Beiträge von Amateurastronom im Thema „Interstellarum wird zum Jahresende eingestellt“

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: KPS-privat</i>
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    Weil die Internetgemeinde meint, dort müsse alles möglichst umsonst sein und vor allem: WEIL ES IM INTERNET KEINE PREISBINDUNG GIBT !
    Bisher profitieren (zumindest in Deutschland) die Verlage davon. Deshalb können sie auch 35-40% Margen an den Einzelhandel abgeben !
    Das alles fällt in der digitalen Welt weg !
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Eine Marge von den Einzelhandel ist im Direktvertrieb per Internet-
    Download allerdings auch wenig sinnvoll, da dort kein Einzelhändler
    dazwischengeschaltet ist.


    Bei der Buchpreisbindung sehe ich allerdings auch bei sehr teuren
    Werken die Schattenseiten. So wurden wissenschaftliche Fachbücher an Endkunden schon zu horrenden Preisen (z.T. &gt;1300 EUR pro Band) verkauft, die anschliessend (nach Umstellung auf einen noch teureren elektronischen Aboservice) in einer Sonderaktion dem Handel und Bibliotheken für &lt;20% des Preises offeriert wurden. Das finde ich doch sehr unverschämt, gerade bei Werken, die aus zig Bänden bestehen.

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Larry Weinripp</i>
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    Wenn er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann muss er Insolvenz anmelden. Das bedeutet immer, dass jemand geschädigt wurde.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Mit einer Insolvenz würde ich eigentlich in Kenntnis der vorletzten offengelegten/hinterlegten Bilanz der GmbH im Unternehmensregister nach erstem Anschein nicht rechnen.


    Ein Problem in Deutschland bei Abos stellt allerdings leider oft deren spätere Kündigung dar, da die Rechtsprechung hier an den kündigenden Kunden nicht unerhebliche Anforderungen hinsichtlich des Nachweises einer Zustellung des Kündigungsschreibens stellt.