Beiträge von rs-bastler im Thema „Skybeamer“

    Hallo,


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Christoph_HH</i>
    <br />Vielleicht sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es in Deutschland (leider) ein Rechtsbratungsgesetz gibt. Danach ist es nur ganz bestimmten Personengruppen erlaubt, Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung durchzuführen.
    ....
    Daher sollten juristische Tips und Diskussionen im offenen Forum mit Vorsicht gehandhabt werden. Andernfalls könnte Ärger aufkommen, dem man keinen Vorschub leisten sollte.


    Viele Grüße aus Hamburg


    Christoph


    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    auch deswegen würde ich nicht direkt eine Klage anstreben, sondern erst mal die zuständigen Behörden (Bauordnungsamt, Straßenverkehrsamt....) kontaktieren.


    Anträge darf man ja noch austauschen...
    Auch über Bauordnungen oder die StVO darf man diskutieren...


    Wenns aber "eng" wird (Klage) sollte sowieso immer der RA ran.



    dark skies !


    Thomas