Beiträge von stefan-h im Thema „Angaben der max. Größenklasse bei Teleskopen ...“

    Hi Jörg,


    die erreichbare GG ist ein rein rechnerischer Wert. Damit wär eine Normung schon mal unsinnig da der Wert anhand den gegebenen Daten der Öffnung und genau genommen abzüglich Obstruktion und Lichtverlust errechnet werden kann. Das gilt ja auch für die erreichbare Auflösung. Möglicherweise wurde das von dem einen Anbieter berücksichtigt, er hat eben Verluste abgezogen, der andere schrieb schlichtweg den theoretisch erreichbaren Wert hin.


    Aber es sind eben immer theoretisch mögliche Werte, ein Rückgaberecht daraus abzuleiten- wie sollte das funktionieren? Das hängt viel mehr von der Umgebung des Beobachtungsplatzes undden Augen des Beobachters ab.


    Wo du einen Anbieter festnageln kannst- Angabe der korrekten Öffnung und Brennweite und ob eine Optik beugungsbegrentz ist oder nicht. Wird ein exakter Wert für den Strehl angegeben dann sollte der natürlich passen, auch da könnte man reklamieren, wenn eine (korrekte) Nachmessung unter dem zugesagten Wert liegt. <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Im Zeitalter des Umweltschutzes sollte man gewillt sein, Produkte zu verkaufen, die etwas Langlebigkeit sind.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Was hat das jetzt mit der Frage zu tun? Die GG ändert sich nicht über die Zeit des Gebrauchs, außer das sich beim Spiegel die Alubeschichtung verabschiedet. Passiert das in der Garantiezeit kannst du auch reklamieren. Und Garantiezeiten bei Leica für die üblich günstigen Optiken? Vergleich mal das Preisgefüge. [:)]


    Gruß
    Stefan