<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Nils_Eggert</i>
<br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
<br />Hallo,
Zu Nils:
Umlabeln hilft gar nix. Es geht um die technische Umsetzung.
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Hi Tassilo,
da wäre ich mir nicht so sicher, da ich mich mit Patenten und Gebrauchsmustern auch beruflich auseinandersetzen musste. Ich habe sehr viel beim DPMA recherchieren müssen und festgestellt dass für viele sehr ähnliche Dinge Patente oder Gebrauchsmuster erstellt wurden. Die Kategorisierung ist dabei natürlich entscheidend und eine möglichst breite Formulierung, um viel abzudecken. Das ist hier aber nicht der Fall, da es ziemlich konkret formuliert wurde. Daher ziemlich einfach angreifbar.
P.S.: Nachtrag, das mit der breiten Formulierung weiß ich deshalb so genau, da mir mein damaliger Patentanwalt das so vorgegeben hat. Ich hatte eine Idee für einen Zählalgorithmus, den wir als Abwehr gegen einen Mitbewerber veröffentlicht haben. Zwar war ein Patent im Nachhinein nicht möglich aber die breite Formulierung war dennoch Vorgabe.
VG
Nils
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Hallo Nils,
wenn Du meinen Namen bei "Erfinder" in die Suchmaschine beim DPMA eingibst wirst Du sehen, dass hinter meinen Äusserungen praktische Erfahrung steht.
Worauf ich in der Summe rauswollte ist schlicht:
1) Einen Schutzrechtsanspruch zu ignorieren ist dumm und kann sehr schnell sehr teuer werden.
2) Ob der Schutzrechtsanspruch gerechtfertigt ist, ist Gerichtssache. Und da gilt wie immer "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", weil schlicht alles passieren kann. Wahrscheinlich ist nur, dass es teuer wird.
3) Betroffen von solchen Sachen sind nur andere Firmen, die so etwas auf den Markt bringen wollen. Jeder Astroamateur kann sich selber was basteln, ohne Ärger befürchten zu müssen. Wenn man dann noch den begrenzten Bedarf des Nischenprodukts berücksichtigt, stellt sich die Frage warum sich jemand aufregt.
4) Es wird unterstellt, dass der Schutzrechteanmelder immer alles weis, und die Anmeldung in böser Absicht durchführt. Ich halte das für einen sehr fragwürdigen Ansatz. Im langjährigen Mittel sind nur die Hälfte aller Patentanmeldungen erfolgreich. Es kommt also ständig vor, dass Sachen angemeldet werden, die nicht wirklich schutzwürdig sind. Und das trotz der Tatsache, dass das Gros der Anmeldungen ja vorher von Patentanwälten mit deren erheblich umfangreicheren Recherchemöglichkeiten geprüft werden.