Beiträge von Amateurastronom im Thema „Patentschutz für Dunkeladaptionsbrille“

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br />
    1) Nicht alles, was irgendwie nicht optimal gelaufen ist, ist immer gleich kriminell. Leute machen Fehler, und Patente und Patentrecht sind komplex. Immer gleich in die Trompete "die Astro-Mafia beutet kleine arme Amateure aus" zu stossen ist Quatsch.
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    Das "fraud on the patent office"-Zitat in einem bekannten US-Kommentar bezog sich auf eine Praxis einer Konzerntochter ausserhalb des Astrobereichs, die nötige Angaben im IDS schon mal unterlässt.



    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    2) Geltende Bestimmungen zu ignorieren ist nicht ratsam. Selbst dann, wenn man Recht hat (was ich nicht bewerte). Analogie: Gerade dreispurige Autobahn mit kleiner Baustelle. Geschwindigkeitsbegrenzung deswegen auf 60km/h. Wenn man da Nachts um drei mit 200 durchrauscht, weil auf viele Kilometer kein anderes Fahrzeug sichtbar ist, und die Baustelle geschlossen, hat man eigentlich recht - die Begrenzung ist Unsinn. Wird man geblitzt, ist wohl trotzdem ein saftiger Obulus fällig - auch wenn der Grund für die Begrenzung nicht gegeben war.
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    Wenn man exakt zum gleichen Zweck genau das macht, was in einem abgelaufenen Patent beschrieben ist, dann darf man in aller Regel darauf Vertrauen, sich im freien Stand der Technik zu bewegen, sofern keine Auswahlerfindung eine besonders geschickte Konstruktion aus zig Möglichkeiten beansprucht, beispielsweise einen ganz bestimmten Farbstoff.
    Daran kann auch kein neues Patent etwas ändern. Das wäre dann nichtig.

    N<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Nils_Eggert</i>
    <br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br />Hallo,


    Zu Nils:
    Umlabeln hilft gar nix. Es geht um die technische Umsetzung.


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    Hi Tassilo,


    da wäre ich mir nicht so sicher, da ich mich mit Patenten und Gebrauchsmustern auch beruflich auseinandersetzen musste. Ich habe sehr viel beim DPMA recherchieren müssen und festgestellt dass für viele sehr ähnliche Dinge Patente oder Gebrauchsmuster erstellt wurden. Die Kategorisierung ist dabei natürlich entscheidend und eine möglichst breite Formulierung, um viel abzudecken. Das ist hier aber nicht der Fall, da es ziemlich konkret formuliert wurde. Daher ziemlich einfach angreifbar.
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    Ich antworte mal ausnahmsweise an dieser Stelle: Fachbücher über Patentrecht raten zwar dazu, den Hauptanspruch so breit wie möglich zu formulieren, aber nicht so breit, dass er auf alte Konstruktionen aus dem alten Stand der Technik zutrifft
    Das würde vom Patentamt mit hoher Wahrscheinlichkeit kassiert werden und wäre nur ein Schein-Recht, das spätestens in einem Gerichtsverfahren platzen würde und dann wird es für den Inhaber richtig teuer und ärgerlich. Ich würde daher genügend Abstand zum Stand der Technik einhalten, was auch vom Patentrecht weltweot in Form erfinderischer Tätigkeit (=erfinderischer Schritt im Gebrauchsmustergesetz) verlangt wird. Sonst drohen Schadensersatzansprüche durch andere Unternehmen durch so ein nichtiges Scheinpatent.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    P.S.: Nachtrag, das mit der breiten Formulierung weiß ich deshalb so genau, da mir mein damaliger Patentanwalt das so vorgegeben hat. Ich hatte eine Idee für einen Zählalgorithmus, den wir als Abwehr gegen einen Mitbewerber veröffentlicht haben. Zwar war ein Patent im Nachhinein nicht möglich aber die breite Formulierung war dennoch Vorgabe.
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    Das sollte breit genug sein, Umgehungen zu verhindern, aber nicht so breit, dass Alter Käse miterfasst wird. In Deutschland ist eine exzessive Breite wegen der Rechtsprechung zu äquivalenten Lösungen
    eigentlich ncht nötig.



    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    1) Einen Schutzrechtsanspruch zu ignorieren ist dumm und kann sehr schnell sehr teuer werden.
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    Ein Scheinpatent zu erschleichen aber auch! Ich beobachte gearade einen Grössen Konze4n, der eine fast 15 Jahre alte Erfindung von mir mit einer Änderung neu weltweit angemeldet hat und dem Patentamt in den USA die Entgegenhaltung des DPMA im IDS-formular verschwiegen hat.
    US-Patenrechtakommentare warnen vor Strafverfolgung wegen Betrugs am Patentamt und kartellrechtlichen Strafen in astronomischer Höhe. Ähnlich sieht es in Deutschland bei ungeprüften Gebrauchsmustern aus ( siehe Kommentar bon Benkard).
    Da wird anders als bei einem erteilten Patent die Gültigkeit sehr kritisch hinterfragt und nach erstem Anschein als möglicherweise nicht gegeben gesehen. Ich hatte bereits angedeutet, dass schon eine Abmahnung hier kaum möglich ist und mindestens die Eischaltung eines Patentamealts erfordert. Sonst droht Schadensersatz.
    An Scheinpatemte halten sich grössere Unternehmen nicht. Das haben die sogar in ihren Geschäftsbedingungen stehen, wenn man mit denen über Patentrechte verhandelt.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    2) Ob der Schutzrechtsanspruch gerechtfertigt ist, ist Gerichtssache. Und da gilt wie immer "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", weil schlicht alles passieren kann. Wahrscheinlich ist nur, dass es teuer wird.
    3) Betroffen von solchen Sachen sind nur andere Firmen, die so etwas auf den Markt bringen wollen. Jeder Astroamateur kann sich selber was basteln, ohne Ärger befürchten zu müssen. Wenn man dann noch den begrenzten Bedarf des Nischenprodukts berücksichtigt, stellt sich die Frage warum sich jemand aufregt.
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    Das gilt aber auch umgekehrt für den Anmeldet. Ein seriöser Anmelder begrenzt seine Patentabsprüche von vornherein auf eine realistische rechtswirksame Breite und meist haben die Prüfer dann noch zig Änderungsforderungen, selbst wenn schon ein halbes Dutzend führender Patentämter Patente dafür erteilt haben.



