Beiträge von winnie im Thema „Ärgerliche Dinge auf "ebay-klaz"“

    Moin Kalle!


    > Und deshalb auch meine Frage, ob die AGB des Ebäh-Flohmarktes da was verbindliches vorsehen.


    Nö, davon steht kein Wort in den Nutzungsbedingungen.
    Fakt ist ja wohl auch, daß man einem Verkäufer (ich vermeide "Händler", da professionell) die absichtliche Masche erstmal nachweisen muß.
    Schließlich sitzt er auf der Ware und muß die erst herausgeben, wenn der Preis geklärt ist.


    Nebenbei: wie fühlt sich wohl der Verkäufer, wenn er erst nach Verkauf erfährt, was er hätte verlangen können. Man muß nicht immer nur von sich selbst ausgehen - es gibt genug kreisende Aasgeier (auch hier!), die nur darauf warten, billig Beute abzugreifen und die Unwissenheit des Verkäufers genauso ausnutzen.
    Zwei Wochen später landet das Teil wieder im Verkauf - dann aber vom neuen Besitzer zum höheren Preis angeboten. Alles rechtlich völlig in Ordnung, auch wenn man sich da als vermeindlich Benachteiligter die Krätze ärgert.
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    Moin Hannes!


    Es klingt zwar unfair, aber im Handel kann man soetwas wie das Beschriebene machen. Angebot und Nachfrage regeln den Preis - da beißt die Maus keinen Faden ab. Der Handel ist aber erst mit der einvernehmlichen Übergabe und Bezahlung der Ware perfekt, und bis dahin kann das eine oder andere mit dem Preis geschehen.


    Beispiel: Im Supermarkt hängt an einem Wareregal ein bestimmter Preis. Oh, toll, denkt der Kunde, nimmt die Ware und eiert zur Kasse. Dort angekommen, steht plötzlich beim Bezahlen im Display ein höherer Preis als 30 m weiter am Verkaufsregal.
    "Preis"frage: Welchen Betrag muß der Kunde zahlen, wenn er mit der Ware nach Hause gehen will?


    Antwort: Es ist tatsächlich der an der Kasse verlangte höhere Preis.
    https://de.wikipedia.org/wiki/…zur_Abgabe_eines_Angebots


    Ist zwar blöd für den Käufer, aber rechtens und kommt vor. Genauso hier bei dem Montierungsangebot.

    Oder stell dir den Verkäufer vor: der kennt den Marktpreis für so eine Montierung nicht und setzt sie viel zu billig in die Anzeige. Plötzlich wird sein Postfach mit Kaufabsichten geflutet.
    Natürlich kann der Verkäufer in so einem Fall das Angebot zurückziehen und einen höheren Preis verlangen. "pecunia non olet" - wie der Lateiner sagt.
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