Beiträge von Maurice im Thema „Allgemeines zur Firma Benda ? Benda GbR ( Seben)“

    Hi Snoopi,


    Seben schreibt die Gesetze neu .... lustig! OK, du hättest den Mangel sofort Seben melden müssen damit diese eine Lösung vorschlagen können. Sie, Seben, hätten in einem solchen Fall die Wahl entweder einen Austausch zu organisieren oder zu wandeln, sprich dir dein Geld zurück zu geben. Du müsstest zuerst mal den Austausch akzeptieren. Ist das Austauschgerät auch mist, kannst du auf Wandeln bestehen.


    Die "Berliner Optik-Fachwerkstatt" hättest du lediglich Messungen durchführen lassen dürfen um einen Beweis für den Mangel zu bekommen. Jedoch ist es auch im Falle eines solch gravierenden Mangels (Zonenfehler), der NICHT durch ein eventuelles Rumdoktern an der Justierung entstanden sein kann, der Händler verpflichtet die Ware zurück zunehmen. Den Aufpreis von 49 Euro für ein Austauschgerät zu verlangen ist mehr als unverschämt!


    Obiges ist der offizielle Weg der die Gesetze festlegen. Im Normalfall wird sowas aber ohneweiteres vom Hersteller zufriedenstellend geregelt und kannst du selber angeben ob du ein Austauschgerät oder dein Geld wiederhaben willst. Die Gesetze sind auf Verbraucherschutz ausgelegt und die Beweislast liegt daher beim Verkäufer. Sollte Seben weiterhin Probleme machen, sehe ich gute Chancen für einen erfolgreichen Rechtstreit. Aber soweit sollte es Seben im eigenen Interesse nicht kommen lassen dürfen!


    Gruß,


    Maurice