Kauf im Onlineshop, wo direkt anschliessend die Bezahlung erfolgt, und diese auch getätigt wird, verpflichtet den Verkäufer sehr wohl m.E. Ab da kann er sich nicht mehr herauswinden
Kuck mal hier, aus unserer direkten Nähe vom Teleskop-Express (man möge es mir zugestehen, ist ja öffentlich unter folgendem Link zu finden https://www.teleskop-express.de/shop/shop_content.php?coID=3 )
III. Vertragsschluss/Rücktritt
1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen. Die Auftragsbestätigung versenden wir per E-Mail. Eine automatisch erstellte und versandte E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt, gilt nicht als Auftragsbestätigung. Wenn Sie uns bei Ihrer Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben haben, kommt der Vertrag mit Lieferung der Ware zustande.
Den Rücktritt behalten wir uns weiter für den Fall vor, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer wir Ihre Bestellung nicht ausführen können.
Heißt für mich das :
Abgeschlossen ist der Handel, wenn beide Parteien angenommen haben. Das dürfte bei einer reinen Buchung über den Onlineshop nicht unbedingt gegeben sein, weil
... weil die Auftragsbestätigung erst (manuell) folgt. Auch wenn man vielleicht bereits, wie auch immer, bezahlt hat.
Bei Kleinanzeigen aus der Eröffnung wäre "der Vertrag" erst bindend, wenn der Verkäufer das Geld angenommen und die Ware ausgehändigt hätte.
Der obige Fall der 300Euro Uhr, falls du bezahlt hast, würde ich als (theoretisch) einklagbar halten.
Ach ja, das war mir egal. Ich habe woanders eine Uhr gekauft.
Gruß Gerrit