<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: fraxinus</i>
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nachdem dieser Thread bedenklich abdriftet, insbesondere weil ein namensloser Herr in seinen nächtlichen Ergüssen sogar Straftaten unterstellt, werde ich erst wieder berichten wenn meine Kammer erfolgreich läuft
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<b><u>Also mal zur Klarstellung: Ich wollte hier überhaupt nichts unterstellen, sondern in den ursprünglichen Artikeln nur vor möglichen Unfallgefahren warnen und Möglichkeiten zur Vermeidung
aufzeigen, was in Deinem eigenen Interesse liegen sollte.</b></u>
Denn ich war etwas besorgt um Deine eigene Gesundheit, falls mal
eine Panne mit der noch nicht getesteten Konstruktion passieren sollte.
Dass ich dann <u>im weiteren Verlauf der eher nebensächlichen Diskussion etwas über die heutige Bürokratie und Gesetzgebung in Deutschland</u> geschimpft habe, die inzwischen immer dollere Blüten gerade für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich treibt, wobei sich staatliche Stellen in den letzten Jahren zunehmend bei Hobbyisten austobten, sollte man bitte <u>nicht missverstehen</u>!
Ich habe hier nur auf die immer absurdere Rechtslage hingewiesen,
mit der insbesondere alle Gewerbetreibenden (BetrSichV) behelligt werden, die aber leider in Form des StGB plus insbesondere des Nebenstrafrechts zunehmend auch Hobbyisten voll übergebraten werden. Der Fall, auf den ich anspielte, wurde erst vor wenigen Wochen in Ostdeutschland vor Gericht verhandelt. Beschuldigter war jemand,
der nur auf seinem Balkon experimentiert hatte, wobei etwas Rauch
entstanden war, weshalb Nachbarn die Feuerwehr riefen. Dann nahm
der Ärger seinen Lauf... Mit Verständnis für die Durchführung
wissenschaftlicher Experimente kann man in Deutschland als Privatperson offenbar leider mit etwas Pech nur noch sehr bedingt, wenn überhaupt rechnen, wenn man zumindest dieses aus meiner Sicht alleine schon hinsichtlich des Strafmasses groteske Fehlurteil als Maßstab nehmen würde.
<u> Dass in Deutschland jeder Gewerbetreibende, der nicht nur den ganzen Tag schläft oder Däumchen dreht, mit seiner Berufstätigkeit automatisch stets auch ein durch ständig neue Vorschriften zunehmendes strafrechtliches Risiko eingeht, ist eigentlich weithin bekannt, auch wenn das vielleicht hier noch nie thematisiert wurde.</u> Zu den Gründen siehe z.B. https://business.allianz.de/pr…sschutz-fuer-unternehmen/
unter "Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig? Die Risiken nehmen zu..."
Verschiedene Versicherer bieten deshalb gegen diese gestiegenen strafrechtlichen Risiken bei jeder Geschäfts- und Berufstätigkeit spezielle Versicherungen an, da normale Versicherungen sowas nicht
abdecken. Für die Einleitung eines Verfahrens reicht unter Umständen heutzutage nämlich schon ein Vorfall durch einen Dritten in der betreffenden Strasse, in deren Verlauf dann gleich gegen alle Gewerbetreibenden in dieser Strasse ermittelt wird.
Gut finde ich das wahrlich nicht, sondern kritisiere diese Praktiken von Behörden schon seit vielen Jahren!
Dieser Teil verfolgte keine fiesen Absichten in bezug auf Dein Projekt und das gilt auch für den restlichen Teil (siehe unten).
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
In Bezug auf dem namenslosen Herren ist es völlig absurd, uns hier im Privatbereich mit Betriebssicherheitsvorschriften zu belehren, in denen nebenbei nicht ein einziges Wort zu "Unterdruck" oder "Vakuum" geschrieben steht.
Schon mal was von "Geltungsbereich" gehört?
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Das war auch keine Belehrung und sollte auch keine sein, sondern eine allgemeine Bemerkung dazu, wo dort überall im Bereich Druckbehälter in den letzten Jahren Vorschriften verschärft wurden!
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
Richtig böswillig finde ich es, Straftatbestände zu konstruieren, von denen im entsprechenden Gesetzt absolut nicht geschrieben steht.
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<u><b>Nochmal: Ich habe Dir überhaupt nichts unterstellt oder konstruiert,</b></u> sondern ich kenne diese übliche, für Naturwissenschaftler erstaunlich weite (und bedenkliche) Auslegung des § 308 schon seit ca. 2 Jahrzehnten und habe sie in obiger nebensächlicher Metadiskussion nur mal zitiert, als der Einwand von einem Dritten geäußert wurde, dass das alles nur bei Druckbehältern wegen der gespeicherten Energie so streng gesehen werden würde!
Ich habe mich schon damals darüber gewundert, was
für Strafgesetze in Deutschland erlassen werden und wie weit diese ausgelegt werden. Ich meine, das hat früher evtl. sogar so explizit irgendwo im Gesetz dringestanden. Diese betreffende Auslegung
findet man online z.B. im Kommentar von Reinhart Maurach;Friedrich-Christian Schroeder;Manfred Maiwald, "Strafrecht: Besonderer Teil."
auf S. 26 unter Randnummer 6 auch bei Google-Books mit weiteren führenden Kommentaren (Lackner/Kühl und Tröndle/Fischer) als Quelle:
http://tinyurl.com/gtp5rlx
Das ist keine Erfindung von mir, sondern so seit Jahrzehnten Praxis
der Juristen.
