Beiträge von Larry Weinripp im Thema „Interstellarum wird zum Jahresende eingestellt“

    Hallo,



    >Weil man diese Zeitschrift allenfalls mal in Bahnhofskiosken bekommt.
    In "Normalen" Zeitungsläden, Supermärkten oder gar Tankstellen usw. sucht man vergeblich danach. <



    Sinnlos!



    SuW hat genau das im letzten Jahrzehnt versucht, ohne
    den geringsten Erfolg.


    Die Verkaufszahlen sind einbetoniert.


    Der Markt ist restlos gesättigt.


    MfG
    Larry

    Hallo StefanK


    Das ist ein Missverständnis.


    1. Die ausserordentlich grossen Verdienste von Ronald Stoyan um die deutsche Amateurastronomie sind über jeden Zweifel erhaben, und nicht Gegenstand dieser Diskussion. Das habe ich auch so geschrieben.


    Deine Aufzählung seiner Meriten ist daher überflüssig, sie wurden von mir nie in Frage gestellt.



    2. Ich habe nirgendwo kritisiert, dass Stoyan die Foren für Werbung benutzt, oder dies für unzulässig erklärt.


    Sondern ich habe darauf hingewiesen, dass Stoyan die Foren meines Wissens nur zu diesem Zweck verwendet hat.


    Stoyan unterscheidet sich damit von anderen Händlern, die an inhaltlichen Diskussionen rege teil genommen haben.


    Das ist jetzt über die Jahre abgeflacht, aber in der Zeit von 2000 bis 2005 waren bis auf Birkmeier alle inhaltlich dabei. Namentlich sind hier Ransburg, Ludes, Nickel und Korth zu nennen. Stellenweise auch engagiert Vehrenberg, besonders wenn es um alte Celestron ging. Sowie weitere Händler, die es heute nicht mehr gibt und die von der Bildfläche verschwunden sind.


    Birkmeier hat einmal in einem Takahashi Thread vor vielen Jahren inhaltlich gepostet, mit katastrophalem Ergebnis.
    Er musste schliesslich durch Intervention eines seiner Mitarbeiter aus der Schusslinie gezogen werden. Er hat mit dem Medium ganz offensichtliche Schwierigkeiten.



    3. Ein Sternfreund ist für mich jemand, der an der Community teilnimmt.


    Stoyan ist für mich ein begabter Aussenseiter mit einem äusserst schwierigen Charakter.
    Das ermüdende Verfolgen der absolut fruchtlosen Postings der letzten eineinhalb Monate haben an meiner früheren Einschätzung nichts geändert. Da ist sehr viel Hochmut im Spiel.


    Ich selbst habe früher auch gepostet, habe mich aber völlig zurückgezogen, nachdem ich einen privaten Brief mit einer Bitte um Zurückhaltung von Vehrenberg erhalten habe.


    Es war so, dass meine Postings gezielt von einem anderen Händler missbraucht wurden, um Vehrenberg Schaden zuzufügen.


    Ich hatte keine Möglichkeit, mich dagegen zur Wehr zu setzen, ausser mit dem Posten völlig aufzuhören.


    MfG
    Larry

    Hallo Stefan,


    Vielen Dank für Deinen Beitrag.


    Er war mir sehr hilfreich.


    Ich konnte erkennen, dass mein Wissenstand veraltet ist.


    § 16 Konkursgesetz gibt es nicht mehr seit 1998.


    Das heisst, es wird keine Rangreihenfolge der Gläubiger mehr gebildet.
    Das ist vorbei.


    Wie Du geschrieben hast, werden nach dem aktuellen Insolvenzgesetz jetzt alle Gläubiger gleich behandelt und nach Quote ausbezahlt.


    Meine Ausführungen dazu sind damit hinfällig.


    Freundliche Grüsse
    Larry

    Hallo Portaball,



    >Angenommen man merkt dann im verlauf des Jahres, dass die Kohle doch nicht reicht und man stellt die Zeitschrift dennoch ein.
    Wie komme ich dann als Abonnent mein Geld für die bereits bezahlten, aber nicht mehr gelieferten Ausgaben zurück.<


    Wenn Oculum zumacht, ist die Erfüllung des Abonnementvertrages unmöglich geworden.


    In diesem Fall verlierst Du das Recht, die Lieferung der Zeitschrift zu fordern, und gewinnst das Recht, Deine Zahlung anteilsmässig für die nicht gelieferten Exemplare zurückzufordern.


    Sollte das Geld nicht freiwillig zurückkommen, hast Du die Möglichkeit zu klagen.


    Dies gilt, wenn Stoyan geordnet abwickelt.


    Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist es so, dass wenn Du bei der Verteilung des Rest Kapitals nicht zum Zuge kommst, Du Dein Recht auf Rückzahlung verloren hast. Das Schuldverhältnis erlischt dann.



    Der Besitzer des Oculum Verlages ist dann entschuldet und kann neu anfangen.


    Freundliche Grüsse von Larry

    Hallo,


    ich habe nie behauptet, ein Rechtsexperte zu sein.


    Was ich berichtet habe, ist mein Wissensstand, und war die Antwort auf eine ernst gemeinte Anfrage.


    Wenn Du den Anschein erweckst, es besser zu wissen, dann wäre es konstruktiver, statt mich zu kritisieren, deutlich zu machen, wo ich falsch liege und mich zu korrigieren.


