Skybeamer

  • Hallo alle zusammen.


    Seit einiger Zeit habe ich am Himmel bei uns tatsächlich einen dieser
    verdammten Skybeamer.
    Wo ? Reinland-Pfalz, Umgebung Alzey.


    Hat jemand von euch Informationsmaterial, Musterbriefe, Links, alles was man braucht um dagegegen vorzugehen ?


    Hat jemand schon mal Erfolg bei der Beseitigung (Nutzungsuntersagung)
    eines solchen DINGES gehabt ?
    Wenn ja, wie geht man da vor ?


    Ich kann wirklich alles gebrauchen.


    Danke und schönen Gruß
    Matthias

  • Nur ne kleine Anmerkung:
    So wie ich das Urteil gelesen habe gilt das aber nur für Rheinland-Pfalz bzw. Verstieß die Nutzung gegen den örtlichen Bebauungsplan.
    Zudem scheint sich der Skybeamer in bzw am Rande eines Naturschutzgebietes befunden zu haben.


    (==>) Matthias1
    Bevor du also mit dem Urteil zum Inhaber des Beamers läufst oder auf Grund dessen eine Klage einreichen willst, solltest du dich nochmal genau informieren. (Leider kenne ich dazu auch keine Informationsquellen)
    Du könntest dich z.B. mal im Rathaus melden und da nachfragen, ob die überhaupt davon wissen und ob das Rechtens ist.
    Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit dem Inhaber des Dings.
    Erst wenn das alles nichts bringt würd ich mir wirklich gedanken über rechtliche Schritte machen. Und bevor du das tust solltest du auf jeden fall erstmal ein paar € investieren und bei nem Rechtsexperten zu dem Thema ne Anfrage stellen.


    Naja, wollte eigendlich nur los werden, dass das Urteil, das von meinem Vor "-redner" gepostet wurde wahrscheinlich kein Freibrief gegen alle Skybeamer in Deutschland ist.


    mfg Hoffi

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Naja, wollte eigendlich nur los werden, dass das Urteil, das von meinem Vor "-redner" gepostet wurde wahrscheinlich kein Freibrief gegen alle Skybeamer in Deutschland ist.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ein Urteil ist natürlich nie ein Freibrief gegen was [xx(]- aber es trägt zumindest die Hoffnung, dass man etwas dagegen unternehmen kann. [}:)]Man hat auch eine stärkere Stellung, wenn man sich mit anderen zusammen tut. Gibt es vielleicht Nachbarn oder Freunde mit denen Du Dich zusammen tun kannst?


    Viel Glück

  • Vielleicht sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es in Deutschland (leider) ein Rechtsbratungsgesetz gibt. Danach ist es nur ganz bestimmten Personengruppen erlaubt, Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung durchzuführen.
    Dazu folgender Link


    http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/18594/1.html


    Daher sollten juristische Tips und Diskussionen im offenen Forum mit Vorsicht gehandhabt werden. Andernfalls könnte Ärger aufkommen, dem man keinen Vorschub leisten sollte.


    Viele Grüße aus Hamburg


    Christoph


    PS: Westlich von Schenefeld habe ich letztes Wochenende auch so ein Teil beobachtet. Wenn ich Werbung will, dann schaue ich in die Zeitung, nicht zum Himmel!

  • Hallo,


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Christoph_HH</i>
    <br />Vielleicht sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass es in Deutschland (leider) ein Rechtsbratungsgesetz gibt. Danach ist es nur ganz bestimmten Personengruppen erlaubt, Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung durchzuführen.
    ....
    Daher sollten juristische Tips und Diskussionen im offenen Forum mit Vorsicht gehandhabt werden. Andernfalls könnte Ärger aufkommen, dem man keinen Vorschub leisten sollte.


    Viele Grüße aus Hamburg


    Christoph


    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    auch deswegen würde ich nicht direkt eine Klage anstreben, sondern erst mal die zuständigen Behörden (Bauordnungsamt, Straßenverkehrsamt....) kontaktieren.


    Anträge darf man ja noch austauschen...
    Auch über Bauordnungen oder die StVO darf man diskutieren...


    Wenns aber "eng" wird (Klage) sollte sowieso immer der RA ran.



    dark skies !


    Thomas

  • Moin zusammen!


    Kleine Information zum Thema: Ich gehe momentan gegen die Skybeamer im Kieler Stadtgebiet vor und habe vor einigen Wochen einen zweieinhalb Seiten langen Brief an unser hiesiges Bauordnungsamt geschrieben. Meine Argumentation bezieht sich ebenfalls auf die Unzulässigkeit der S.B. als Werbeanlage, Fernwirkung (§33 StVO) sowie einen Passus aus der Kieler Stadtbauordnung, wo Werbeanlagen nicht "oberhalb der Gesimse bzw. Traufen" montiert sein dürfen (d.h. Dachmontage ist bei uns im Innenstadtbereich verboten). Darüber hinaus erwähnte ich die Verschandelung des nächtlichen Stadtbildes durch die Strahler und natürlich die Beeinträchtigungen, welche die Kieler Sternwarten (4 Stück an der Zahl) durch diese Mistdinger hinnehmen müssen.


    Bis jetzt ist mein Anliegen wenigstens aktenzeichen-mäßig erfaßt und wird z.Zt. vom Kieler BO-Amt geprüft. Ich bin selbst gespannt, was dabei herauskommt.

  • Hi!
    Hier in Ostholstein, genauer gesagt in der Nachbarkleinstadt Neustadt i.H. gibt es schon seit Jahren so einen Beamer von einer Kinderdisco. Der nervt am Wochenende am Osthimmel rum. Weiß jemand, wie die rechtliche Seite hier bei uns in S-H aussieht? Gibt es Ansatzpunkte wie Vogel- und Naturschutz, die Erfolg versprechen könnten?


    CS
    Rainer

  • Moin Rainer!


    &gt; Weiß jemand, wie die rechtliche Seite hier bei uns in S-H aussieht?


    Tja, ein Landesbaurecht gibt es bei uns in SH natürlich auch. Gib' mal "Landesbauordnung Schleswig-Holstein" bei Google.de ein. Der Gesetzestext ist im Netz nachzulesen. Wichtig sind dabei die §§ 14 und 15 LBO, wo es u.a. heißt: "Bauliche Anlagen müssen ... so gestaltet sein, daß sie nicht verunstaltend wirken." §15 LBO befaßt sich mit mit den Vorgaben für Werbeanlagen, die als "bauliche Anlagen" gelten.
    Die LBO der anderen Bundesländer sind nahezu mit unserer identisch.


    &gt; Gibt es Ansatzpunkte wie Vogel- und Naturschutz, die Erfolg versprechen könnten?


    Aber natürlich. [:)] Da hilft Google auch weiter, Stichworte "Skybeamer" bzw. "Verbot Skybeamer". Da ist genug Material diverser Naturschutz-Organisationen vorhanden, wo ich mich bei meiner Recherche auch bedient habe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!