Patentschutz für Dunkeladaptionsbrille

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br />Hallo,


    Zu Nils:
    Umlabeln hilft gar nix. Es geht um die technische Umsetzung.


    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Hi Tassilo,


    da wäre ich mir nicht so sicher, da ich mich mit Patenten und Gebrauchsmustern auch beruflich auseinandersetzen musste. Ich habe sehr viel beim DPMA recherchieren müssen und festgestellt dass für viele sehr ähnliche Dinge Patente oder Gebrauchsmuster erstellt wurden. Die Kategorisierung ist dabei natürlich entscheidend und eine möglichst breite Formulierung, um viel abzudecken. Das ist hier aber nicht der Fall, da es ziemlich konkret formuliert wurde. Daher ziemlich einfach angreifbar.


    P.S.: Nachtrag, das mit der breiten Formulierung weiß ich deshalb so genau, da mir mein damaliger Patentanwalt das so vorgegeben hat. Ich hatte eine Idee für einen Zählalgorithmus, den wir als Abwehr gegen einen Mitbewerber veröffentlicht haben. Zwar war ein Patent im Nachhinein nicht möglich aber die breite Formulierung war dennoch Vorgabe.


    VG
    Nils

  • Hallo,


    tut es da nicht eine einfache Sonnenbrille??
    Wir gucken ja weder in Laser noch in sonst eine harte Strahlung, wenn wir nachts Sterne gucken??


    iritierte Grüße Michael

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br />Hallo,
    ich habe mir lange überlegt, ob ich hier was schreiben soll. Ich tue es jetzt, um Leute vor eventuellen Schaden zu bewahren, weil man einige Dinge hier so nicht stehen lassen kann.
    Das folgende ist meine Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.


    Zu Heljerer:
    1.) Wenn ich das richtig sehe, ist das Patent bisher nur angemeldet, aber nicht erteilt.
    Tassilo: Das ist irrelevant, der Schutz gilt ab Anmeldung.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Durchsetzbar ist nur das offenbar abgezweigte Gebrauchsmuster, aber das würde vermutlich vor Gericht landen, da schon die U-Bootfahrer im 2. Weltkrieg solche Brillen wie in Anspruch 1 (und evtl. 2) hätten.
    Bei Anspruch 1 ist schon die Neuheit fraglich, denn das Hinzusetzen der Worte "astronomisch und "dunkel" macht aus bekannten Produkten nicht automatisch neue, zumal eine erfinderische Tätigkeit (seit dem Umsturz-Beschluss des BGH faktisch auch für Gebrauchsmuster) nötig ist. Von überbreiten Ansprüchen kann ich dem Erfinder nur abraten.
    Die mögen bei defensiven Publikationen gegen fremde Patente nicht unüblich sein, können aber Prozesskosten in 6 bis 7-stelliger Höhe lostreten. Das hier ist wohl aber nicht defensiv geplant, denn vermutlich ist sie noch nicht fallengelassen.
    Edit: Ich sehe gerade, dass das scheinbar keine Patente, sondern Gebrauchsmuster sind. Die sind unmittelbar gültig, jedoch muss zuvor durch einen Patent-Anwalt abgemahnt werden und es drohen Schadensersatzforderungen. Ich würde dringend raten, von derart strittigen Dingen die Finger zu lassen. Denn schon eine Nichtigkeitsklage gegen ein Gebrauchsmuster verursacht für den Verlierer Kosten in 5-stelliger Höhe.
    Bei einem seriösen Prüfer hätte Anspruch 1 wohl kaum eine Chance, zumal der obige BGH Fall "Demonstrationsschrank" der Schul-Labormöbelfabrik S. &Co. Die Anforderungen an ein Gebrauchsmuster erheblich erhöht hat. Von sowas haben am Ende nur die Anwälte etwas.
    Man hat heutzutage meist Probleme, schon in Anmeldungen mit 2-3 echten
    Erfindungen ein paar relativ enge Ansprüche genehmigt zu bekommen.
    Da gibt es z.t. Prüfer, die alles ablehnen, in Jahrzehnten beim Patentamt ganze 4 Patente von Grosskonzernen und Unis erteilt haben oder gar eine völlig falsche Rechtslage annehmen.

  • "Wie zahlreich sind doch die Dinge, derer ich nicht bedarf!"
    Zitat Sokrates


    Mal abgesehen von der Patentrecht Diskussion, gibt es irgendwelche Untersuchungen, dass sie diese Brillen die Dunkeladaption verbessern? Ich meine mehr als jede normale Sonnenbrille? Mehr als das Einhalten der üblichen Adaptionszeit?


    Vor kurzem war ich u.a. auf dem blendend weißen Salar Uyuni unter gleißender Sonne. Trotzdem konnte ich nachts ungebremst den spektakulären Sternenhimmel genießen, auch ohne zuvor mit so so einer albernen Brille herumgelaufen zu sein.

  • Hallo Stathis!


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Stathis</i>
    <br />Vor kurzem war ich u.a. auf dem blendend weißen Salar Uyuni unter gleißender Sonne. Trotzdem konnte ich nachts ungebremst den spektakulären Sternenhimmel genießen, auch ohne zuvor mit so so einer albernen Brille herumgelaufen zu sein.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ich habe gerade den Wikipedia-Artikel über "Salar de Uyuni" gelesen. Das hat mich so beeindruckt, dass ich richtig Fernweh bekommen habe. Das ist ja größer als das Death Valley. Das Death Valley habe ich selber schon gesehen, aber leider nicht bei Tag. Ich beneide dich.


    Aber das ist Off-Topic. Zurück zum Thema. Ja, die Brillen sind albern. Ich kann mich noch an ein ITV erinnern, bei dem diese 100 Jahre alten Dunkeladaptionsbrillen wieder zum Leben erweckt wurden. Einige Leute standen nachts in der versifften Campingplatztoilette am Pinkelbecken mit solchen Brillen auf der Nase. Aber wer weiß warum? Vielleicht hatte das ja mit der Erhaltung der Dunkeladaption gar nichts zu tun...



    Gruß
    Wolfgang

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