Geschichten - leider auch solche - von ebay-klaz

  • Was Samuel gesagt hat, habe ich gedacht, aber Haken dran.


    Wenn man das rechtlich nach BGB betrachtet, scheint mir das OK zu sein, auch wenn es moralisch grenzwertig ist.

    Angebot Partei-1, Zustimmung Partei-2, aber dann keine Zustimmung von Partei-1 ... ist wohl i.O.


    Ich selbst habe vor längerer Zeit für einen Bekannten Modellbahnzeug aus einem Erbe verkauft und auch in 2 Fällen gemerkt, dass meine Wertschätzung daneben lag.

    Verkauft hab ich es aber doch für den Preis.


    Mir ist vor wenigen Tagen folgendes passiert. Kauf eines Parfüm für meine Holde bei einer großen Kette, diesmal aber online.

    Ich bekomme 1 Päckchen und eine Rechnung. Im schuhkartongroßen Päckchen sind 2 Proben und Werbung, sonst Leere.

    Ein Blick in den eMail-Verkehr zeigt, "Sie bekommen ein weiters Paket". Nun gut, alles i.O.


    Einige Tage später eine Mail von PayPal "Der Betrag von 64€ wurde auf ihr Konto zurücküberwiesen...".

    Keine Mail mit einer Erklärung der Parfüm-Kette in den nächsten Tagen.


    Also schaue ich mal in den Vorgang rein. Dort steht "storniert". Und es gibt einen neuen Preis: statt 99,-€ UVP nun für günstige 89,-€!


    Jetzt stellt sich die Frage, ob der Versand einer Rechnung (zum alten Preis) nicht doch schon eine rechtmäßige Willensbekundung des Anbieters ist?

    Will heißen, der Kauf ist rechtlich zustandegekommen.


    Nun gut, klagen werde ich nicht, aber kann man so dumm sein, auf diese Art einen Kunden zu vergraulen?

    Bei dieser relativ geringen Preisdifferenz hätte ich als Anbieter in den sauren Apfel gebissen.

    Kaufen tu ich da nichts mehr und meine Empfehlung gebe ich im Freundes- und Bekanntenkreis gerne weiter. :)


    Grüße

    Hartmut

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  • Lieber Cleo (Holger),


    wenn das so einfach wäre...


    Meistens lehnen Amtsgerichte solcherlei Klagen ab. Und "mündliche Verträge", eben Handschlag-Verträge, sind keine Online geschriebenen Sätze. ich denke auch, daß Hannes seitens des Verkäufers gschrieben wurde, daß das Teleskop leider schon verkauft wäre.


    Und eine zweite Willensbekundung einen Tag später, ob Hannes dasselbe Teleskop für mehr Geld kaufen will, ist eine Frage, kein zustande gekommener Vertrag.


    Gruß,


    Samuel

  • Also schaue ich mal in den Vorgang rein. Dort steht "storniert". Und es gibt einen neuen Preis: statt 99,-€ UVP nun für günstige 89,-€!


    Jetzt stellt sich die Frage, ob der Versand einer Rechnung (zum alten Preis) nicht doch schon eine rechtmäßige Willensbekundung des Anbieters ist?

    Will heißen, der Kauf ist rechtlich zustandegekommen.

    Hier bin ich mir ziemlich sicher, dass der Verkäufer das letzte Woirt hat und das Geschäft noch ablehnen kann.

    Aber dennoch bin ich kein Jurist, ich habe das nur ab und zu an der Arbeit.

  • Bin auch kein Jurist und kann das auch nicht mit Bestimmheit sagen, aber bei solchen Fällen erwarte ich in irgendeiner Form eine Entschuldigung, ein Schreiben oder sonstwas zur Klärung.

    Das kann man sich doch als Unternehmen an den 5 Fingern einer Hand abzählen, dass sowas vom Kunden nicht "ungestraft" hingenommen wird.

    Sowas funktioniert auch nur, solange es einem als Unternehmen richtig gut geht und man satt ist...

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