<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Dobsenschubser</i>
Hallo Micha,
es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man sich in einem öffentlichen Internetforum auf die Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz berufen kann.
Diese bezieht sich auf öffentliche Rede, Presse, Funk und Fernsehen.
Und selbst da, darf man nicht sagen was man will. Es gibt Äußerungen, die sogar unter Strafe stehen.
In einem Internetforum gilt das Hausrecht und wenn mir deine Nase nicht passt, fliegst du raus. Wenn mir deine Aussage nicht passt, lösche ich die.
Es gibt für mich als Betreiber keinerlei Pflicht deine Meinung zu dulden, noch eine Verpflichtung dich in mein Forum überhaupt reinzulassen.
Du hast als Nutzer allerdings jede Menge Pflichten, die sich aus dem hier gelten Gesetzen und meinen Nutzungsbedingungen zusammensetzten.
Gruß Dirk
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Hallo Dirk,
danke für die Erläuterung, aber ich habe da eine andere Rechtsauffassung. Natürlich dürfen "wir" da unterschiedliche Meinungen haben, nur der Richter nicht. [;)]
Die Behauptung, das Hausrecht (BGB § 903) stünde über der Meinungsfreiheit im GG widerspricht dem Rechtsgrundsatz der Normenhierarchie. Was nicht anderes bedeutet, das ein untergeordnetes Gesetz oder eine Rechtsverordnung einem übergeordneten Gesetz nicht widersprechen darf. Ist dies der Fall, ist der entsprechende Passus im Text ungültig, ggf. der ganze Paragraph. Das GG steht über dem BGB, das leuchtet sicher ein. Das BGB darf dem GG nicht widersprechen.
In BGB § 903 wird das Hausrecht geregelt. Dort steht:
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
"... soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen."
Die Frage ist also im Einzelfall, was ist eine geschützte Meinung, die ein Moderator nicht ohne Verstoß gegen das GG entfernen darf.
Das sind alle die Meinungen, die nicht selber geltendes Recht verletzten. Wenn also keine Beleidigung, Diffamierung, Volksverhetzung etc. besteht, sondern es lediglich um einen Beitrag in einer normalen Diskussion handelt. Auch OffTopic ist geschützt. Man kann es zwar verschieben, z.B. in einem Bereich für OffTopic, aber löschen an sich nicht. Übrigens sind auch Unwahrheiten geschützt. Den Meinungen dürfen auch unwahr sein, das liegt in der Natur der Dinge von Meinungen.
Natürlich regt die Meinungsfreiheit in D. keinen Eigentümer von irgendwas auf, den die Gefahr einer rechtliche Auseinandersetzung geht gegen Null. Wer klagt schon als Internetuser gegen einen Forenbetreiber, weil der ihn rausgeschmissen hat?
Ich finde es trotzdem nicht richtig, dass in vielen Foren die klare Rechtslage zugunsten von Eigentümerinteressen ständig verzerrt werden.
Das wollte ich mal loswerden. Entschuldigt die juristische Erbsenzählerei.
Ich verklage trotzdem niemand. Mir reicht es, dass es den Astrotreff gibt, der mit dem GG kein Problem hat. Ein gutes Forum reicht mir nämlich. In diesem Sinn, danke an die hiesige Moderation.
VG, Micha