Taschenlampe statt Laserpointer

  • Hallo Norman
    Früher hatten die Kollimatoren Laserklasse IIIA. Das entspricht heute Klasse 2, also maximal 1 mW. Klasse 2 ist aber auch demnächst in der Schweiz verboten. Wenn Du das gewerblich nutzen würdest, bräuchtest Du auch eine Gefährdungsbeurteilung, weil Du die Wirkung des veränderten Strahlquerschnittes durch dein Teleskop beurteilen müsstes.
    Gruss Jürgen

  • Hi Norman,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: NormanG</i>
    <br />Nanuchen, und welche Klasse hat so ein einfacher Newton-Justierlaser (TS etc.) [?] Fand da jetzt nix auf der Homepage...
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Die dürften alle Klasse 1 sein, also so bis max. 0,4mW, und sind damit als ungefährlich für das Auge eingestuft.


    Zur Frage- Schädigung des Auges durch eine helle Taschenlampe findet sich hier ein Vergleich- Seite 11: Wechselwirkungen mit dem Auge

  • Hallo Norman
    Wenn Du in der Schweiz im freien einen Newton mit Abschlussdeckel justierst, wäre das u.U. eine Nutzung in einem umschlossenen Gehäuse.
    Du gibst ja kein Laserlicht in die Umgebung ab.
    Gruss Jürgen

  • Falsch, das Teleskop muss dann zu bleiben. Wie gesagt in der Schweiz sind Lasercollimatoren die Laser mit der Klasse II und IIIa verbaut haben von nun an verboten und können vom Zoll bzw. Polizei eingezogen werden. Dann bekommt man noch eine saftige Strafe aufgebrummt. Die nächste Gesetzesreform wird dann wahrscheinlich fokussierbare Taschenlampen betreffen. Wie gesagt Handfeurwaffen und Sturmgewehre im Privatbesitz sind in der Schweiz erlaubt. [;)]

    Gruß & cs

    Andreas


    Meade LXD55 10" f/4 | GSO Dobson 8" f/6 | TS PHOTOLINE 3" f/7 Apo | Fujinon 10x70 FMT-SX2 | Fujinon 16x70 FMT-SX | AstroTrac TT320X-AG | Canon EOS 1000Da / 600Dfs / 6D

  • Hi Jürgen,


    das ist eine alte Einstufung, dürfte dementsprechen der jetzt geltenden 1M entsprechen - Definition der Laserklassen


    Zitat- <i>Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird. Sie ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird</i>
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"> Wenn Du in der Schweiz im freien einen Newton mit Abschlussdeckel justierst, wäre das u.U. eine Nutzung in einem umschlossenen Gehäuse. Du gibst ja kein Laserlicht in die Umgebung ab. <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Nein, nach dem geltenden Gesetz dort gilt: In der Schweiz ist es seit Juni 2019 verboten, mit Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 zu handeln, <b>sie zu besitzen </b>und sie einzuführen. [B)]


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan
    Es wird ja wohl irgendwo Laserkollimatoren der Klasse 1 geben. Ansonsten könnte man ja ohne Probleme die helleren Stufen der Einstellung technisch abschalten. Brauchst Du sowieso nicht. Dann wäre das ein Laser Klasse 1.
    Gruss Jürgen

  • Hi Jürgen,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: juergen_d</i>
    <br />Hallo Stefan
    Es wird ja wohl irgendwo Laserkollimatoren der Klasse 1 geben. Ansonsten könnte man ja ohne Probleme die helleren Stufen der Einstellung technisch abschalten. Brauchst Du sowieso nicht. Dann wäre das ein Laser Klasse 1.
    Gruss Jürgen
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Die "helleren Stufen" technisch abschalten- dafür müsstest du erst mal an die meist vergossene Elektronik rankommen. Du kannst aber bei der Versorgungsspannung ansetzen und dem Laser eine kleinere Spannung geben, dann reduziert sich auch die Leistung.