Und wenn sich nicht einige Leute schon
erfolgreich in die Gesetzgebung eingemischt hätten, dann sähe es
jetzt noch schlimmer aus und es wären uns Naturwissenschaftlern noch viel harmlosere Dinge komplett verboten worden (übrigens auch gleich per StGB)...
Was wurden dort z.T. für Gesetze erlassen! Ein neues Verbot im WaffG
war z.B. so breit formuliert worden, dass es im Wortlaut sogar fast auf jeden Ottomotor anwendbar gewesen wäre und zum Schluss mussten sich das Technische Hilfswerk und das BKA beschweren, um zumindest einen Teil des Verbots für Erlaubnisinhaber wieder aufgehoben zu bekommen und ihre Arbeit noch ausführen zu können, nachdem vorher
das BKA eine Allgemeinverfügung hierzu erlassen musste.
Die betreffende Passage von meinem Artikel war gar nicht auf Dich und Dein spezielles Experiment bezogen, sondern eine allgemein gemeinte Replik auf die Metadiskussion um BetrSichV, Gefahren durch Implosionen allgemein und der Gesetzgebung/Rechtslage zu dem Thema.
Dass das evtl. missverstanden werden könnte, hatte ich zwar als hoffentlich unwahrscheinliches worstcase-Szenario schon fast befürchtet, aber das jetzt übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen. Wenn ich das geahnt hätte, hätte ich einen Disclaimer
angebracht, aber ich dachte eigentlich, das sei doch wohl klar.
Wir stecken hier in Deutschland in den Naturwissenschaften leider seit den letzten 30 Jahren verstärkt unter dem juristischen Spannungsfeld zwischen einerseits der Handlungsfreiheit des Art. 2 GG und der Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 III GG; auch ein Gesetz) und einer Vielzahl neuer -oft untergesetzlicher- Vorschriften und Vorgaben, die uns das Leben schwerer machen.
In diesem Umfeld müssen wir leider operieren und ich selbst stehe diesen oft reichlich überzogenen bis praxisfernen Vorschriften (anders als ein gewisser Sicherheitsingenieur eines Krankenhauses in einem anderen Hobbyforum) sehr kritisch gegenüber, was man eigentlich meinen Artikeln auch entnehmen könnten sollte.
<b><u>Insofern kannst Du Dich zur Fortsetzung auf obige Artikel des Grundgesetzes berufen.</b></u> Man sollte jedoch -schon aus eigenem Interesse- etwas Vorsicht bei (speziell den ersten Test) walten lassen. Mehr wollte ich mit den Artikeln gar nicht sagen!
Für die Existenz mancher Vorschriften bin ich allerdings nicht verantwortlich - im Gegenteil versuche ich seit Jahren, Auswüchse
einzudämmen.
Es wäre jedoch schön, wenn sich mehr Leute aus den Naturwissenschaften für unser Hobby/Beruf auch in der Gesetzgebung engagieren würden, um gerade verkorkste Vorschriften möglichst schon in der Phase vor Entstehung des Referentenentwurfs zu vermeiden, wie es leider in den letzten Jahren laufend passiert, selbst wenn man
annahm, da könne eigentlich etwa bei der Umsetzung von EU-Recht jüngst im Umweltstrafrecht nichts falsch gemacht werden, wo
dann am Ende doch wieder fast grenzenlos über EU-Recht und deutsches Recht hinausgegangen wurde und jedes Gänseblümchen auf dem eigenen Grundstück unter schärfsten Schutz per StGB vor jeder hypothetischen Bedrohung durch nun jeden einfachen Vorschriftenverstoss bei einer der "nur" rund 100.000 deutschen Vorschriften gestellt wurde...
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
Ich verbitte mir weitere Ergüsse unter Androhung anwaltlicher Konsequenzen!
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Jetzt mach aber bitte mal einen Punkt! Diese Bemerkungen waren überhaupt nicht auf Dich und Dein Experiment bezogen, sondern bezogen sich <u>ausschliesslich</u> auf die anschliessende Meta-Diskussion über die diesbezügliche Gesetzgebung in Deutschland und das heutzutage oft mangelnde Verständnis für die Belange von Wissenschaft und Forschung bei Behörden und Justiz in Deutschland.
Das solltest Du bitteschön nicht auf Dich beziehen und ich bin
entsetzt, was Du da alles hineininterpretierst!
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
aber einen zweiten "Röntgen-Thread" kann ich nicht gebrauchen. Da fehlen mir schlicht Zeit und Nerven.
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Diesen Thread, in dem wir ebenfalls wegen einer hypertheoretischen Frage ohne jeden Praxisbezug grotesk und völlig überflüssig aneinander vorbeigeredet haben,
sollten wir auch besser vergessen, und vor allen Dingen deshalb
nicht noch andere Artikel deshalb falsch interpretieren und dort Dinge hineininterpretieren, die so nie gemeint waren!
Ich muss mich ohnehin für die nächsten Tage wegen einer Reise aus diesem Thread ausklinken.