Beiträge von DK279 im Thema „Zeigegerät für Himmelsführung“

    Hall Stefan,


    bitte das so oft bemühte Produktsicherheitsgesetz dann auch mal gründlich würdigen:


    http://www.gesetze-im-internet…ht/prodsg_2011/gesamt.pdf


    Ich fange mal an: In §5, Absatz 1, steht, dass Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden können, bei der Frage ob ein Produkt dem Gesetz entspricht. KÖNNEN, nicht MÜSSEN!


    Direkt drunter, in §5, Absatz 2, heisst es, dass bei Produkten die u.a. den Normen/Spezifikationen deren Fundstellen die BAUA sammelt (da steht übrigens nichts davon dass die BAUA selbst einfach so rechtlich bindende Spezifikationen erstellen kann!) und bekannt gibt, erstmal vermutet wird dass sie konform sind. Nirgendwo aber steht dass bei Produkten die gegen diese Spezifikationen verstossen automatisch ein Gesetzesbruch vorliegt oder auch nur angenommen wird!


    §4 befasst sich mit "harmonisierten Normen". Ist hier also nicht relevant in Bezug auf das BAUA Dokument, der Tenor ist aber so und so der gleiche


    Was man da auch sehr gut rauslesen kann: Die BAUA hat einen Forschungsauftrag und Beratungs-/Informationsfunktion. Keine gesetzgeberische Kompetenz, die hat nämlich in Deutschland nur ein Parlament. Auch "Bestimmungen" kann sie nicht einfach so erlassen. Die Kontrollfunktion üben verschiedene Marktüberwachungsbehörden aus, sowie der "Ausschuss für Produktsicherheit". Steht alles u.a. §32 des diskutierten Gesetzes, falls es wider erwarten echt jemanden interessiert.


    Also, ich sehe da kein klares Verbot, vielleicht jemand anders? Dann müsste aber auch irgendwo stehen was die Strafe ist!


    So oder so, klar kann man wegen beinahe allem als Händler mit Pech vor Gericht landen und belangt werden. Und bei der momentanen Laserparanoia ist die Chance definitiv von Null verschieden. Daher verstehe ich sogar Händler, die lieber mal vorsichtiger sind. Wir sollten aber dennoch hier knallhart bei den Fakten bleiben.


    Viele Grüsse,
    Dominik

    ...hier wird doch schon wieder das Dokument der BAUA:


    http://www.baua.de/cae/servlet…hnische-Spezifikation.pdf


    zitiert als sei es ein Gesetzestext, oder?


    Klar kann ein Händler jederzeit entscheiden, keine Laser über Leistung xy zu verkaufen. Klar kann es sicherlich auch so sein dass er sich damit gegen eventuelle Ansprüche oder Klagen im Schadensfall absichert. Vielleicht erscheint ihm das vernünftig, vielleicht IST es sogar vernünftig.


    Aber die zitierten Quellen sind keine "Gesetzgebung", sondern eine "Technische Spezifikation". Ist ein sehr grosser Unterschied!


    Was mir gegen den Strich geht ist doch garnicht dass man vorsichtig ist. Das ist gut so. Sondern dass in den ganzen Laserthreads aus irgendwelchen Gründen wider den Tatsachen versucht wird sich nebulös auszudrücken, um Neulingen diffus das Gefühl zu vermitteln der Besitz von Lasern sei strafbar. Ist er aber nicht, und ein grösseres Gut als die Wahrheit gibt es in unserer Branche eben nicht!

    Also erstmal Heinz, tut mir Leid für das unschöne Erlebnis Deines Bekannten. Natürlich ist es assozial, mit Lasern auf Personen oder Tiere zu zielen. Da sind sich aber sowieso die meisten Leute einig.


    Dennoch, Laser sind nunmal keine übernatürlichen Gegenstände die auf grosse Distanz beliebig scharfe Lichtflecke erzeugen können. Der Laserstrahl unterliegt sämtlichen optischen Gegbenheiten, genau wie unsere Teleskope auch. Unter anderem der Divergenz. Klar, geblendet werden und erschrecken kann man auf die Entfernung sicherlich, und das kann bei einem Fahrzeugführer auch reichen um einen Unfall zu verursachen. Zum Augenarzt wäre ich an seiner Stelle aber sicherlich nicht gegangen. Wen es interessiert warum, der kann gern mal die Grösse des Laserflecks bei einer Divergenz von 1 millirad (was schon ein sehr guter Laserpointer wäre), einer Ausgangsleistung von 100 Milliwatt und einem Abstand von 200m ausrechnen. Und dann mit der Helligkeit der Sonne vergleichen.


