Lichtverschmutzung nun auch auf dem Lande...

  • hallo zusammen,


    samstag, 18.09.2004, lange nacht der sterne. hunderte von astronomen und besuchern freuten sich auf diesen tag. zu aller glück machte auch das wetter mit, es war eine klare nacht auf der sternwarte neben weikersheim, ein 2000-seelen"dorf". dorf? naja, auch hier sieht man den einzug der industrie und auch des lichterwahns. bei einbruch der dunkelheit waberten fette beamer am himmel rum. einen kilometer entfernt steht ein skybeamer mit ich möcht nicht wissen wieviel watt. er gehört zu dem fitnesscenter in weikersheim. dazu kommt die beleuchtung des weikersheimer schlosses (die aber nicht sehr störend ist) und der lichtkegel vom 10km entfernten bad mergentheim, einem städtchen mit etwa 15000 ew. die auswirkungen seht ihr auf dem bild:



    zugegeben, das bild selbst gefällt mir schon auch und es mag für den einen oder anderen auch sehr ansprechend sein. aber erfreulich für uns astronomen ist das sicherlich nicht, wenn nun auch schon in der provinz mit diesen lichtkanonen rumgeschossen wird. möchte auch wissen, wozu ein fitnesscenter mit lichtwerbung auf sich aufmerksam machen soll?!?


    naja... nichts desto trotz. wenigstens wurde der beamer um 23 uhr ausgeschaltet. das ist vielleicht noch einer der wenigen punkte, in der sich die provinz von der grosstadt unterscheidet. hoffe ich mal...


    grüsse


    jens (kopfgeist)

  • Hallo Jens,


    also wenn ich das Bild so ansehe bekomme ich 'nen Hals und möchte prompt wieder Beschwerdeschreiben, Anträge etc. lostreten.
    Dabei ist es mir mittlerweile auch völlig egal wo so ein Ding die Nacht verschandelt.
    Sorry ich kann leider nicht anders. (0.00 Toleranz !)
    Solange unsere Politik "Deregulierung" bevorzugt, wird leider jeder Sternfreund und auch Naturfreund vor Ort auf sich selbst angewiesen sein.
    Und das stört mich !
    Jedesmal muß die gleiche Argumentation erneut vorgetragen werden.
    Nun ja, da muß man eben durch, wenn nicht die Vorhersage der Lichtverschmutzung für 2025 zutreffen soll:



    Quelle:
    http://debora.pd.astro.it/cinzano/iauwg/index.html


    Ich HATTE auch einen Skybeamer hier -mitten im Naturpark Maas Schwalm Nette- direkt "vor der Nase".
    Mittlerweile ist das Ding aus und etliche Entscheidungsträger der Behörden wissen nun -über Lichtverschmutzung im Allgemeinen- mehr. [:D]



    Versuche doch einfach mal nachzufragen, ob das Teil überhaupt genehmigt ist.
    Wenn nicht, ist der Beamer recht schnell aus.


    Viele Erfolg !


    Thomas

  • hallo thomas,
    das kannst aber glauben, dass ich da nachhake ob das ding genehmigt ist. der bürgermeister der stadt weikersheim ist unserem verein sehr wohlgesonnen, kann sein, dass er uns in dieser sache entgegenkommt. es ist zwar auch nicht gutzuheissen, aber vielleicht kann man erreichen, dass der beamer nur bei schlechtem wetter eingeschaltet werden darf. das wäre zumindest für uns sternfreunde ein fortschritt, jedoch aber nicht für naturfreunde.


    grüsse


    jens

  • Hi Jens,


    prima !


    Neben der Genehmigungspflicht für Werbeanlagen (Bauodnungsamt ist da zuständig) gibt es noch die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Ablenkung. (Straßenverkehrsamt)
    Evtl. gibt es ja eine große Kreuzung oder Straße in der Nähe. [;)]
    Dann ist das Teil nämlich nicht genehmigungsfähig, außer jemand "übersieht" die StVO.
    Meine Erfahrung war, daß man beim Straßenverkehrsamt gar nicht wußte, daß ein Skybeamer eine genehmigungspflichtige Werbeeinrichtung ist und deswegen das Verbot §33 StVO doch greift.


    Siehe hierzu auch:
    http://www.astrotreff.de/topic.asp?TOPIC_ID=12985


    Aber ich denke der Bürgermeister ist da die erste Adresse.



    Viel Erfolg !


