Laser-pointer

  • Ich gruesse Euch
    Ich habe einmal einen Laser-pointer gesehen mit dem es moeglich ist, einem ein Objekt am Himmel zuzeigen. Ich habe ueberall nachgefragt, aber kein Geschaeft welches ich kenne verkauft solche Laser. Koennt ihr mir vielleicht verraten wo man so etwas kaufen kann un mir vielleicht noch sagen wie man dieses Geraet im Fachjargon nennnt


    Danke im voraus und eine himmlische Gruesse[:)]

  • Hallo Elvira


    ich habe meinen Laserpointer in grün von dieser firma bestellt:http://www.afterbuy.de/afterbu…t/start.aspx?shopid=45049
    Billig sind die Auch nicht, kannst aber auch bei Ebay mal reinschauen.
    Meiner hat 20 mw.
    Aber diese teile sind nicht ungefährlich,was die reflexionen angeht.
    Ich benutze das Teil nur, wenn wir vom Club veranstaltungen haben.
    Für ne kleine Sternbildführung oder wenn die leute gar nicht wissen was man sich gerade durchs Tele ansieht.Aber dafür sind sie gut.
    Auf Teleskoptreffen würde ich diese Dinger, wenn du keinen Ärger haben willst, auf garkeinen fall benutzen.
    Also die Teile wirklich mit Vorsicht benutzen,nicht zum Spielen.


    Gruß und CS
    Arthur

  • Hallo Elwira,


    u.a. bei Martin Birkmaier (intercon Spacetec) kannst Du grüne Laserpointer kaufen.


    Auch ich sehe die Sache wie Arthur - mit Bedacht einsetzen !!!


    Gruß


    Copernicus

  • Also ich habe meinen von http://www.laserworld.at . Der hat allerdings 5 mW und ich benutze ihn in meinem Interferometerwegen der 532nm Wellenlänge. Auch als Pointer am Himmel ist er geeignet und gut sichtbar. Wozu man da unbedingt mit 20mW am Himmel rumbruzzeln muss ist mir allerdings schleierhaft. Aber das ist wie mit den Autos. Manche leute müssen halt immer mit etwas mehr Leistung prahlen. :)

  • Ich danke euch vielmals fuer die Antworten.
    Ich war mir nicht Bewusst das diese Dinger so gefaehrlich sind, obwohl es mir eigentlich klar ist. Ich werde vorsichtig mit den Laser-Pointer umgehen.
    Schoene Gruesse und viel Spass bei den Beobachtungen

  • Liebe Leute noch Etwas
    Da ich mit 2 X-Chromosomen priviligiert bin habe ich es nicht noetig mit Leistung zu prahlen[:D]
    Daher wuerde ich gerne wissen welchen Laserpointer Ihr mir empfehlen koennt. Aber bitte keinen mit dem ich Flugzeuge vom himmel holen kann[:)]
    Im Kreis meiner Bekanntschaft kennt sich keiner mit Sternen aus daher haette ich gerne so einen Laser damit ich die Sterne besser herzeigen kann.
    Noch ein Gruss

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Elwira</i>
    <br />
    Da ich mit 2 X-Chromosomen priviligiert bin habe ich es nicht noetig mit Leistung zu prahlen[:D]
    Daher wuerde ich gerne wissen welchen Laserpointer Ihr mir empfehlen koennt.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das ist sehr schwierig zu empfehlen. Die benötigte Leistung hängt
    vermutlich deutlich vom Ausmass der Lichtverschmutzung am Einsatzort
    ab.


    Ich habe vor gut 5 Jahren mit einem DPSS-Laser (allerdings ohne Kollimatorlinse) und relativ starker Lichtverschmutzung in einer Stadt auch bei Leistungen von gut 5 mW keinen Erfolg gehabt. Der im Zimmer anhand von Staub deutlich sichtbare Strahl war bei einem kurzen Test
    im Freien auf einem (vollständig umzäunten) Grundstück auf den Himmel ausgerichtet vollkommen unsichtbar und nur an unserem hell gestrichenen Schornstein als grüner Lichtfleck von 30-40 cm Durchmesser zu sehen.
    Ich würde mir daher überlegen, ob die Anschaffung überhaupt lohnt.

