Beiträge von radeberger im Thema „Was habe ich beobachtet?“

    Hallo Hans,


    einfach nur Glückwunsch, dass Du Deine Rechte durchsetzen konntest. Wenn man sich seiner Sache sicher sein kann wie Du in diesem Fall, geht das sicher auch nur mit (fach-)anwaltlicher Unterstützung, denn die Gegenseite ist kalt wie Hundeschnautze. Bezahlt aber Deinen Anwalt bei klarer Rechtslage mit.


    Bis denne,


    Volker

    Hallo Hans,


    werde ich weiter verfolgen. War übrigens nicht nur in der Chemnitzer Printausgabe, zumindest auch in der Dresdener Ausgabe war es drin. Da wollten sie von Anfang an also das auflagenabhängige Honorar drücken...


    Gruß und CS!


    Volker

    Hallo Karl,


    darum habe ich auch geschrieben, erstmal eine "gütliche" Einigung versuchen. Und die Anwaltskosten lassen sich dann immer dem Verlierer aufdrücken und der sollte hier feststehen...


    Gruß und CS!


    Volker

    Hallo Stephan, hallo Hans,


    meines Wissens 500%. Bei der Auflage, nicht aufgeführtem Autor ("Privat")(100%), und extra Abbildung in deren Web-Ausgabe sollte es sich um einen höheren vierstelligen Bereich handeln, also nicht mit 35 €uronen abspeisen lassen...
    Selbst nach dessen "Rechenkünsten" sind es dann schon 35 x 2 = 70 x 5 = 350 €...[;] Ich denke von dem das 10fache an Streitwert ist Minimum.
    Geht aber nur mit Fachanwalt, oder Du schlägst ihnen eine Summe vor mit Option zum RA bei Nichteinwilligung. Aber Achtung: STEUERPFLICHTIG!! Unbedingt angeben, das lassen die sich denne sicher nicht nehmen, die "Ausgabe" genauestens zu dokumentieren.


    Gruß und CS!


    Volker