Hi nochmal.
Im Bezug auf Sven Wiensteins Artikel kann man ein Indiz sehen, daß es an dem Oku tatsächlich einen Sachmangel gegeben hat.
Auf der anderen Seite ist ein unbestreitbarer Sachverhalt, daß Donut das Oku nicht wirksam gekauft hat.
Eine normale "Garantieabwicklung" kann es nur geben, wenn alle sich so verhalten als ob ein Vertrag zustandegekommen wäre. Auf jeden Fall ist das eine Gutwillenssache und nicht mit der Brechstange oder einem Mord-Und-Brand-Thread im Web zu regeln.
Also mein Rat, wie hier auch schon das eine oder andere Mal angedeutet - eine einvernehmliche Lösung suchen, im Notfall als Lehrgeld abschreiben. Wie gesagt - der Maschinenspruch. Und ob derlei Ware in die Hände von Kindern gehört - das sei hier mal dahingestellt.
CS
Narvi