  • Es ist auch eine frage des Blickwinkels. Ich besitze wie gesagt einen 5mW Laser und wir haben hier eigentlich kaum Lichtverschmutzung. Wenn die Gruppe so in etwa 5m Radius um mich steht ist der Strahl für alle gut zu sehen. Wer weiter weg steht hat Schwierigkeiten, weil die Sichtbarkeit relativ schnell abnimmt. Ab 10-15m ist fast nix mehr zu sehen. Abhängig ist es auch stark vom Staubgehalt der Atmosphäre, weil der Strahl ja eh nur ducht diesen sichtbar wird. Wer also ne ziemlich saubere Bergluft hat, der braucht ne höhere Leistung, weil da weesentlich weniger Schwebepartikel im Strahl das Licht reflektieren und somit heller leuchten müssen, damit man was sieht.
    Ich bin aber immer noch der Meinung, daß man mit 20mW schon extrem vorsichtig sein muss in einer Beobachtergruppe herumzufuchteln. Ich warte schon sehnsüchtig auf die erste Meldung eines Beobachters, der seine Dunkeladaption für Jahre eingebüßt hat. Wir machen auch weiterhin bei uns an der Sternwarte Beobachtungen ohne Laserpointer, wie wir es schon immer tun. MAn braucht ihn wirklich nicht. Es ist zwar schick und Modern, aber es bringt halt auch Verletzungsrisiko in ein an sich harmloses Hobby.

  • Hallo!


    In einem anderen Forum läuft gerade eine ähnliche Diskussion in der ich wegen eines Postings etwas angemacht wurde, aber ich will trotzdem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Betrieb von Laserpointern mit mehr als 1 mW nach deutschem Recht nicht gestattet ist.


    "§ 325a StGB: Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nicht ionisierenden Strahlen
    (2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (= nach DIN EN 60825-1 die öffentliche Inbetriebnahme eines nicht vom TÜV abgenommenen Lasers mit mehr als Klasse 2), die dem Schutz vor Lärm, Erschütterungen oder nichtionisierenden Strahlen (= Laserstrahlung) dienen, die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Selbst wenn man über die Gültigkeit von DIN-Vorschriften im privaten Bereich diskutieren könnte, wird so ein Pointer bei öffentlichen Führungen z.B. auf einer Sternwarte benutzt, unterliegt man 100 % der DIN EN 60825-1.


    Ausserdem sollte man die Gefährdung durch einen Laser nicht unterschätzen. Bei 5 mW können bei voll dunkeladaptierten Augen schon Bestrahlungsdauern von 1/10 sec ausreichen, um irreparable Schäden zu erzeugen.


    Viele Grüße,


    Junior

  • natürlich ist so ein Laserpointer mit Vorsicht zu gebrauchen, ich bezweifel aber die Strafbarkeit, weil ich ja bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht die Gesundheit anderer "gefährde" und nur die "Gefährdung" ist ja laut dem Paragraphen strafbar.


    Ich hab einen 5mW grünen Laser-Pointer, der Strahl ist bisher bei allen Gelegenheiten gut sichtbar gewesen, und hat mir auch schon schöne freundschaftliche Erlebnisse eingebracht, siehe


    "grüner Laser in Perinaldo und weitere Abenteuer" unter


    http://www.astrotreff.de/topic…CHIVE=true&TOPIC_ID=26955

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Junior</i>
    <br />
    In einem anderen Forum läuft gerade eine ähnliche Diskussion in der ich wegen eines Postings etwas angemacht wurde, aber ich will trotzdem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Betrieb von Laserpointern mit mehr als 1 mW nach deutschem Recht nicht gestattet ist.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das stimmt nun nicht ganz. Nicht gern gesehen ist lediglich der
    Vertrieb von Laserpointern mit mehr als 1 mW, wobei scheinbar eigentlich eine echte Rechtsgrundlage zu den praktizierten Untersagungsverfügungen fehlt.
    Der Betrieb von Lasern mit &gt; 1 mW ist selbstverständlich gestattet.
    Im gewerblichen Bereich ist jedoch u.a. sicherzustellen, dass ein Laserbereich gekennzeichnet ist.


