Laserpointers - verboten oder nicht?

  • sind Laserpointers staerker als 1 mW in Deutschland verboten?


    ich moechte einen ca. 5 mW gruenen Laserpointer aus Amerika online kaufen und dann als Zeigerstock fuer Sterne benutzen. Darf Mann das?


    - Eric

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: ehaase</i>
    <br />
    sind Laserpointers staerker als 1 mW in Deutschland verboten?


    ich moechte einen ca. 5 mW gruenen Laserpointer aus Amerika online kaufen und dann als Zeigerstock fuer Sterne benutzen. Darf Mann das?
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das ist eine strittige Frage und müsste man erst genau recherchieren.
    Eigentlich sind solche &gt; 1 mW Laserpointer nach einer EU-Richtlinie
    offenbar unzulässig. Jedoch ist eine EU-RL nicht direkt anwendbar.


    In Schleswig-Holstein soll jedoch ein Landesgesetz den Verkauf
    verbieten. Ausserdem erfolgen bundesweit immer wieder Beschlagnahmen
    im Handel. Es ist deshalb gut vorstellbar, dass der Zoll Theater
    machen könnte, da es um einen Laserpointer geht. Die könnten
    nämlich z.B. mit dem Produktsicherheitsgesetz argumentieren.


    Ausserdem habe ich erhebliche Zweifel, ob der kollimierte Strahl eines 5 mW Laserpointers unter deutschen Bedingungen mit der hierzulande
    typischen Lichtverschmutzung für diesen Zweck ausreichend sichtbar
    ist. Bei stärkerer Lichtverschmutzung sieht man jedenfalls vom
    Strahl nichts. Ich würde deshalb vom Kauf abraten.

  • Hi!


    Alte Diskussion...
    Der Besitz von Laserpointern &gt;1mW ist in Deutschland nicht verboten, allerdings ist deren Verkauf nach dem Deutschen Produktsicherheitsgesetz nicht erlaubt und der Zoll zieht solche Dinger regelmäßig aus dem Verkehr, besonders wenn sie nicht richtig klassifiziert sind.
    Die Benutzung im privaten Bereich ist (noch) nicht regelmentiert, im gewerblichen/öffentlichen Bereich genehmigungspflichtig. Ob man als Privatnutzer beim öffentlichen Gebrauch (Teleskop-Treffen) der Genehmigungsphlicht unterliegt ist Gusto des zuständigen Ordnungamstes.
    ABER: Wenn Du damit Mist baust, bis Du auf jeden Fall strafrechtlich voll dabei (Stichwort: Schwere Körperverletzung) und auf Teleskoptreffen machst Du Dich besonders bei den Photographen ultimativ beliebt (Vorsicht, Ironie!).


    Junior

  • Aus welchem Grunde sollte der Verkauf und der Besitz verboten sein. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Wohl aber für den Betrieb selbiger Geräte.
    Es gibt fest definierte Laserklassen. Dort ist zunächst einmal eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben, was heißen will, daß die Laserklasse und entsprechende Warnhinweise auf dem Gerät abgedruckt sein müssen. Weiterhin gibt es ab einer bestimmten Helligkeit (leistungs- und wellenlängenabhängig) eine Bestimmung, die den Betrieb nur geschultem Personal erlaubt. Darüber hinaus ist dann ein Laserschutzbeauftragter, der eine entsprechende Qualifikation nachweisen muss, vorgeschrieben.
    Kann man diese Vorraussetzungen nicht liefern, so macht man sich prinzipiell strafbar. Was ich jedoch viel wichtiger Finde ist die Frage nach der Haftbarkeit für schäden. Wenn man jemandem erst das Augenlicht weggebrutzelt hat kann das recht teuer werden.


    Übrigens muss man sich solche Laser nicht aus dem Ausland besorgen. Es gibt genug deutsche Firmen, die Lasermodule in allen möglichen Leistungsklassen anbieten.

