Hallo Marianne, hallo Bernd,
das Thema „Betriebsanleitungen“ ist oft vernachlässigt. Nur in aller Kürze, und ohne dies Thema breit
auszuwalzen: Grundsätzlich gilt jeder In-die-EU-Importeur von im EU-Ausland produzierten Waren im
EU-rechtlichen Sinne als der Hersteller (!).
Betriebsanleitungen in der jeweiligen Landessprache (und zusätzlich in Originalsprache) müssen
beiliegen. Hierzu gibt es grundlegende EU-Richtlinien und mehrere Urteile verschiedener OLG´s.
Ihr habt also einen Rechtsanspruch z.B. auf die komplette Doku in Deutsch. Erster Ansprechpartner
im Sinne der Produkthaftung ist zunächst Euer Händler. Der MUSS die Anleitungen also haben.
Viele Grüße
Heiko