    Übrigens: Laser zu Vermessungszwecken dürfen z.T. auch &gt;1 mW Leistung
    haben und strahlen dann quer durch eine belebte Fußgängerzone!
    Und die (gepulsten) Laserpistolen der Polizei für Geschwindigkeitsmessungen haben Leistungen von etlichen Watt!


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    "§ 325a StGB: Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nicht ionisierenden Strahlen
    (2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (= nach DIN EN 60825-1 die öffentliche Inbetriebnahme eines nicht vom TÜV abgenommenen Lasers mit mehr als Klasse 2)
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Eine DIN-Norm ist keine verwaltungsrechtliche Pflicht!
    Ein privater Verwender verletzt keine Pflichten, wenn
    er die Unfallverhütungsvorschriften für Gewerbebetriebe nicht
    genau einhält und schon gar nicht gröblich.
    Dann stellt sich die Frage, ob so ein Laser, wie er in jedem
    CD-Player steckt, eine Anlage ist. Ferner muss es erst einmal
    zu einer *konkreten* Gefährdung kommen. Eine abstrakte, rein
    hypothetische Gefahr reicht nicht aus und ebensowenig sollen
    durch § 325a Bagatellen pönalisiert werden.
    Ich kann hier nicht den vollen Text der Gesetzesbegründung
    aus BR-Drs. 126/90 wiedergeben, aber so waren die 1994 analog gestalteten neuen Paragraphen 32X begründet worden.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    , die dem Schutz vor Lärm, Erschütterungen oder nichtionisierenden Strahlen (= Laserstrahlung) dienen, die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Mit einem 5 mW Laserpointer reicht in der Regel der Lidschlussreflex
    noch aus, um Schäden zu verhüten, selbst wenn der Strahl voll in die Pupille gelangt. Erst bei grösseren Leistungen liegen nach den untergesetzlichen Vorschriften Gefährdungen vor.
    Insofern kann hier keine Gefährdung im Sinne dieses § 325a vorliegen.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Selbst wenn man über die Gültigkeit von DIN-Vorschriften im privaten Bereich diskutieren könnte, wird so ein Pointer bei öffentlichen Führungen z.B. auf einer Sternwarte benutzt, unterliegt man 100 % der DIN EN 60825-1.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Eine DIN-Norm ist keine Vorschrift sondern eine Norm. Daran kann
    man sich halten, muss es aber nicht und manchmal ist es sogar sicherer, sich nicht an so eine DIN-Norm wie z.B. die bisherige Norm über Sonnenfilter zu halten, die Okularsonnenfilter als zu bevorzugen
    anpries.
    Als Vorschriften wären in einer Volkssternwarte bestenfalls
    die diesbezüglichen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Ausserdem sollte man die Gefährdung durch einen Laser nicht unterschätzen. Bei 5 mW können bei voll dunkeladaptierten Augen schon Bestrahlungsdauern von 1/10 sec ausreichen, um irreparable Schäden zu erzeugen.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Trotzdem verhindert der Lidschlussreflex hier in der Regel Schäden,
    was in den Vorschriften berücksichtigt wurde. Zumal die erhebliche
    Strahldivergenz solcher DPSS-Laser dafür sorgt, dass nur ein Bruchteil
    dieser Leistung überhaupt in die Pupille des Auges gelangen kann.
    Bei optischen Tests benutzt man schließlich exakt diese Laser sogar aufgeweitet, um Optiken zu testen und sieht dabei z.B. in Phasenmodulationstests ganz bewusst den Laserstrahl im Focus der Optik an, ohne auch nur minimal die Augen zu gefährden!


    Ich denke, es macht wenig Sinn, mit der Strafrechtskeule zu operieren.
    Es reicht schon, dass solche Pointer technisch gesehen kaum sinnvoll verwendbar sind, um davon abzuraten.


