Geschichten - leider auch solche - von ebay-klaz

  • Hier bin ich mir ziemlich sicher, dass der Verkäufer das letzte Woirt hat und das Geschäft noch ablehnen kann.

    Aber dennoch bin ich kein Jurist, ich habe das nur ab und zu an der Arbeit.

    Weiß nicht, du hast den Kauf online abgeschlossen, was ist an abgeschlossen nicht zu verstehen, immerhin auch bezahlt, und dir wurde der Versandt zugesagt


    Du kannst es ja für 10 € weniger nochmal bestellen, dann gibt's nochmal Proben und du schickst das bestellte zurück und freust dich an den Proben🤔 die sind klein? Dann 1x im Monat? Frei nach dem Motto man kann Online Geschäftspartner mit Füßen treten?

    Glaub nicht das das so richtig ist


    Gruß Frank

  • Weiß nicht, du hast den Kauf online abgeschlossen, was ist an abgeschlossen nicht zu verstehen, immerhin auch bezahlt, und dir wurde der Versandt zugesagt

    Ich habe da gar nichts abgeschlossen, da verwechselst Du was. Und bitte nicht unfreundlich werden.


    Abgeschlossen ist der Handel, wenn beide Parteien angenommen haben. Das dürfte bei einer reinen Buchung über den Onlineshop nicht unbedingt gegeben sein, weil das ähnlich wie das Tragen einer Ware zur Kasse gewertet wird. Und dort kann der Verkäufer immer noch ablehnen, wenn er merkt dass der Preis falsch ist, was nach dem Automatismus im Onlineshop geschieht. Steht bestimmt in den AGB, die man beim Absenden bestätigt. Also bei uns ist das zumindest so. Wir machen sowas zwar nicht, aber wir könnten im Ernstfall.

    Das ist alles nicht mit einer Auktion zu verwechseln.


    Du kannst es ja für 10 € weniger nochmal bestellen, dann gibt's nochmal Proben und du schickst das bestellte zurück und freust dich an den Proben🤔 die sind klein? Dann 1x im Monat? Frei nach dem Motto man kann Online Geschäftspartner mit Füßen treten?

    Glaub nicht das das so richtig ist

    Damit bin ich auch nicht gemeint - falsche Adresse.



    Gruß Gerrit

  • Abgeschlossen ist der Handel, wenn beide Parteien angenommen haben. Das dürfte bei einer reinen Buchung über den Onlineshop nicht unbedingt gegeben sein, weil das ähnlich wie das Tragen einer Ware zur Kasse gewertet wird. Und dort kann der Verkäufer immer noch ablehnen, wenn er merkt dass der Preis falsch ist, was nach dem Automatismus im Onlineshop geschieht.




    Jurist bin ich zwar auch nicht. Vllt. etwas missverständlich dargestellt. Kauf im Onlineshop, wo direkt anschliessend die Bezahlung erfolgt, und diese auch getätigt wird, verpflichtet den Verkäufer sehr wohl m.E. Ab da kann er sich nicht mehr herauswinden mit "ist nicht mehr an Lager" usw.. Theoretisch. In der Schweiz muss für eine "Rückgängigmachung" sog. "der Irrtum wesentlich sein", sprich z.B. eine Uhr für einen 1000er anstatt 10000 eingestellt und dgl..


    Der obige Fall der 300Euro Uhr, falls du bezahlt hast, würde ich als (theoretisch) einklagbar halten. Der Verkäufer könnte dann sagen, sorry, die 300er Uhr war der alte Stock, nun "leider ausverkauft", die neue Lieferung kostet mehr, na viel Vergnügen, hier dann beweiskräftig dem entgegenzuhalten.


    Im Fall der Kleinanzeigen, die nicht mal ein Auktion sind wohlverstanden, besteht m.E. eine, juristisch wohl anders formulierte, "Wahlfreiheit". Sprich, der Verkäufer kann auch alle "willigen" Käufer ablehnen, so es ihm gefällt, und es danach teuerer einstellen, solange er keinem Käufer zugesichert hat, es diesem zu verkaufen. Moralisch darf man sich gerne in Empörung ergehen, juristisch hingegen ist es m.E. ohne jedes Gewicht. Vorstellungen, man könnte einen Verkäufer zum Verkauf nötigen (juristisch) halte ich für Fantasien.


    Gruss

    Der auf Anderer Zehen tanzt

    Möge das Wetter mit dir sein

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    Omegon Pro APO 110/660 Carbon Doublet, Baader BBHS Amici 2", Televue Delos 3.5, 6, 10mm, Nagler 22mm, Panoptic 35mm, Rigel Quikfinder, Tecnosky 8x50 finder, on aokswiss AYO II and Manfrotto 028, binoculars Leitz Trinovid 7x42

  • Hallo Chnuschti,

    juristisch hingegen ist es m.E. ohne jedes Gewicht. Vorstellungen, man könnte einen Verkäufer zum Verkauf nötigen (juristisch) halte ich für Fantasien.

    Sehe ich genauso, aber das ist dann der Punkt:

    solange er keinem Käufer zugesichert hat, es diesem zu verkaufen.

    Wissen wir im vorliegenden Fall natürlich alles nicht. Mir ist da eh viel zu viel Interpretation drin, um mich in vergleichbarer Weise zu echauffieren.


    Herzliche Grüße, Holger

    :milky_way: 10" f/5 Newton-Bino :comet: 120mm f/5 Achromaten-Bino :hammer_and_wrench: 8" f/8 Jones-Schiefspiegler-Bino

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