Hallo Walter,
das läßt sich in diesem Fall recht einfach sagen:
Wald- und Feldwege (sofern nicht ausdrücklich in Privatbesitz) sind für jeden Bürger jederzeit zugänglich, selbstverständlich auch bei Nacht. Ob du das auch mit dem Auto darfst, mußt du der Beschilderung entnehmen
Jäger wiederum haben das Recht, eine Schußwaffe öffentlich zu führen und unterliegen damit einer erhöhten Anforderung an ihre Zuverlässigkeit. Das Recht, jemanden den Aufenthalt auf öffentlichem Gelände zu untersagen, haben sie jedoch nicht.
Wenn ein Jäger einen Spaziergänger usw. z.B. vor der Gefahr warnt, nachts angeschossen oder gar getötet zu werden, so hat er damit bereits eine Straftat gegen das Waffenrecht bzw. Jagdgesetz begangen:
Wer als Jäger einräumt, auf Ziele zu schießen, die er nicht eindeutig identifizieren kann, hat seine Zuverlässigkeit eingebüßt und das Recht, Waffen öffentlich zu führen, damit verwirkt.
In einem solchen Fall empfehle ich grundsätzlich eine am besten schriftliche Meldung/Strafanzeige bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde und der jeweiligen Polizeiwache.
Nach solchen Meldungen wirst du von diesem Jäger vermutlich nie wieder belästigt werden.
Das habe ich jetzt deswegen so ausführlich beschrieben, weil mir das schon passiert ist und ich entsprechend reagiert habe.
Viele Grüße
Michael