Hallo Heinz,
ja, das sind genau diese Vorfälle die das Thema (auch mit Recht) so in Verruf bringen. Der Beitrag von Ralp sagt auch einiges aus.
Dominik wollte von mir ja noch "Gesetze" haben. Das ist nicht so einfach da es kein direktes Gesetz zum Vertrieb, Besitz und Umgang gibt. Hatte ich ja auch schon so erwähnt.
Was es gibt ist das Produktsicherheitsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet…ht/prodsg_2011/gesamt.pdf
§1 und §4 regeln unter anderem das Inverkehrbringen von Produkten und das gilt für alle Waren, auch für Produkte die von Privatpersonen erworben werden. <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Nach § 4 des Gesetzes darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das ist der Punkt, der für den Händler greift- er darf kein Produkt abgeben, bei dem ein Käufer/Nutzer gefährdet werden kann oder wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht sichergestellt werden kann.
Da für Laser Klasse 3 und höher aber ganz klar definierte Forderungen an den Umgang/Gebrauch gestellt werden, ist auch klar, das eine Privatperson diese Forderungen nicht erfüllen kann. Damit kann der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht erfüllt werden- ergo: der Händler darf dieses Teil nicht an privat abgeben.
Und das ist auch die Grundlage dafür, das der Zoll solche Importware sicherstellt, wenn die Sendung kontroliert wird.
Ansonst gibt es nur die Seiten des Bundesamtes
http://www.baua.de/de/Themen-v…ahlung/Stellungnahme.html
http://www.baua.de/cae/servlet…hnische-Spezifikation.pdf
Da werden die Klassen und die gewerbliche Nutzung geregelt. Und nochmals- gewerbliche Nutzung ist eben auch der Händler der so ein Teil verkauft- er hat sich an diese Vorgaben zu halten. Die Privatperson trifft es dann wenn Direktimport erfolgt- dann ist diese Privatperson der Inverkehrbringer.
Zu den möglichen Augenschäden noch eine Seite- hier findet man auch die Angabe der auf der Netzhaut ankommenden Leistung- die liegt im Bereich von einigen 100 und bis über 1000 kW/m^2. Ein kurzer Blick in die Sonne ist dagegen garnix.
http://www.uni-duesseldorf.de/…pointer/laserpointer.html
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">DKs Law: Wer in einem Laserthread das Wort "Waffe" verwendet hat keine Argumente mehr und daher verloren<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Baseballschläger sind auch keine Waffen, aber nicht alle kaufen sie, um damit Baseball zu spielen. Man muss keinen Gegenstand haben, der allgemein als Waffe bezeichnet wird, um damit jemand zu verletzen. Einen 5mW Pointer würde ich auch nicht als Waffe bezeichnen. "Spielen" Jugendliche oder Erwachsene aber mit einem 200mW-Laser und zielen damit auch absichtlich auf Personen, kann man die Bezeichnung aber durchaus benutzen.
Gruß
Stefan