    Dummerweise (was für das Gesetz in der Schweiz gelten wird) bleibt die Einstufung der Laserklasse davon unbetroffen, physikalisch ändert sich an dem Laser ja nichts. Das würde also nur zulässig sein, wenn ein Hersteller die Justierlaser entsprechend Klasse 1 fertigt, diese zertifiziert und dann so anbietet.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan
    Die Konstruktion des Wahlschalters dürfte die gleiche sein wie bei den Reflexvisieren. Dort sind SMD Vorwiderstände auf einer Leiterplatte montiert. Nichts vergossen. Bei diesen Leistungen ist das die ganze Elektronik. Also trivial.
    Das ist es ja was ich meine. Ein gewerblicher Umbauer könnte dies übernehmen. Macht eine neue Bedienungsanleitung mit Gefahrenhinweisen auf dem Laser. Dort könnte stehen " Nur mit Kappe" einschalten. Das ist eine organisatorische Lösung und in der EU erlaubt. Schweiz als nicht EU : keine Ahnung". Da keine EU-Richtlinie dafür besteht, darf auch kein CE-Zeichen drauf stehen.
    Gruss Jürgen

  • Hi Jürgen, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Da keine EU-Richtlinie dafür besteht, darf auch kein CE-Zeichen drauf stehen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote"> Das stimmt nicht [:)] Die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz nicht verlangt. Allerdings dürfen Produkte ohne weiteres die CE-Kennzeichnung in der Schweiz tragen.CE - Kennzeichnung in de Schweiz Da auch in der Schweiz die Produktsicherheit nachgewiesen werden muss macht die CE-Kennzeichnung eines Produkts für einen Hersteller/Importeur sogar Sinn bzw. erleichtert den Nachweis sogar.<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"> Die Konstruktion des Wahlschalters dürfte die gleiche sein wie bei den Reflexvisieren. Dort sind SMD Vorwiderstände auf einer Leiterplatte montiert. Nichts vergossen <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Die Pointer, die ich kenne, haben alle einen komplett geschlossenen Kunststoff- oder Matallkörper und an den Justierlasern ist typisch auch kein Wahlschalter dran. Aber es ist müßig, darüber nachzudenken, nur ein Hersteller könnte Klasse 1 Pointer für die Schweiz in Verkehr bringen- und bei der vermutlich nicht sehr großen Nachfrage wird sich kaum einer darum bemühen.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan
    In der EU "darf" ein Gerät "kein" CE Zeichen haben, wenn keine Richtlinie dafür existiert. Die Schweiz hat sich den Anforderungen der EU angeschlossen. D.h. ein CE in der EU gilt auch in der Schweiz. Hiermit wollte Ich nur zum Ausdruck bringen, dass die Dokumenationsanforderungen nicht an den hohen EU Anforderungen für CE Zeichen hängen.
    Dieses möchte Ich auch nur auf Laserkollimatoren für Teleskope beziehen, nicht allgemein für Laserpointer. Ich beziehe mich hier auf den Justierlaser von TS der ein Wählrad hat.
    Gruss Jürgen

  • Hallo
    Ich habe mal den Justierlaser von TS, wo Made in China und ein CE-Zeichen draufsteht, vermessen. Die Laserdiode zieht 10mA. Das macht bei 0,7V Diodenspannung &gt; 7mW. Mit einem Wirkungsgrad von 70% für rote Laserdioden wären das 5mW. Also 4mW mehr als drauf steht (Klasse IIIA, 1mW). Weiterhin steht auf dem Laser "CE:EN60825-1:2007". Das CE Zeichen darf dort nicht stehen. Die Norm EN60825 ist zwar harmonisierte Norm, aber nur für die Niederspannungsrichtlinie. Unter die Niederspannungsrichtlinie kann der Laser aber nicht fallen, da diese Richtlinie nur für Geräte zwischen 50 und 1000V zuständig ist. Der Laser hat maximal 3V.
    Die Chinesen machen lieber ein CE mehr drauf als eins zu wenig.
    Gruss Jürgen

  • Hi,<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: DL4JM</i>
    <br />Hallo Jürgen,


    rechne lieber mit 1,8 V Durchlassspannung (10 mA) bei roten Laserdioden und 2 V bei den Grünen und dann kommst Du zu noch schlimmeren Werten der Ausgangsleistung.