    Die sehr grossen Zahlen in dem von Stefan verlinkten Webseitenbericht kommen daher, dass angenommen wurde man schaut aus unmittelbarer Nähe in den Laser. Dann ist auch ein recht schwacher Laser für das Auge sehr gefährlich, klar. Aber in unmittelbarer Nähe kann man sich das Auge auch mit jedem spitzen Gegenstand versehentlich ausstechen...


    Aber im Endeffekt, ja, solche Aktionen wie mit dem Busfahrer tragen bestimmt zum (schlechten) Ruf der Laserpointer bei. Eine vernünftige Diskussion ist aber eben nicht nur eine die sich durch assoziale Aktionen einzelner leiten lässt, sondern eine die elementare Naturgesetze mit einbezieht. Das würde ich mir in den Laserthreads hier viel öfter wünschen!


    Was die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland angeht: Stefan hat es oben bestätigt: Es gibt - zumindest soweit ich weiss - schlicht keine die den Kauf und Besitz eines beliebig starken Lasers für Privatzwecke verbieten, auch wenn das einige hier anscheinend gerne nicht so laut hören möchten [;)].


    Das Produktsicherheitsgesetz spricht nicht von Lasern speziell. Mag durchaus sein dass einige Händler Angst vor etwaigen Prozessen haben falls mal was passiert, und deshalb nur schwächere Laser einfach so verkaufen.


    Aber nochmal, die Wahrheit ist nunmal, ich zumindest kenne KEIN deutsches Gesetz in dem klipp und klar steht "Abgabe von Lasern(!) an Privatanwender oberhalb xx mW ist VERBOTEN". Das hätte ich gerne zitiert gehabt Stefan, denn Deine Postings erweckten den Eindruck es gäbe genau so ein Gesetz! Wenn es so eins doch gibt, gerne her damit. Die BAUA ist wie schon mehrfach gesagt eine BundesANSTALT (und nicht "das Bundesamt"!) mit Forschungsaufgaben, ohne gesetzgeberische Kompetenz. Dass man als Anwender quasi immer für den Schaden haften muss den man unvorsichtiger- oder absichtlicher Weise mit Lasern anrichtet ist auch klar, das gilt nämlich immer und überall im Leben, bei jedem Gerät und auch bei Einsatz der eigenen Hände...


    Also, bisschen weniger Getöse fände ich echt gut, und das würde übrigens dem sicheren Umgang mit Lasern mehr helfen als alles andere.

    Klar geht auch eine Taschenlampe, was man für besser hält ist eher Geschmacksfrage.


    Ich persönlich bevorzuge aber auch den Laser.


    Was mir jedoch generell beim Zeigen gegen den Strich geht ist nicht die "Sicherheit" (ich halte Laser und Lampe für etwa gleich "gefährlich", und eigentlich für sicher, ausser bei grober Fehlbedienung, dann wiederum kann aber jedes Gerät gefährlich werden), sondern die in beiden Fällen implizierte Idee "Licht am Nachthimmel ist cool". Sehr problematisch, wo wir doch in einem ständigen Kampf gegen die Lichtverschmutzung sind!


    DAS, und nicht das ewige Forenspiel, in dem man sich gegenseitig mit (vermuteten) Verboten und Lebensgefahr zu übertrumpfen versucht, sollte man meiner bescheidenen Meinung nach im Hinterkopf behalten.


    Viele Grüsse,
    DK

    Hallo Stefan(-h),


    es mag ja sein dass viele Händler in (wurde hier so schön gesagt) vorauseilendem Gehorsam keine Laser über Leistung xyz mehr verkaufen. Für Privatpersonen, auch das wurde hier schon gesagt, gibt es aber meines Wissens keine gesetzlichen Beschränkungen, auch der Erwerb ist legal. Wenn Dir abweichende Gesetze bekannt sind, dann poste doch bitte mal konkrete Paragraphen! Laserschutzbeauftragte und das alles existieren wirklich _nur_ im gewerblichen Rahmen!


    Abgesehen davon bin ich voll dafür dass sich jedermann Laser jeder gewünschten Leistungsklasse anschafft, wenn er oder sie schlicht damit nicht auf Menschen, Tiere oder Fahrzeuge jeder Art zielt - UND sich auch bewusst ist, dass jedes Zeigen gleichzeitig Lichtverschmutzung ist!


    Viele Grüsse,
    DK