<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">4. Kann man als 3.Besitzer generell überhaupt Garantieansprüche an WO bzw. den ursprünglichen Verkäufer stellen ? Die Garantiekarte bezieht sich nämlich nur auf den ersten Käufer.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Ich kann leider keine Rechtsberatung durchführen (IANAL). Allerdings hatte ich persönlich schon etwas ähnliches erlebt...
Ersteinmal würde ich mich selbst versichern, ob es sich hierbei wirklich um einen Gewährleistungsfall handelt. So hätte man bessere Karten. Das bedeutet, dass eine zugesicherte Eigenschaft des Produktes einen Mangel aufweißt.
Dannach entsteht die Frage: Ist bei dem Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen worden? Andernfalls könntest du dich (wenn der Privatkauf noch nicht 6 Monate her ist) erstmal an den 2. Besitzer wenden.
Dann besteht die Frage, ob du Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ursprünglichen Händler hast (also dort, wo das Gerät vom 1. Besitzer gekauft wurde). Hier genügt es vielleicht, einfach mal beim Händler anzufragen. Wenn sich der Händler "wehrt" könnte es von Vorteil sein, eine schriftliche Bestätigung der Vorbesitzer zu haben, dass sie mit Übergabe der Orgnialrechnung sämtliche Gewährleistungsansprüche an dich abgetreten haben...