    Gruß, Tim


    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das würde das errechnete Ergebnis noch falscher machen. [:D]


    Wenn man schon die Leistung ermitteln will, muss man die tatsächliche Betriebsspannung der Laserdiode und den dabei von ihr aufgenommenen Strom ermitteln. Über die 3V Versorgungsspannung der ganzen Schaltung und den von ihr aufgenommenen Strom zu rechnen führt zu einem falschen Ergebnis.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Tim
    Für Dauerstrahlbetrieb ist das korrekt mit den 2V. Da dies meistens 5mW Dioden sind muss aber durch z.B. Ladungspumpe der Strom der Laserdiode auf größer 25mA gehoben werden. Bei 10mA CW Betrieb ist das eine normale LED.
    Das war nur eine sichere Abschätzung. Größer 5mW sollten es nicht sein, da der maximale Wert der Laserdiode 7mW beträgt. Dann stirb Sie. Diesen Justierlaser kannst Du in China mit allen möglichen Aufklebern kaufen. Mit CE und 1mW, mit FDA und 1mW und für China ohne Normangabe mit 5mW. Heute werden meines wissens haupsächlich als kleinste Laserdioden 5mW produziert. Das ist dann auch die Leistung der Billigmodule aus China. Nur bei renommierten Produzenten kannst Du 1mW Module kaufen. 0,4mW Module hab ich noch nie gesehen. Diese kleinen Laserleistungen zu messen ist nicht so einfach. Das billigste Messgerät, dass Ich kenne kosten 450$. Eine Messung mit Luxmeter und Rückrechnung hat bei mir zu großen Fehlern geführt. Bleibt dann nur Vergleichsmessung mit bekannter Laserleistung. Hab Ich aber nicht, da man auch den Laserpointern Klasse 1 nicht so recht trauen kann.
    Gruss Jürgen

  • Hallo Stefan,


    da hast Du was falsch verstanden. Die Versorgungsspannung hat mit der Leistungsberechnung des Lasers nichts zu tun. Einzig die Durchlassspannung der Diode (habe ich angegeben) beim gemessenen Strom ist ausschlaggebend, aber Jürgen ist auf dem Gebiete der Elektronik bewandert und sein Ansatz ist ansonsten in Ordnung.


    Gruß,
    Tim

  • Hallo Tim,
    danke für den Hinweis. Habe mir jetzt erst einmal ein neues Luxmeter bestellt, da mein altes Luxmeter ab und zu spinnt.
    Noch eine Info zu Conrad. Dort findet Ihr wieder Konformitätserklärungen für diese Laser, die es nicht geben darf. Wahrscheinlich hat ein Kunde laut nach sowas gerufen, und die Geschäftsleitung hat diese dann einfach erstellt. Wenn das mal eine Behörde prüft, wird Sie nach der Dokumentation dieser Erklärung fragen. Da dann meistens nichts existiert, wird die Geschäftsleitung unter Androhung von Ordnungsgeld dazu gezwungen. Dann müssen sich auch Importeure mit den Feinheiten des EU-Rechts auseinandersetzen.
    Gruss Jürgen

  • Hallo
    Wenn wir das Thema Justierlaser weiter verfolgen wollen, würde Ich vorschlagen ein eigenes Thema aufzumachen, da das nichts mit dem Orginalthema Taschenlampe zu tun hat.
    Gruss Jürgen

  • Hi Tim, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">...aber Jürgen ist auf dem Gebiete der Elektronik bewandert und sein Ansatz ist ansonsten in Ordnung.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Da ich mit 40 Jahren Berufserfahrung in Sachen Elektronik auch ein klein wenig Wissen erworben habe, weiß ich halt, man kann <b>nicht</b> über den von der ganzen Schaltung aufgenommenen Strom die abgegebene Leistung errechnen. Und mit irgendwelchen Annahmen kommt man auch nicht zum Ziel. [;)]

  • Hallo Stefan
    Im Prinzip hast Du recht, dass man die abgegebene Leistung so einfach nicht berechnen kann. Ich war 25 Jahre auf Herstellerseite und 20 Jahre auf Betreiberseite. Wenn Du auf Betreiberseite solche Dinge ohne Detailunterlagen beurteilen musst, weil ansonsten Anlagen stillgelegt werden müssten, kommt die Berufserfahrung und Abschätzung zum Zuge.
    Das hatte Ich hier gemacht.
    Gruss Jürgen

  • Hallo Wolfgang
    Da es heute wolkenlos und dunkel ist, habe Ich meine Konstruktion der Taschenlampe mal ausprobiert. Funktioniert einwandfrei. Strahl verbreitert sich nicht groß. Bleibt dünn bis er in 30m nicht mehr sichtbar ist.
    Konstruktion ist 27cm lang und hat 35mm Durchmesser. Bei einem Gewicht von 260 gramm gut hantierbar. Hat wiederaufladbar 18650 Akkus. Akkus haben 2000mAh und halten wahrscheinlich 45min.
    Gruss Jürgen

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