    Thomas

  • hallo thomas,


    danke für die hinweise. ne grosse kreuzung is da nicht, aber ich bin sicher, da wird sich was finden.
    ich habe soeben eine email an meine vereinskollegen geschrieben, muss die erst auch mal mobilisieren, denn wenn einige davon sich auch für die abschaltung einsetzen, dann erreicht man da mehr...
    ich halte euch auf dem laufenden.


    grüsse


    jens (kopfgeist)

  • Hallo,


    diese unnötigen Skybeamer nerven ja nicht nur uns, sie stellen ja auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dar.


    Beispiel:


    Man fährt nachts über eine Autobahn, unvernünftiger Weise mit einem hohem Tempo von 160 km/h und wird plötzlich durch ein unerklärliches Licht links oder rechts der Fahrbahn heftig irritiert und sieht hin. Das ins Schlingern geratene Auto kann man dann gerade noch so einfangen und kontrolliert auf dem Standstreifen zum Stehen bringen…


    Natürlich fährt man dann erstmal zur nächsten Polizeistation um das Gesehene zu melden und um eine Erklärung für dieses Phänomen zu finden…..
    Wenn jetzt zufällig an diesem Abend viele Sternenfreunde über diese Autobahn fahren hat die Polizei sehr viel Arbeit.


    Natürlich wird die Beobachtung schnell aufgeklärt.


    Dann muß aber die Frage gestattet sein, warum laut StVO in der Nähe von Flughäfen Warnschilder aufgestellt sein müssen, weil eine Blendgefahr einfliegender Flugzeuge besteht.


    Ein einfliegendes Flugzeug stellt mit seinen Landescheinwerfern eine visuelle Gefahr dar. Skybeamer stellen ebenso eine Gefahr dar. Nur gibt es für diese kein definiertes Warnschild auf den umliegenden Strassen.



    Die Aufstellung solcher Schilder sollte im Zusammenhang mit Skybeamern Pflicht werden. Großräumig an allen Straßen im Umkreis von zehn Kilometern Luftlinie. Auf Kosten der Betreiber.


    Gruß, Stephan

  • Hi Stephan,


    >Das ins Schlingern geratene Auto kann man dann gerade noch so einfangen und kontrolliert auf dem Standstreifen zum Stehen bringen...


    Zwar nicht so extrem, aber deutliche Schlangenlinien wurden bei unserem Lichtexzess "Mordlichtkanal" (Link siehe oben) auf der BAB A52 direkt miterlebt.
    Und ich glaube nicht, daß das alles Astronomiebegeisterte waren...



    >Natürlich fährt man dann erstmal zur nächsten Polizeistation um das Gesehene zu melden


    Es reicht natürlich auch ein Telefonat. Haupsache es gibt Mecker !
    Und wenn die Ordnungshüter mit "mangelnder Aufmerksamkeit des Autofahrers" gegenargumentieren direkt darauf hinweisen, daß solche Lichtwerbung zum Einen vermeidbar und zum Zweiten lt. StVO (§33) eindeutig verboten ist.


    Die oft auch erwähnte Rücksichtnahme (ich glaube da steht irgenwas im §1 StVO...) gilt eben auch für den Skybeamerbetreiber !


    Spätestens jetzt muß der Ordnungshüter aktiv werden.
    Hilfreich ist auch, sich zu erkundigen, was nun unternommen wird und sich -Telefonat vorrausgesetzt- den Namen des Ansprechpartners (nochmal[;)]) geben zu lassen.



    >Die Aufstellung solcher Schilder sollte im Zusammenhang mit Skybeamern Pflicht werden. Großräumig an allen Straßen im Umkreis von zehn Kilometern Luftlinie. Auf Kosten der Betreiber.


    Interessanter Ansatz......[:D]



    Viele Grüße


    Thomas

  • Hallo Thomas,


    Zitat:
    ---------------------------------------------------------------
    Die oft auch erwähnte Rücksichtnahme (ich glaube da steht irgenwas im §1 StVO...) gilt eben auch für den Skybeamerbetreiber !
    ---------------------------------------------------------------


    Eben nicht, denn der ist kein "Teilnehmer am Straßenverkehr" im Sinne des §1 StVO. Der Betrieb eines Skybeamers ist bestenfalls ein Eingriff in den Straßenverkehr. Der muß aber nach §315b StGB (http://lawww.de/Library/stgb/315b.htm - dieser blöde Link läßt sich hier nicht richtig darstellen; der letzte Teil hinter dem ">" ist gemeint) "gefährlich" sein, damit er strafbar ist.