    Das würde allen nützen und die Sache inhaltlich voranbringen.




    Ronald Stoyan hat seine Verdienste, aber er ist in meinen Augen kein "Sternfreund", wie Du schreibst.


    Ich bin auf allen Boards lesend seit 1999 dabei.


    Ich kenne in 15 Jahren kein einziges Posting inhaltlicher Art von ihm, egal auf welchem Board.


    Wenn er überhaupt postete, dann diente dies ausschliesslich dem Zweck des Verfolgens finanzieller Interessen, in einem Fall (Diskussion um die Vermarktung von Eye und Teleskope) sogar mit Roheit im Auftreten.


    Mit freundlichen Grüssen
    Larry

    Hallo Stefan,


    Ich möchte keine Unterstellungen machen.


    Mein Posting ist zu verstehen als Antwort auf die Frage von Halbmond, was passiert wenn Oculum insolvent wird.


    Ich kann nichts inkorrektes an meiner Antwort erkennen.


    Die Situation scheint aber noch viel komplexer zu sein.


    Für Crowdfunding gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.


    Also, entweder entsteht mit Abschluss eines Abonnements ein Kaufvertrag mit Oculum.


    Dann ist die Crowdfunding Seite nichts als Reklame, ohne jede rechtliche Bedeutung.
    Insbesondere die Nennung einer Schwellensumme ist dann irrelevant.
    Ein Vertrag existiert, oder er existiert nicht.


    Falls Stoyan zumacht, ist es rechtlich dann so, dass eine Leistungsstörung durch Unerfüllbarkeit eingetreten ist.


    Dann wird der Vertrag rückabgewickelt, und es entsteht ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Leistung.


    Andererseits ist denkbar, dass ein Rechtsverhältnis nur mit dem Betreiber der Startnext Seite zustandekommt.


    Das bedeutet dann, dass Kunden im Glauben, ein Abonnement bei Oculum abzuschliessen, in wirklichkeit Geld auf das Konto einer wildfremden Person einzahlen, mit dem Versprechen das Geld wieder zu bekommen, wenn ein bestimmtes Kriterium nicht erreicht wird.


    Ich habe gegoogelt.


    Rechtlich ist das Ganze völlig undurchschaubar.


    Das Crowdfunding ähnelt noch am ehesten einem Optionsvertrag.
    Das ist ein Vorvertrag, der die Option anbietet, einen Kaufvertrag abzuschliessen.


    Wobei die Besonderheit in diesem Fall dann darin besteht, dass der Vorvertragspartner (Startnext) nicht mit dem Vertragspartner des Hauptvertrages (Oculum) identisch ist.


    Es ist unklar, ob soetwas rechtlich überhaupt zulässig ist, (anbieten eines Vertrages eines Dritten) und wie dann das Rechtsverhältnis zwischen Startnext Betreiber und Oculum genau aussieht.


    Ich würde nicht im Traum daran denken, mein Geld in sowas reinzustecken.


    Freundliche Grüsse
    Larry

    Hallo Halbmond,


    Ein Händler ist gesetzlich verpflichtet, zu überblicken, was für Einnahmen und Ausgaben er hat.


    Wenn er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann muss er Insolvenz anmelden. Das bedeutet immer, dass jemand geschädigt wurde.


    Im günsigsten Fall können einfach Verträge nicht erfüllt werden. Dann ist der Schaden nicht so gross, da der Gläubiger die Leistung noch nicht erbracht hat.


    Anders sieht es aus, wenn der Gläubiger geleistet hat und damit Kosten angefallen sind.(siehe Baulöwe Schneider. Dort sind zahllose Handwerker um bis zu 100.000 Euro geschädigt worden)


    Stoyan muss dann zunächst mit seinen Schuldnern versuchen zu verhandeln und einen Vergleich zu schliessen.


    Das sähe dann bei Stoyan so aus, dass er sagt:


    Lieber Gläubiger, bitte verzichte auf Deine Forderung.


    Ich habe zwar noch 50.000 auf dem Konto, aber die kriegst Du nicht, denn die sind als Rückzahlung für die Abonnenten reserviert. Denen habe ich das versprochen.


    Was der Gläubiger dazu sagt, kannst Du Dir denken.


    Scheitern die Verhandlungen mit den Gläubigern, kann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet werden.


    Dann wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Verbindlichkeiten regelt.


    In diesem Fall hat Stojan keine Verfügungsgewalt mehr über das Betriebsvermögen, sondern der Insolvenzverwalter. Stojan kann dann nur noch zuschauen. Wenn er dem Insolvenzverwalter Vermögen entzieht, macht er sich strafbar.


    Es wird dann eine Reihenfolge aufgestellt, in der festgelegt wird, wer aus dem noch vorhandenen Kapital zuerst bedient wird.


    Bei sowas kommt der Endkunde immer erst ganz zum Schluss.


    Da grundsätzlich nicht genung Geld für alle da ist, heisst dass, das die letzten ins Ofenrohr schauen.


    Das sind in diesem Fall die Abonnenten.


    Das was Stoyan da gemacht hat, ist das verrückteste Geschäftsangebot, das ich je gehört habe.


    Das ist eine Anleihe mit angesagter Pleite.


    Ich glaube, dass es nicht einen Geschäftsmann auf der Welt gibt, der auf solch ein iAngebot eingehen würde, ohne die Geschäftsbücher des Verlages zu kennen.


    Freundliche Grüsse
    Larry