N<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
<br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Nils_Eggert</i>
<br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
<br />Hallo,
Zu Nils:
Umlabeln hilft gar nix. Es geht um die technische Umsetzung.
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Hi Tassilo,
da wäre ich mir nicht so sicher, da ich mich mit Patenten und Gebrauchsmustern auch beruflich auseinandersetzen musste. Ich habe sehr viel beim DPMA recherchieren müssen und festgestellt dass für viele sehr ähnliche Dinge Patente oder Gebrauchsmuster erstellt wurden. Die Kategorisierung ist dabei natürlich entscheidend und eine möglichst breite Formulierung, um viel abzudecken. Das ist hier aber nicht der Fall, da es ziemlich konkret formuliert wurde. Daher ziemlich einfach angreifbar.
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Ich antworte mal ausnahmsweise an dieser Stelle: Fachbücher über Patentrecht raten zwar dazu, den Hauptanspruch so breit wie möglich zu formulieren, aber nicht so breit, dass er auf alte Konstruktionen aus dem alten Stand der Technik zutrifft
Das würde vom Patentamt mit hoher Wahrscheinlichkeit kassiert werden und wäre nur ein Schein-Recht, das spätestens in einem Gerichtsverfahren platzen würde und dann wird es für den Inhaber richtig teuer und ärgerlich. Ich würde daher genügend Abstand zum Stand der Technik einhalten, was auch vom Patentrecht weltweot in Form erfinderischer Tätigkeit (=erfinderischer Schritt im Gebrauchsmustergesetz) verlangt wird. Sonst drohen Schadensersatzansprüche durch andere Unternehmen durch so ein nichtiges Scheinpatent.
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
P.S.: Nachtrag, das mit der breiten Formulierung weiß ich deshalb so genau, da mir mein damaliger Patentanwalt das so vorgegeben hat. Ich hatte eine Idee für einen Zählalgorithmus, den wir als Abwehr gegen einen Mitbewerber veröffentlicht haben. Zwar war ein Patent im Nachhinein nicht möglich aber die breite Formulierung war dennoch Vorgabe.
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Das sollte breit genug sein, Umgehungen zu verhindern, aber nicht so breit, dass Alter Käse miterfasst wird. In Deutschland ist eine exzessive Breite wegen der Rechtsprechung zu äquivalenten Lösungen
eigentlich ncht nötig.
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
1) Einen Schutzrechtsanspruch zu ignorieren ist dumm und kann sehr schnell sehr teuer werden.
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Ein Scheinpatent zu erschleichen aber auch! Ich beobachte gearade einen Grössen Konze4n, der eine fast 15 Jahre alte Erfindung von mir mit einer Änderung neu weltweit angemeldet hat und dem Patentamt in den USA die Entgegenhaltung des DPMA im IDS-formular verschwiegen hat.
US-Patenrechtakommentare warnen vor Strafverfolgung wegen Betrugs am Patentamt und kartellrechtlichen Strafen in astronomischer Höhe. Ähnlich sieht es in Deutschland bei ungeprüften Gebrauchsmustern aus ( siehe Kommentar bon Benkard).
Da wird anders als bei einem erteilten Patent die Gültigkeit sehr kritisch hinterfragt und nach erstem Anschein als möglicherweise nicht gegeben gesehen. Ich hatte bereits angedeutet, dass schon eine Abmahnung hier kaum möglich ist und mindestens die Eischaltung eines Patentamealts erfordert. Sonst droht Schadensersatz.
An Scheinpatemte halten sich grössere Unternehmen nicht. Das haben die sogar in ihren Geschäftsbedingungen stehen, wenn man mit denen über Patentrechte verhandelt.
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
2) Ob der Schutzrechtsanspruch gerechtfertigt ist, ist Gerichtssache. Und da gilt wie immer "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", weil schlicht alles passieren kann. Wahrscheinlich ist nur, dass es teuer wird.
3) Betroffen von solchen Sachen sind nur andere Firmen, die so etwas auf den Markt bringen wollen. Jeder Astroamateur kann sich selber was basteln, ohne Ärger befürchten zu müssen. Wenn man dann noch den begrenzten Bedarf des Nischenprodukts berücksichtigt, stellt sich die Frage warum sich jemand aufregt.
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Das gilt aber auch umgekehrt für den Anmeldet. Ein seriöser Anmelder begrenzt seine Patentabsprüche von vornherein auf eine realistische rechtswirksame Breite und meist haben die Prüfer dann noch zig Änderungsforderungen, selbst wenn schon ein halbes Dutzend führender Patentämter Patente dafür erteilt haben.
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
4) Es wird unterstellt, dass der Schutzrechteanmelder immer alles weis, und die Anmeldung in böser Absicht durchführt. Ich halte das für einen sehr fragwürdigen Ansatz. Im langjährigen Mittel sind nur die Hälfte aller Patentanmeldungen erfolgreich. Es kommt also ständig vor, dass Sachen angemeldet werden, die nicht wirklich schutzwürdig sind. Und das trotz der Tatsache, dass das Gros der Anmeldungen ja vorher von Patentanwälten mit deren erheblich umfangreicheren Recherchemöglichkeiten geprüft werden.
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Gerade deshalb sollte man aber bei der Anmeldung schon im eigenen Interesse vorsichtig sein, bevor ein anderes Unternehmen ggf. Einen Millionenschaden geltend machen kann.