    Übrigens: Auch Art. 5 Abs. 3 GG ist ein Gesetz und hat im
    Zweifelsfall nach der Rechtsprechung des BVerfG sogar gegenüber dem StGB Vorrang, solange keine Dritten gestört oder geschädigt werden!


    Zumal solche Laserpointer wirklich keine Bedrohung für dunklen Himmel
    darstellen, besteht kein Grund für Aufregung.
    Dafür reicht deren Leistung bei weitem nicht aus.
    Ich habe oft in den Bergen neben der LIDAR-Station des MPI in Garmisch beobachtet, die DPSS-Laser von 250 mW und mehr verwendet. Der grüne Strahl war aus ca. 2000 m Entfernung gerade noch zu erkennen aber störte nicht mal Deep-Sky-Beobachtungen schwächster Objekte.
    Das Engagement in diesbezüglichen Diskussionen sollte man lieber in
    Aktionen gegen echte Lichtverschmutzung investieren.

  • Ich danke euch fuer die Diskussion.
    Ihr habt mir wirklich geholfen, besonders der letzte Eintrag;))
    Aber ich werde mir trotzdem einen schwachen Pointer kaufen[:p]
    Danke
    Schoene Gruesse.

  • Elwira,


    ist völlig ok. Verwende diesen nur mit Bedacht und es wird sich niemand darüber aufregen.


    Und zum Zeigen diverser Objekt bzw. als Visierhilfe ist dieses Stück eine echte Bereicherung.


    Gruß


    Copernicus

  • Hallo,


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">"aber ich will trotzdem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Betrieb von Laserpointern mit mehr als 1 mW nach deutschem Recht nicht gestattet ist."<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Da glaube ich nicht wirklich dran, da dies so weit ich weiß eine rechtliche Grauzone ist.



    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">"unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (= nach DIN EN 60825-1 die öffentliche Inbetriebnahme eines nicht vom TÜV abgenommenen Lasers mit mehr als Klasse 2"<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das ist schlichtweg falsch! Die DIN, EN, ISO sind Normen (=Empfehlungen) und nicht rechtlich verbindlich. Du solltest auch bedenken, dass hinter Normen "Fachleute" stecken, die beruflich in diesem Bereich tätig sind und somit auch finanzielle (Firmen)Interessen an der Norm haben, dies stellt keine neutrale position dar. Z.B. ärgerst du dich bestimmt auch über gelbe Müllsäcke, die ständig Löcher bekommen. Dennoch die ist die Wandstärke der Beutel in einer DIN festgelegt -&gt; die Müllentsorgungsbetriebe sparen eine Menge Geld (und sind diejenigen die höchstwahrscheinlich maßgeblich an der Norm mitgearbeitet haben), der Verbraucher ist der Dumme. Ich will nicht hoffen, dass dies jemals Gesetz wird[xx(]
    Die DIn ist aber für Sachverständige ein Orientierungspunkt, anhand dem sich ev. ein Richter orientieren muss.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Bei 5 mW können bei voll dunkeladaptierten Augen schon Bestrahlungsdauern von 1/10 sec ausreichen, um irreparable Schäden zu erzeugen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    da magst du wahrscheinlich recht haben, dass 5mW Schaden Anrichten können, dennoch ist diese Aussage nicht differenziert genug. Entscheidend ist hierbei jedoch die Energiedichte. Wenn 5mW auf eine größere Fläche aufgeweitet werden, kann dies gegebenenfalls keinen Schaden anrichten. Mit dem adaptionszustand des Auges hat dies jedoch nicht viel zu tun. Wenn der Strahl meinetwegen 1mm Durchmesser hat, ist es egal, ob dein Auge 3 oder 6 mm Pupillendurchmesser hat. Du gehst davon aus, dass man bei adaptierten Auge mehr geblendet wird, dies trifft aber nur bei breiten Strahlen/ nicht parallelen Licht zu.


