Hallo Stefan,
Prinzipiell hat die Verordnung schon ihre Berechtigung. Auf Grund einer fehlenden Kleinstmengenverordnung bleibt das für viele kleine Elektronikfirmen aber ein unüberwindliches Problem.
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">hätte er halt nur beantragen müssen. Andere kleine Hersteller schaffen das ja offenbar<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
Viele astronomische Spezialanwendungen werden von ganz normalen Leuten in Ihrer Freizeit gefertigt und vertrieben. Diese müßten nun allein für die Berechtigung ihre elektronischen Baugruppen in den Handel zu bringen auch noch in finanzielle Vorleistung gehen. Ich habe da von Beträgen >800€ für zwei Jahre gehört. Bei den produzierten Stückzahlen ist das eben nicht mehr wirtschaftlich. Wer zudem einmal die Mühlen der Bürokratie kennengelernt hat, möchte so wenig wie möglich damit zu tun haben.
<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">oder wie könnte sonst ein MGEN weiter verkauft werden?<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
Dafür kostet das Teil auch 'ne ganze Menge.
Grüße
Dirk