Das hatte ich beim Lesen auch gedacht, mir aber die Bemerkung gespart. Es kann ja sein, dass der Wert nach dortiger Berechnung unter der UST-Einfuhrgrenze liegt und daher doppelt billiger ist, weil er vorort weniger kostet und weniger Versandkosten drin stecken, die ja dummerweise mit gerechnet werden und denn Grundwert für die UST und den Zoll hochtreiben. D.h. es fällt eventuell keine UST an und die ist ja der eigentliche Batzen.
Was den Zoll angeht, kann die Ersparnis so hoch nicht sein. So wie das hier beschrieben ist, hat der Bekannte ihm das kostenlos geschenkt, weil er - auch wenn der es nicht bezahlt hat - zolltechnisch der Importeuer und damit der Besitzer ist. Wenn der nichts dafür bekommen hat, dann handelt es sich um ein Privatgeschäft, dass pauschal mit 15% oder 17.5% angesetzt wird. Geschenksendungen von Privat an Privat werden pauschal besteuert, wenn der Warenwert unter 700 Euro liegt, soweit ich weiss. Das könnte man hier zur Anwendung bringen.
Wenn man es liefern lässt, ist der Zoll minimal höher. Kompliziert wird es, wenn der Importeur beim Verlassen des Landes sich die UST erstatten lässt.
Sei es drum. Bei GEschäften unter 1000,- ist der Zollanteil so klein, dass die Rechnerei den deutschen Staat mehr kostet, als er dadurch einnimmt.
Du lieber Himmel.
Hätt ich gewußt, was für rechtlich Probleme das geben kann, hätt ich nichts gesagt. Aber, sorry, deutsche z.T. derart überhöhte Preise gehörten "ausgetrickst".
Ich weiß ... anderes Thema, musst ich aber loswerden.
VG Hannes