    Soviel um den Sachverhalt richtig zu stellen.
    Meiner Meinungs nach sollte man auf die astronomische Anwendung dieser laser verzichten, da man eher den Zuschauern helfen sollte, wie man die Sternbilder findet, ansonsten haben die Leute sofort wieder vergessen, wie man das Objekt findet. Auch halte ich es für problematisch, den Leuten zu sagen, dass man Lichtverschmutzung reduzieren muss, wenn man sich gerade (scheinbar)selber dran schuldig macht (sicherlich hat der Laser keine große Auswirkung, aber pädagogisch halte ich dies für falsch). Aber ein Verbot der Laserpointer halte ich für falsch, da dann in unserer Bürokratie wahrscheinlich erstmal der ernsthafte Betrieb solcher Laser genehmigungspflichtig wird; und 10mW-Laser o.ä. werden sehr oft eingesetzt (Messtechnik...), darauf kann ich verzichten!


    CS
    Dirk

  • Hi!


    Anscheinend habe ich eine Lawine losgetreten...


    Dirksel: "Die DIn ist aber für Sachverständige ein Orientierungspunkt"


    Du sagst es! Ihr habt zwar alle Recht, dass die DIN nur eine Norm ist, aber solange sich alle zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsämter (die übrigens nicht nur für Gewerbeangelegenheiten da sind), mit ihrem Auflagen-, Genehmigungs- und Verordnungsprozedere auf die einschlägige DIN-Norm berufen, ist diese das Maß aller Dinge. Unglücklicherweise lässt sich das Ordnungsamt wenig in die Karten schauen (wer liest schon regelmäßig das Amtsblatt) und man merkt erst dass man etwas verbockt hat, wenn der Typ vor der Tür steht. Hat zum Glück in der Praxis wenig Auswirkungen, weil sich kaum ein Beamter des Ordnungsamts nachts in den finsteren Wald verirrt... Ausnahme: bei öffentlichen Events wie Teleskoptreffen o.ä. ist der Veranstalter dafür verantwortlich und haftbar, dass alle behördlichen Auflagen eingehalten werden.


    Dieses Verfahren der Behörden hat übrigens auch zur Folge dass in Deutschland nur Pointer bis Klasse 2 verkauft werden dürfen, weil die zuständigen Prüfstellen aus der "sollte"-Anweisung der DIN ein "Du-kriegst-kein-CE-Kennzeichen" machen, wodurch das Produkt in Deutschland nicht an den Endverbraucher verkauft werden darf.


    Und seid trotzdem froh dass es den §325, das Immissionsschutzgesetz und das Ordnungsamt gibt, das verhindert nämlich auch, dass sich jeder Depp einfach seinen eigenen Skybeamer in den Garten stellen darf![;)]


    Noch ein Wort zu Dunkeladaption: zur Dunkeladaption wird in der Netzhaut zusätzlicher Sehpurpur aufgebaut (darum dauert die Dunkeladaption so lange), der bei 532 nm exzellent absorbiert --&gt; mehr absorbiertes Licht auf der Netzhaut, mehr Energie, mehr Schaden. Übrigens haben neuere Studien bewiesen, dass der vielzitierte Lidschlussreflex nur bei 30% der Probanden wirklich funktioniert, was in der neuesten Fassung der DIN EN 60... bereits berücksichtigt wurde.


    Viele Grüße,


    Junior


    PS: Ich gehöre übrigens zu den "Fachleuten", die beruflich in diesem Bereich tätig sind.

  • Hi!