    Ob sich unsere Juristen dazu durchringen werden, Skybeamer nicht nur im Einzelfall sonder möglicherweise auch generell als gefährlichen Eingriff einzustufen, das muß die Zukunft zeigen. Viel Hoffnung habe ich da nicht, wenn man berücksichtigt, welche Unterbewertung z.B Leib und Leben in unserer Rechtsprechung gegenüber Sachwerten besitzt (Man vergleiche nur den Strafrahmen für Körperverletzung mit dem für Betrug). Entsprechend ist zu befürchten, daß auch der nur behauptete Geschäftsvorteil eines Disko-Betreibers Vorrang gegenüber einer möglichen Gefährdung des Verkehrs betrifft ("Dann muß der Autofahrer eben aufpassen; deswegen kann man die Disko doch nicht in die Pleite schicken").


    Ihr seht: Mein Vertrauen in unsere Juristen ist unbegrenzt ...


    Gruß, mike

  • Hi mike,


    natürlich ist ein Skybeamer kein "Teilnehmer im Straßenverkehr", -man möge sich das mal vorstellen [:D]- aber auf jeden Fall ein sicherheitsrelevanter Faktor.
    Und das ist -denke ich- unbestritten.
    Das ein Skybeamer Werbung ist, ist erwiesen.


    Nur habe ich die Argumentation "gegenseitige Rücksichtnahme" schon mal bei Gesprächen mit der Polizei und auch dem Straßenverkehrsamt gehört. Gemäß dem Motto "habt doch Toleranz für den Skybeamerbetreiber.." und andeutungsweise : "wenn euch das stört, dann seid ihr für den Straßenverkehr nicht geeignet".
    Der $1 StVO ist in diesem Zusammenhang auch gefallen.
    Daher mein Hinweis...



    Unter §315 StGB habe ich die Sache noch nicht betrachtet, aber ich denke die Argumentation via StVO ist da kürzer.


    Und daraus folgt nun:
    Skybeamer sind gem. LBauO (NRW !) -genehmigungspflichtige- Werbeanlagen.
    Und Werbung außerorts (durch Licht, Ton...) ist nach §33 StVO verboten. (ich spare mir jetzt 20 Zeilen Zitate)
    Fast jeder Skybeamer ist über die Ortsgrenzen hinweg wirksam...
    Fertig.


    >Entsprechend ist zu befürchten, daß auch der nur behauptete Geschäftsvorteil eines Disko-Betreibers Vorrang gegenüber einer möglichen Gefährdung des Verkehrs betrifft ("Dann muß der Autofahrer eben aufpassen; deswegen kann man die Disko doch nicht in die Pleite schicken").


    Hmmm, sofern jemand glaubhaft nachweisen kann, daß der Geschäfts(miß)erfolg vom Skybeamer abhängt; das Gefährdungspotential (Straßenverkehr) ist da mit Sicherheit eindeutiger.
    Behörden stehen übrigens nicht immer auf der Seite von Diskotheken...


    Noch eine Anmerkung:
    Wenn Unfälle aufgrund von Skybeamern entstehen, werden ja auch Sachwerte (z.B. Autos) in Mitleidenschaft gezogen. D.h. dann kommen die Versicherungen ins Spiel und die Sache wird wahrscheinlich spannend.[:D]



    >Ihr seht: Mein Vertrauen in unsere Juristen ist unbegrenzt ...


    Nun, mein Eindruck ist, daß wg. fehlender eindeutiger Vorgaben des Gesetzgebers dieses Problem zunächst an den Kommunen hängen bleibt.
    (außer man zieht zwecks Skybeamerverbot direkt vor Gericht....grübel..[}:)])
    (..und das kann auch in die "Hose" gehen..Da gebe ich Dir recht !)


    Ich weiß, daß eine ausdauernde Argumentation [:)] gegenüber der Behörde da schon etwas bewegen kann.
    Aber immer freundlich bleiben....dann klappts auch ! (womit ich natürlich nichts unterstellen möchte [:)])


    Viele Grüße


    Thomas

  • Hallo Jens, (nochmal)[:)]


    im Zusammenhang §315 fällt mir gerade "Gefährdung der Luftfahrt" ein.


    Gibt es in der Umgebung einen Flugplatz / Einflugschneise ?
    Wenn ja gebe ich Dir Kontaktadressen. (DFS / AFSBW)


    Zivil wie militärisch sieht man dort "Suchscheinwerfer" nicht gern. [8D]



    Viele Grüße


    Thomas

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