  • Moin Thomas,


    hier muss ich Dir widersprechen:
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: ThomasWest</i>
    <br />Weiterhin gibt es ab einer bestimmten Helligkeit (leistungs- und wellenlängenabhängig) eine Bestimmung, die den Betrieb nur geschultem Personal erlaubt. Darüber hinaus ist dann ein Laserschutzbeauftragter, der eine entsprechende Qualifikation nachweisen muss, vorgeschrieben.
    Kann man diese Vorraussetzungen nicht liefern, so macht man sich prinzipiell strafbar.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Diese genannten Bestimmungen sind für den gewerblichen Gebrauch. Ein Laserschutzbeauftragter wird nur durch die UVV der Berufsgenossenschaft gefordert. Als Privatmann kannst Du Laser &lt;5mW nutzen und solange kein Geld damit verdient und ordentlich damit umgeht, wird mit Sicherheit auch keine Schwierigkeiten bekommen.


    Zwei Beispiele aus anderen Bereichen:
    Kauft eine Firma z. B. Reinigungsmittel für einen Geschirrspüler ein, muss die Menge nach Gefahrstoffverordnung in ein Kataster eingetragen werden, weil der Stoff "reizend" ist. Kleinmengen dürfen ausgelassen werden.


    Nach der Gefahrgutverordnung Straße darf man keine Propan-Gasflasche in geschlossene Fz transportieren. Auch hier gilt: Privatleute sind ausgenommen. Wenn ich privat eine Propan-Gasflasche im Kofferraum transportiere ist das ok, fahre ich geschäftlich damit spazieren, gibt es ordentlich Strafe.[V]



    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Amateurastronom</i>Ausserdem habe ich erhebliche Zweifel, ob der kollimierte Strahl eines 5 mW Laserpointers unter deutschen Bedingungen mit der hierzulande
    typischen Lichtverschmutzung für diesen Zweck ausreichend sichtbar
    ist. Bei stärkerer Lichtverschmutzung sieht man jedenfalls vom
    Strahl nichts. Ich würde deshalb vom Kauf abraten.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Hier muss Du mal stärker Lichtverschmutzung definieren. Ab einer Grenzgröße von 3 mag (probiert in Hamburg, Nähe Hafen) ist der grüne 3-4,9 mW Laserpointer gut zu sehen. [:)]

  • Hallo!


    Unabhängig von verboten oder nicht: denk dran dass Laserpointer mit 5mW oder mehr wirklich saugefährlich sind, auch wenn viele hier das total unterschätzen weil man nach einem "Treffer" keine akuten Beschwerden hat. Totgebrannte Stellen auf der Netzhaut bemerkt man erst bei einer Gesichtsfelduntersuchung beim Augenarzt!


    Viele Grüße,


    Junior

  • Hallo,


    Laser können gefährlich sein, aber in der Hand eines verantwortungsvollen Sternfreundes ist das Risiko eines Unfalls minimierbar. Der Laser sollte dabei keinesfalls aus der Hand gegeben werden.


    Bei den teilweise abenteuerlichen Papp-Sonnenfilterkonstruktinen und der damit einhergehenden Sonnenbeobachtung ist das Risiko einer schwersten Augenverletzung um ein vielfaches höher.


    Ich kennen mindestens 3 Leute, die bei der unvorsichigen Sonnenbeobachtung Augenschäden bis zur Erblindung davongetragen haben, aber keinen Sternfreund, der bislang von einem Laser verletzt wurde.


    Das soll jetzt keine Rechtfertigung/Verharmlosung sein, aber es gibt in der Astronomie Risiken, welche wesentlich schlimmer eintreten können.


    Grüße
    Rolf

  • Also kauf das Ding doch einfach und schau was passiert. Man kann Sachen auch totdiskutieren.
    Grad bei sowas... Also die Teile gibts fürn Appl undn Ei bei ebay mit 5mW.

  • Hallo Eric,


    ich finde die Laserpointer für den von Dir dargestellten Zweck super. Es ist wesentlich einfacher anderen gewisse Sternenformationen etc. zu zeigen.
    Und lediglich bei aufgeheltem Himmel oder im Hochsommer (bei Nacht) ist der Einsatz eingeschränkt - aber da wird ja auch nicht allzuviel beobachtet.


    Ich kann's nur empfehlen !


    Gruß


    Copernicus

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