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Junior</i>
    <br />
    Du sagst es! Ihr habt zwar alle Recht, dass die DIN nur eine Norm ist, aber solange sich alle zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsämter (die übrigens nicht nur für Gewerbeangelegenheiten da sind), mit ihrem Auflagen-, Genehmigungs- und Verordnungsprozedere auf die einschlägige DIN-Norm berufen, ist diese das Maß aller Dinge.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Aber doch nicht im Strafrecht. Im Strafrecht
    stellt der Wortlaut die äußerste Auslegungsgrenze dar. Sonst wüsste
    der Bürger überhaupt nicht, was erlaubt und verboten ist und wo
    schwere Strafen drohen. Das folgt letztlich auch aus Art. 103 Abs. 2 GG.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Dieses Verfahren der Behörden hat übrigens auch zur Folge dass in Deutschland nur Pointer bis Klasse 2 verkauft werden dürfen, weil die zuständigen Prüfstellen aus der "sollte"-Anweisung der DIN ein "Du-kriegst-kein-CE-Kennzeichen" machen, wodurch das Produkt in Deutschland nicht an den Endverbraucher verkauft werden darf.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das CE-Zeichen dürfen übrigens die Hersteller vergeben.
    In der Praxis haben in Deutschland verkaufte rote Laserpointer Leistungen von bis zu 7 mW, Werte über 5 mW sind nicht selten,
    auch wenn sie als 1 mW verkauft werden.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Und seid trotzdem froh dass es den §325, das Immissionsschutzgesetz und das Ordnungsamt gibt, das verhindert nämlich auch, dass sich jeder Depp einfach seinen eigenen Skybeamer in den Garten stellen darf![;)]
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Leider nutzt uns der § 325a dabei wenig und es stellt sich hier in
    Deutschland nach wie vor jeder Depp einen Skybeamer vor die Kneipe und all unsere Bemühungen, dagegen vorzugehen waren bislang wenig erfolgreich. Ganz einfach, weil § 325a sowas nicht erfasst, obwohl so ein Skybeamer mit Leistungen im Kilowatt-Bereich um Zehnerpotenzen störender ist als so ein schwächlicher Laser und selbst den Strassenverkehr massiv ablenkt.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Noch ein Wort zu Dunkeladaption: zur Dunkeladaption wird in der Netzhaut zusätzlicher Sehpurpur aufgebaut (darum dauert die Dunkeladaption so lange), der bei 532 nm exzellent absorbiert --&gt; mehr absorbiertes Licht auf der Netzhaut, mehr Energie, mehr Schaden.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Man muss Empfindlichkeit, Dunkeladaption und Schaden unterscheiden. Auf grünes Licht reagiert das Auge zwar um einen Faktor 3-8 empfindlicher als auf rotes Licht (je nach Wellenlänge 630 nm bzw. 650 nm). Deshalb reichen schon geringere Leistungen als obige 5-7 mW
    bei roten Laserpointern aus und das Bundesamt für Strahlenschutz
    empfiehlt deshalb grüne Laserpointer als sichereren Ersatz für
    Zeigestöcke. Grünes Licht wird auch einen Faktor 3 stärker gestreut,
    so dass so ein Laserstrahl besser sichtbar ist. Nur macht ihn das
    nicht gefährlicher. Ob das Licht rot oder grün ist, spielt bezüglich
    denkbarer Unfälle jedoch keine Rolle.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Übrigens haben neuere Studien bewiesen, dass der vielzitierte Lidschlussreflex nur bei 30% der Probanden wirklich funktioniert, was in der neuesten Fassung der DIN EN 60... bereits berücksichtigt wurde.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das bezieht sich auf eine bisher einzige Studie einer Gruppe an
    einer FH. Soweit ich mich erinnere, war der Anteil danach aber höher. Laser sind aber nunmal nicht dazu bestimmt, anderen Leuten ins Gesicht zu leuchten und dies muss möglichst verhindert werden.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    PS: Ich gehöre übrigens zu den "Fachleuten", die beruflich in diesem Bereich tätig sind.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ich auch. Aus anderen Gründen rate ich eher von der Verwendung
    solcher Laserpointer an Teleskopen ab.


    Aber dennoch sehe ich selbst als Astrophotograph,
    der auch Langzeitbelichtungen weiter Felder des Himmels mit
    lichtstärksten Optiken macht, darin nun wirklich keine Probleme.
    Satellitenaspuren usw. und die allgegenwärtigen Folgen von
    immer mehr Aussenbeleuchtung sind weitaus störender und mittlerweile immer schwerer zu vermeiden. Das ist das Problem, mit dem wir uns
    viel stärker auseinandersetzen sollten, anstatt lange Diskussionen
    über Laser zu führen, die sowieso kaum jemand benutzt. Ich persönlich kenne gerade mal einen einzigen Sternfreund, der so einen Laser verwendet hat und der lebt in den USA.

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