Beiträge von Omegon_Tassilo im Thema „Patentschutz für Dunkeladaptionsbrille“

    Hallo Amateurastronom,


    das ist alles richtig. Wenn man meine Beiträge liest wird man bemerken, dass ich mich weder dazu geäußert habe, ob die Anmeldung meiner Ansicht nach gerechtfertigt war, noch dazu, ob dabei keine handwerklichen Fehler gemacht wurden. Mir geht es um zwei Punkte:
    1) Nicht alles, was irgendwie nicht optimal gelaufen ist, ist immer gleich kriminell. Leute machen Fehler, und Patente und Patentrecht sind komplex. Immer gleich in die Trompete "die Astro-Mafia beutet kleine arme Amateure aus" zu stossen ist Quatsch.


    2) Geltende Bestimmungen zu ignorieren ist nicht ratsam. Selbst dann, wenn man Recht hat (was ich nicht bewerte). Analogie: Gerade dreispurige Autobahn mit kleiner Baustelle. Geschwindigkeitsbegrenzung deswegen auf 60km/h. Wenn man da Nachts um drei mit 200 durchrauscht, weil auf viele Kilometer kein anderes Fahrzeug sichtbar ist, und die Baustelle geschlossen, hat man eigentlich recht - die Begrenzung ist Unsinn. Wird man geblitzt, ist wohl trotzdem ein saftiger Obulus fällig - auch wenn der Grund für die Begrenzung nicht gegeben war.

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Nils_Eggert</i>
    <br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br />Hallo,


    Zu Nils:
    Umlabeln hilft gar nix. Es geht um die technische Umsetzung.


    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Hi Tassilo,


    da wäre ich mir nicht so sicher, da ich mich mit Patenten und Gebrauchsmustern auch beruflich auseinandersetzen musste. Ich habe sehr viel beim DPMA recherchieren müssen und festgestellt dass für viele sehr ähnliche Dinge Patente oder Gebrauchsmuster erstellt wurden. Die Kategorisierung ist dabei natürlich entscheidend und eine möglichst breite Formulierung, um viel abzudecken. Das ist hier aber nicht der Fall, da es ziemlich konkret formuliert wurde. Daher ziemlich einfach angreifbar.


    P.S.: Nachtrag, das mit der breiten Formulierung weiß ich deshalb so genau, da mir mein damaliger Patentanwalt das so vorgegeben hat. Ich hatte eine Idee für einen Zählalgorithmus, den wir als Abwehr gegen einen Mitbewerber veröffentlicht haben. Zwar war ein Patent im Nachhinein nicht möglich aber die breite Formulierung war dennoch Vorgabe.


    VG
    Nils
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Hallo Nils,
    wenn Du meinen Namen bei "Erfinder" in die Suchmaschine beim DPMA eingibst wirst Du sehen, dass hinter meinen Äusserungen praktische Erfahrung steht.
    Worauf ich in der Summe rauswollte ist schlicht:
    1) Einen Schutzrechtsanspruch zu ignorieren ist dumm und kann sehr schnell sehr teuer werden.
    2) Ob der Schutzrechtsanspruch gerechtfertigt ist, ist Gerichtssache. Und da gilt wie immer "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", weil schlicht alles passieren kann. Wahrscheinlich ist nur, dass es teuer wird.
    3) Betroffen von solchen Sachen sind nur andere Firmen, die so etwas auf den Markt bringen wollen. Jeder Astroamateur kann sich selber was basteln, ohne Ärger befürchten zu müssen. Wenn man dann noch den begrenzten Bedarf des Nischenprodukts berücksichtigt, stellt sich die Frage warum sich jemand aufregt.
    4) Es wird unterstellt, dass der Schutzrechteanmelder immer alles weis, und die Anmeldung in böser Absicht durchführt. Ich halte das für einen sehr fragwürdigen Ansatz. Im langjährigen Mittel sind nur die Hälfte aller Patentanmeldungen erfolgreich. Es kommt also ständig vor, dass Sachen angemeldet werden, die nicht wirklich schutzwürdig sind. Und das trotz der Tatsache, dass das Gros der Anmeldungen ja vorher von Patentanwälten mit deren erheblich umfangreicheren Recherchemöglichkeiten geprüft werden.

    Hallo,
    ich habe mir lange überlegt, ob ich hier was schreiben soll. Ich tue es jetzt, um Leute vor eventuellen Schaden zu bewahren, weil man einige Dinge hier so nicht stehen lassen kann.
    Das folgende ist meine Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.


    Zu Heljerer:
    1.) Wenn ich das richtig sehe, ist das Patent bisher nur angemeldet, aber nicht erteilt.
    Tassilo: Das ist irrelevant, der Schutz gilt ab Anmeldung.


    2.) Die Brille wird seit Jahr und Tag unter dem Titel "Laserschutzbrille" verkauft. Neu ist daran gar nichts, weder Design noch Funktion.
    Tassilo: Man kann auch bekanntes patentieren lassen, wenn es für einen neuen Zweck eingesetzt wird.


    3.) Das Patent ist ohnehin anfechtbar, da die Patentansprüche nicht neu sind, sondern bereits bei Dunkeladaptionsbrillen seit 1916 verwendet werden.
    Tassilo: Jedes Patent ist jederzeit anfechtbar. Über das Ergebniss entscheidet das Amt oder Gericht, nicht Du.


    Zu Stefan:
    Du verwechselst die reinen Patentgebühren mit den Gesamtkosten. Die Gebühren sind relativ niedrig, der Anwalt ist teuer. Unterhaltsam wird ein Patentrechtsstreit sicher - für den Gewinner, weil der Verlierer alle Kosten tragen muss.


    Zu Nils:
    Umlabeln hilft gar nix. Es geht um die technische Umsetzung.


    Clear skies
    Tassilo