So - es gibt Neuigkeiten:
Ich musste abwarten, bis der letzte mögliche Liefertermin verstrichen war. Die Ware hätte ja schließlich doch noch kommen können. [8D][:o)]
eBay hatte mittlerweile aber schon den Artikel und auch den Verkäufer aus dem System entfernt. Seltsames Vorgehen. So konnte ich nicht mal mehr sehen, was ich genau theoretisch gekauft habe.
Danach habe ich zuerst auf eBay ein Problem gemeldet. Es geht kein Weg daran vorbei eine Nachricht an den Verkäufer zu senden und nochmal um Lieferung oder Rückerstattung zu bitten. Passiert ca. 1 Woche wieder nichts, kann man erst den eigentlichen Käuferschutzantrag stellen. Also habe ich eine Nachricht an den Verkäufer geschrieben mit Bitte um Rückerstattung.
Irgendwoher hatte ich die Info, dass man auch bei PayPal direkt reklamieren kann und dann möglicherweise schneller zu seinem Geld kommt und vor allem in voller Höhe, was bei eBay wohl nicht immer der Fall ist. Also auch dort das Problem gemeldet, aber die Prozedur ist die selbe. Wieder zuerst eine Nachricht an den Verkäufer mit Bitte um Rückerstattung.
Aber Achtung! Irgendwo im Kleingedruckten steht, dass man nicht bei eBay UND PayPayl gleichzeitig einen Käuferschutzantrag stellen darf, sondern nur bei einem von beiden, sonst verweigert PayPal ganz. Aber in meinem Fall war es ja zuerst nur die Nachricht mit der Aufforderung an den Verkäufer und noch nicht der Käuferschutzantrag.
So richtete ich mich schon seelisch und moralisch auf eine langwierige Prozedur ein, an deren Ende ich womöglich kein oder nur wenig Geld erhalten könnte.
Weit gefehlt! [:)]
Am folgenden Tag hatte ich in meinem Posteingang bei eBay bereits eine Nachricht, dass mein Fall zu meinen Gunsten entschieden wurde und mir das vollständige Geld bereits auf das PayPal-Konto erstattet wurde. PayPal hat den Betrag dann sogar noch selbständig auf mein Bankkonto zurück überwiesen![8D]
Da habe ich also nochmal Glück gehabt. Aber wie konnte ich überhaupt auf die Masche hereinfallen, wo ich doch sonst immer so vorsichtig bin? Es war sicher der ungünstige Zeitpunkt maßgeblich. Ich wurde mitten in der Nacht wach und war noch etwas schlaftrunken (NEIN - ich habe nichts getrunken oder geraucht [;)]) und dachte mir, schaust mal ins eBay zum müde werden.
Dann bin ich ziemlich schnell auf ein unglaubliches Angebot gestoßen: Ein Lunt 60 mit B600, kaum gebraucht für knapp über 100 Euro. Geil - sowas hätte ich schon lange gerne mal gehabt. Meine anschließenden Gedanken waren etwa wie folgt: Wow, gerade erst eingestellt worden. Der Verkäufer ist noch ganz neu und hat sich vielleicht vertan und statt dem Startpreis für eine Auktion versehentlich auf Sofortkauf geklickt. Wurden nicht auch schon tolle Autos wegen einem Versehen für 1,- € verkauft? Aha, sogar Käuferschutz. Wenn ich jetzt nicht zuschlage, dann tut es vielleicht in wenigen Sekunden ein anderer. Also kann ich ja auch mal so ein Glück haben. Wenn nicht, dann gibt's ja noch den Käuferschutz. Also auf Sofortkauf geklickt, trotz Zweifel. Sind ja auch nur 100 Euro.
OK - so kann's halt gehen. Nachdem ich nun weiß, dass der Käuferschutz primär ein Werbeargument ist, das man rechtlich gar nicht einfordern kann, bin ich nächstes Mal sicher vorsichtiger. Mir stellt sich auch die Frage, ob ich überhaupt auf eBay noch etwas kaufen würde, was wesentlich mehr als 100 Euro kostet.
Gruß Michael