<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Ich glaube aber nicht, dass Dir das etwas für die Untermauerung einer Reklamation hilft...<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Naja, man muss <u>nachweißen</u> können, dass eine zugesicherte Eigenschaft beim eigenen Gerät mangelbehaftet ist.
Irgendein Werbetext, der das Gerät z.B. mit "farbreiner als herkömmliche Fraunhofer" anpreist, erweckt zwar erstmal den Eindruck eines besseren Gerätes. Vom Inhalt her ist das jedoch sehr dehnbar.
Besser wäre ein garantierter Strehlwert, der nachweilich schlechter ist (was wahrscheinlich in diesem Fall nicht gemacht wurde). Oder ein garantierter Spot-Durchmesser über das gesamte Bildfeld, der auf Fotos nachweißlich schlechter ist.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, Sternfreunde zu finden, die das gleiche Gerät haben. Dann durch die Optik Fotos machen und vergleichen. Doch selbst, wenn deines dann schlechter ist, heißt das noch lange nicht, dass das ein "Garantiefall" ist. Es würde aber vielleicht Argumente liefern, die den Händler überzeugen könnten...