Beiträge von stefan-h im Thema „Grüne Laser im Angebots Forum“

    (==&gt;)kimbuu <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Aber anstatt im Vorfeld einfach mal ne Mail an mich zu schicken, das ich meinen Fehler berichtigen kann, wird hier lieber so ein runtermach-Thread eröffnet und ohne Rücksicht auf Verluste drauf rumgehackt<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Am 14.09. um 10:39 Uhr hatte ich dir eine PN geschickt- <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">dir ist schon klar, das dein Angebot mit dem Laser gegen geltende Bestimmungen vestößt?


    Der Besitz als solches ist nicht verboten, aber wenn du diesen jemand anderem überlässt begehst du eine Ordnungswidrigkeit, da Laser dieser Klasse nicht an Privatpersonen überlassen werden dürfen.


    Handhabt der neue Besitzer den Laser falsch und schädigt damit eine andere Person (z.B. Augenschädigung oder -verlust) dann kommt auch dich als Inverkehrbringer (Verkäufer) ein Strafverfahren und eine heftige Schmerzensgeldforderung zu.


    An deiner Stelle würde ich das Angebot umgehend als erledigt kennzeichnen und den Laser im Keller liegen lassen.


    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Du hast darauf nicht reagiert, dein Verkaufsgebot stand weiterhin und wurde erst entfernt, als am Abend der Beitrag dazu im Forum eröffnet wurde. In deiner Antwort auf meine PN hast du lediglich erwähnt, zukünftig den Käufern deiner Laserrohrschellen den Link zum Laseranbieter zuzusenden


    Und eine zweite EMail hast du 14.09.2019 um 18:23 Uhr von Michael erhalten- bevor er den Beitrag eröffnet hat

    (==&gt;)kimbuu <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"> Irgendwas mit Finanzamt und Probleme lese ich da. Das ich nicht lache! Für selbstgebasteltes Zeug, welches ich im Schnitt für ca. 20€ im Monat verschenke...<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das darfst du bei der Aufmachung deiner eindeutig als "Verkaufsplattform" einzustufenden Seite im Zweifelsfall dem Finanzamt erklären- mir ist das egal.


    Und zu deinem Versuch, ein Impressum auf deiner Seite zu platzieren- sorry, das ist nicht ausreichend und nicht vollständig und damit weiterhin abmähnfähig.


    Soviel Soße zu deiner Wurst von einm lt. dir karrierten Herren

    Hi Michael,


    in dem Link zu lesen- <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Nur ein grüner Laserpointer, der durch eine selbstgebastelte Vorrichtung auf Kopfhöhe gehalten wurde...<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Also wohl nicht original so von Argo-Navis verbaut, eher vom Betreiber auf Tivoli so "rangebastelt".


    Zu Kimbuuu- wirkliche Einsicht herrscht da nicht, wenn man den Text auf seiner Seite liest dann will er ja nur die Verantwortung auf die Käufer der Halterung abschieben.


    Den anderen Hinweis auf seine Verkaufsgeschäfte bezüglich fehlendes Impressum ignoriert er weiterhin und wenn es dumm geht, fällt ihm halt doch mal eine Abmahnung in den Briefkasten und das Finanzamt könnte sich auch noch für ihn interessieren. Das sind dann aber seine ganz persönlichen Probleme. [B)]


    Gruß
    Stefan

    (==&gt;)Geist2010


    Deine Antwort strotzt vor Ignoranz und Arroganz bezüglich des Themas grüne (Leistungs)laser und ist zudem eine glatte und unverschämte Beleidigung für alle, die hier im Forum Anfängern/Einsteigern Fragen beantworten und Wissen vermitteln wollen.


    Eine Person mit diesen Ansichten als Mitverantwortlicher für ein Teleskoptreffen? Für mich ein Grund, nicht erneut zum HTT zu fahren [V][:(!]

    Hi Michael,


    die Rechtslage ist etwas ungenau. Für Händler gilt klar, die dürfen Laser ab einer gewissen Leistungsklasse entsprechend den Laserschutzbestimmungen nur an Personen verkaufen, die eine entsprechende Schulung haben und die den Laser für berufliche Zwecke entsprechend den Bestimmungen sicher benutzen.


    Die Abgabe an Privatpersonen ist einem Händler nur für die Klasse 1 und 2 erlaubt, aber Klasse 3R (5mW- nur unterwiesene Personen dürfen diese Laser verwenden) aufwärts nicht mehr. Überlässt der Händler solch einen Laser an eine nicht Privatperson ohne deren Schulugsnachweis begeht er eine Ordnungswidrigkeit.


    Privatpersonen können sich aus dem Ausland solche zu starken Laser bestellen, das ist nicht direkt verboten, ebenso wenig ist der Besitz verboten. Der Zoll kann aber solche Laser ohne CE-Zulassung bei Kontrolle aus dem Verkehr ziehen.


    Aber, in dem Moment, in dem der Besteller den Laser auspackt und einschalten wird, ihn also benutzt, bringt er diesen Laser der Rechtslage nach "in Verkehr". Und dieses "in Verkehr bringen" entspricht dem gleichen Verstoß, wie wenn der Händler den einfach überlässt. Damit kommt es zu der gleichen Ordnungswidrigkeit auch für die Privatperson.


    Ob auf dem Laser ein echtes CE-Zeichen drauf ist oder ein gefälschtes ist dabei egal. Wird durch den Betrieb eine Person geschädigt ist das Körperverletzung (strafrechtlich relevant) und Schmerzensgeldforderungen auf den Täter/Besitzer zu.

    Und vor allem ist der Verkauf bzw. das Überlassen an eine andere Privatperson eine Verstoß gegen geltendes Recht und kann als Ordnungswidrigkeit entsprechend durch ein Bußgeld abgestraft werden. [}:)]


    Auch der Betrieb durch ihn selbst, schön dokumentiert durch die eingestellten Fotos, kann als Ordnungswidrigkeit entsprechend geahndet werden.