    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    4) Es wird unterstellt, dass der Schutzrechteanmelder immer alles weis, und die Anmeldung in böser Absicht durchführt. Ich halte das für einen sehr fragwürdigen Ansatz. Im langjährigen Mittel sind nur die Hälfte aller Patentanmeldungen erfolgreich. Es kommt also ständig vor, dass Sachen angemeldet werden, die nicht wirklich schutzwürdig sind. Und das trotz der Tatsache, dass das Gros der Anmeldungen ja vorher von Patentanwälten mit deren erheblich umfangreicheren Recherchemöglichkeiten geprüft werden.
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    Gerade deshalb sollte man aber bei der Anmeldung schon im eigenen Interesse vorsichtig sein, bevor ein anderes Unternehmen ggf. Einen Millionenschaden geltend machen kann.

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Stathis</i>
    <br />"Wie zahlreich sind doch die Dinge, derer ich nicht bedarf!"
    Zitat Sokrates


    Mal abgesehen von der Patentrecht Diskussion, gibt es irgendwelche Untersuchungen, dass sie diese Brillen die Dunkeladaption verbessern? Ich meine mehr als jede normale Sonnenbrille? Mehr als das Einhalten der üblichen Adaptionszeit?
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    Es gibt dazu Studien aus den 1940er Jahren, wie auch so eine Brille offenbar in US-patent 2409243 aus dem Jahr 1942 beschrieben ist. Damit wäre mindestens Anspruch 1 und 2 wohl hinfällig. Orion verkauft die Dinger schon seit Jahrzehnten in den USA (siehe alte Anzeigen in Sky&Telescope und die Homepage).

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br />Hallo,
    ich habe mir lange überlegt, ob ich hier was schreiben soll. Ich tue es jetzt, um Leute vor eventuellen Schaden zu bewahren, weil man einige Dinge hier so nicht stehen lassen kann.
    Das folgende ist meine Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.


    Zu Heljerer:
    1.) Wenn ich das richtig sehe, ist das Patent bisher nur angemeldet, aber nicht erteilt.
    Tassilo: Das ist irrelevant, der Schutz gilt ab Anmeldung.
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    Durchsetzbar ist nur das offenbar abgezweigte Gebrauchsmuster, aber das würde vermutlich vor Gericht landen, da schon die U-Bootfahrer im 2. Weltkrieg solche Brillen wie in Anspruch 1 (und evtl. 2) hätten.
    Bei Anspruch 1 ist schon die Neuheit fraglich, denn das Hinzusetzen der Worte "astronomisch und "dunkel" macht aus bekannten Produkten nicht automatisch neue, zumal eine erfinderische Tätigkeit (seit dem Umsturz-Beschluss des BGH faktisch auch für Gebrauchsmuster) nötig ist. Von überbreiten Ansprüchen kann ich dem Erfinder nur abraten.
    Die mögen bei defensiven Publikationen gegen fremde Patente nicht unüblich sein, können aber Prozesskosten in 6 bis 7-stelliger Höhe lostreten. Das hier ist wohl aber nicht defensiv geplant, denn vermutlich ist sie noch nicht fallengelassen.
    Edit: Ich sehe gerade, dass das scheinbar keine Patente, sondern Gebrauchsmuster sind. Die sind unmittelbar gültig, jedoch muss zuvor durch einen Patent-Anwalt abgemahnt werden und es drohen Schadensersatzforderungen. Ich würde dringend raten, von derart strittigen Dingen die Finger zu lassen. Denn schon eine Nichtigkeitsklage gegen ein Gebrauchsmuster verursacht für den Verlierer Kosten in 5-stelliger Höhe.
    Bei einem seriösen Prüfer hätte Anspruch 1 wohl kaum eine Chance, zumal der obige BGH Fall "Demonstrationsschrank" der Schul-Labormöbelfabrik S. &Co. Die Anforderungen an ein Gebrauchsmuster erheblich erhöht hat. Von sowas haben am Ende nur die Anwälte etwas.
    Man hat heutzutage meist Probleme, schon in Anmeldungen mit 2-3 echten
    Erfindungen ein paar relativ enge Ansprüche genehmigt zu bekommen.
    Da gibt es z.t. Prüfer, die alles ablehnen, in Jahrzehnten beim Patentamt ganze 4 Patente von Grosskonzernen und Unis erteilt haben oder gar eine völlig falsche Rechtslage annehmen.