkeit, da Laser dieser Klasse nicht an Privatpersonen überlassen werden dürfen.
Handhabt der neue Besitzer den Laser falsch und schädigt damit eine andere Person (z.B. Augenschädigung oder -verlust) dann kommt auch dich als Inverkehrbringer (Verkäufer) ein Strafverfahren und eine heftige Schmerzensgeldforderung zu.
An deiner Stelle würde ich das Angebot umgehend als erledigt kennzeichnen und den Laser im Keller liegen lassen.
<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Du hast darauf nicht reagiert, dein Verkaufsgebot stand weiterhin und wurde erst entfernt, als am Abend der Beitrag dazu im Forum eröffnet wurde. In deiner Antwort auf meine PN hast du lediglich erwähnt, zukünftig den Käufern deiner Laserrohrschellen den Link zum Laseranbieter zuzusenden
Und eine zweite EMail hast du 14.09.2019 um 18:23 Uhr von Michael erhalten- bevor er den Beitrag eröffnet hat