Hochbeet Sternwarte

  • Hallo zusammen,
    mir ist heute eine Idee im Garten in den Kopf gekommen.
    Eine Kombination aus Hochbeet und Sternwarte. Dabei ist das Hochbeet nicht komplett mit Erde gefüllt, sondern nur x cm. Darunter ist es dann hohl. Da käme eine Montierung mit Fernrohr rein. Das ganze abschiebbar auf Schienen (der Stabilität wegen wohl am besten mit der Wand).
    Vorteil wäre die Umgehung jeglicher Baubegrenzungen, denn Hochbeete sind m.W nach nicht in der Zahl begrenz und unterliegen auch keinen Bauvorschriften.
    Natürlich kann man auch sein Gartenwerkzeug darunter verstecken oder im Frühjahr etwas heizen, damit die Pflanzen besser wachsen.
    Und von außen sieht man nicht an, welche Werte darunter liegen.
    Hat das schon mal jemand in der Art durchgeführt? Das größte Problem dürfte die Dachlast sein, aber ich denke, das ist mit guten Rädern und Schienen lösbar, selbst motorisch.
    JJK

  • Hallo JJK,
    irgendwie habe ich Schwierigkeiten, mir deine Idee vorzustellen. Wenn ich das richtig verstanden habe, willst du das Oberteil mit dem Beet seitlich verschieben, damit darunter im
    Hohlraum eine fest eingebaute Montierung benutzbar wird.
    Wenn die mit aufgesetztem Teleskop so hoch sein muss, um daran zu beobachten, wie soll man dann bei geschlossenem "Deckel" an die Pflanzen rankommen? Mit einer Leiter?
    Oder denkst du nur an die fest eingebaute Säule und setzt Montierung + Optik oben drauf?
    VG & CS
    Peter

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  • Hallo Wolfi,


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">hi! braucht man in Deutschland eine baugenehmigung für sternwarten? lg wolfi<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Die Baugenehmigungspflicht ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Bayerische Bauordnung sieht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht für alle aus Bauprodukten hergestelle Anlagen vor. Das ist sehr weitgehend und umfasst z. B. auch Zäune. In Art. 57 der BayBO sind dann die Vorhaben aufgezählt, die keiner Genehmigung bedürfen. Im baulichen Innenbereich dürfte eine kleine Gartensternwarte ähnlich wie auch kleinere Gartenhäuschen von der Genhemigungspflicht befreit sein (BayBO z.B.: Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 cbm). Kleiner Weiler können Außenbereich sein. In Bebaugsplangebieten kann die rrichtung von baulichen Anlagen außerhalb der definierten Baugrenzen unzulässig sein.
    Um Sicherheit zu bekommen: Beim Bauamt der Gemeinde/Stadt nachfragen.


    Viele Grüße


    Oskar

  • hi! ui ... das ist aber streng. in ö sind sternwarten, wetterstationen, trafohäusln (ok, die gibts kaum mehr) und solche bauten davon asugenommen, das machts leichter ... lg wolfi

  • Hallo Birki,
    Kapellen hast noch vergessen. Für die braucht man auch keine eigene Baugenehmigung.
    Ja, ich weiss, die Bauvorschriften in DE sind echt übel. Habe sogar von einem Bekannten gehört, daß regelmäßig Satellitenaufnahmen von Grundstücken geprüft werden, ob bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden, die ev. nicht genehmigt sind. George Orwell läßt schön grüßen:-(
    Gruß
    Richard

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">die Bauvorschriften in DE sind echt übel<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Nicht wirklich, sie bieten halt nur nicht von vorneherein so viele Ausnahmen wie in Ö. Es wird füre das Eine wie das Andere gute Gründe geben.
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"> daß regelmäßig Satellitenaufnahmen von Grundstücken geprüft werden<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ich weis nicht, ob es wirklich Satellitenaufnahmen sind. In den Bauämter ist Standard, dass die Luftbilder, die in regelmäßigen Abständen angefertigt werden, über die Flurkarten gelegt werden können. Wenn da mal ein Gebäude erscheint, dass noch nicht eingemessen ist, fällt es natürlich auf und das löst weiteren Prüfungsbedarf aus. War aber früher auch schon möglich, nur noch nicht digital wie heute.


    Viele Grüße


    Oskar

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