Allgemeines zur Firma Benda ? Benda GbR ( Seben)

  • Dazu kann man nichts mehr sagen. Hier liest man oft Fragen vor dem Kauf z. Beispiel "Big Boss". Interessant wirds bei Seben erst nach dem Kauf. Aber seht selbst.


    <b>Meine Mail:</b>
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Anfang Nov. habe ich aus Ihrem Hause ein Seben Big Boss 150/1400 erstanden.
    Als Anfänger ohne jede Erfahrung, viel mir schon das schlechteAbbildungsvermögen der Optik auf.
    Da ich vor einigen Tagen, erstmals die Möglichkeit hatte durch das Teleskop eines anderen Sternenfreundeszu sehen wurde meine Vermutung bestätigt. Als für mich klar war, daß mit meinem Teleskop etwas nicht stimmen kann, fuhr ich in eine Berliner Optik-Fachwerkstatt
    um mein Teleskop dort justieren zu lassen.
    Nach Aussage des Technikers habe er alles versucht, aber eine akzeptable Justage bei diesem Teleskop sei ihm nicht möglich.
    Da der verbaute Hauptspiegel Zonenfehler im erheblichen Maße aufweist. Des weiteren teilte er mir mit, das die Oberfläche des Spiegel als mangelhaft zu bezeichnen sei und eher einer Qualität
    von C-Ware entspricht.
    Bitte setzen Sie sich, zur Beseitigung der Qualitätsmängel, umgehend mit mir in Verbindung.
    Sollten Sie noch Fragen haben bin ich auch telefonisch erreichbar, unter ******/******
    Mit freundlichen Grüßen


    <b>Nach 1 Std. folgende Antwort:</b>
    Hallo,

    1) Erlischt nach Eingriffen, Demontagen oder Justagen von Fremdfirmen die Garantie.
    2) Wir sehen das anders aber wir haben keine Lust über andere Firmen und deren Aussagen durch Dritte Rückommentare dazu abzugeben.
    3) Wir sind bereit Ihnen einmalig ein Austauschtubus zum Aufpreis
    von 49 Euro anstatt 149 Euro anzubieten. Diesen könne Sie 5 Tage testen. Bei Nichtgefallen können Sie diesen zurückgeben. Andere Lösungen sind wegen Punkt 1) nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen / Best Regards


    Benda & Benda GbR
    Seben-Europa
    Ollenhauerstr. 73
    13403 Berlin



    Sagt mal eure Meinung zum Garantieverfall nach Justage.
    Danke

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: snoopi</i>
    Sagt mal eure Meinung zum Garantieverfall nach Justage.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    nun, dann sollte das in ihren AGBs bzw. Garantiebedingungen stehen, aber selbst dann bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach möglich ist.


    Was aber auf keinen Fall erlischt, ist die Gewährleistung und da das Ding frisch gekauft ist, müssen sie Dir im ersten Jahr nach Kauf sowieso nachweisen, dass der Mangel bei Auslieferung *nicht* da war. Abgesehen davon dürfte die Justage eines Teleskops sowieso zur normalen Benutzung gehören.


    Und kommen wir zum Mangel: hast Du beim Kauf irgendwo eine verbindliche Zusage über die optische Qualität bekommen, bzw. steht da irgendwas darüber?


    Alles in allem auf jeden Fall ziemlich ärgerlich und sehr dreist. Ich würd damit zum Anwalt gehen.


    Und ach ja, wenn sie Dir einen neuen Tubus schicken, darfst Du ihn natürlich 14 Tage testen, nicht fünf und dann ohne jeden Grund zurückschicken. Würd ich aber natürlich nicht machen, nochmal 50 EUR zahlen damit man ein brauchbares Teleskop bekommt.



    Cheers
    Andreas

  • Hi folks!


    Also die Antwort ist seitens der Firma ist einfach nur als dummdreist zu bezeichnen! Du hast, sofern nicht anders angegeben, eine Gewährleistung von 2 Jahren, in der dir der Händler/Hersteller nachweisen muss, das der Fehler beim Kauf nicht vorhanden war. Das düfte bei den genannten Zonenfehlern und der schlechten Oberfläche des Spiegels wegen schonmal kaum möglich sein. Eine Justage gehört bei einem Spiegelteleskop zum normalen Gebrauch und stellt keinen "Eingriff" in das Gerät da. Für ein Austausch bzw. Testgerät brauchst Du nicht zahlen, da Du nach dem Fernabsatzgesetz sowieso 14 Tage volles Rückgaberecht hast.
    Ich würde mich nicht rumärgern und mir die Mängel seitens der optischen Werkstatt bestätigen lassen und einen Anwalt einschalten. Bei klarer Sachlage und Verstoß gegen das BGB muss der "Verknackte", also dann in diesem Fall die Firma B. Deine Kosten übernehmen.
    Ich will mich aber da nicht zu sehr festlegen, aber einen Anwalt würde ich dir in jedem Fall empfehlen. Meistens reicht da ein Schreiben seitens eines Rechtsanwaltes und die Firmen werden dann ziemlich "handzahm".


    cu ...
    Luzy

  • hallo Snoopi,


    wie auch das Erlöschen der Garantie bei dem Öffnen eines Computer zwecks Nachrüstung von Teilen durch den Käufer wie auch z.B. bei Tanken des Autos durch den Fahrer ist die Aussage


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    1) Erlischt nach Eingriffen, Demontagen oder Justagen von Fremdfirmen die Garantie.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    schlicht und einfach unrechtmäßig [:)]


    Also nicht viele Worte machen, zurückschicken, justieren/austauschen lassen und falls keine Zufriedenstellende Qualität zurückkommt auf Wandlung bestehen.


    Ciao,
    Stefan

  • Moin snoopi,


    schade, dass ich nicht vor hatte etwas bei denen zu kaufen.
    Mein Boykott läuft also leider etwas ins Leere...


    Übrigens freut sich auch die Verbraucherzentrale über
    Hinweise auf Firmen, die sich weigern ihrer Verpflichtung
    zur Gewährleistung nachzukommen.


    Ciao, Heiner

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