Hi mike,
natürlich ist ein Skybeamer kein "Teilnehmer im Straßenverkehr", -man möge sich das mal vorstellen [:D]- aber auf jeden Fall ein sicherheitsrelevanter Faktor.
Und das ist -denke ich- unbestritten.
Das ein Skybeamer Werbung ist, ist erwiesen.
Nur habe ich die Argumentation "gegenseitige Rücksichtnahme" schon mal bei Gesprächen mit der Polizei und auch dem Straßenverkehrsamt gehört. Gemäß dem Motto "habt doch Toleranz für den Skybeamerbetreiber.." und andeutungsweise : "wenn euch das stört, dann seid ihr für den Straßenverkehr nicht geeignet".
Der $1 StVO ist in diesem Zusammenhang auch gefallen.
Daher mein Hinweis...
Unter §315 StGB habe ich die Sache noch nicht betrachtet, aber ich denke die Argumentation via StVO ist da kürzer.
Und daraus folgt nun:
Skybeamer sind gem. LBauO (NRW !) -genehmigungspflichtige- Werbeanlagen.
Und Werbung außerorts (durch Licht, Ton...) ist nach §33 StVO verboten. (ich spare mir jetzt 20 Zeilen Zitate)
Fast jeder Skybeamer ist über die Ortsgrenzen hinweg wirksam...
Fertig.
>Entsprechend ist zu befürchten, daß auch der nur behauptete Geschäftsvorteil eines Disko-Betreibers Vorrang gegenüber einer möglichen Gefährdung des Verkehrs betrifft ("Dann muß der Autofahrer eben aufpassen; deswegen kann man die Disko doch nicht in die Pleite schicken").
Hmmm, sofern jemand glaubhaft nachweisen kann, daß der Geschäfts(miß)erfolg vom Skybeamer abhängt; das Gefährdungspotential (Straßenverkehr) ist da mit Sicherheit eindeutiger.
Behörden stehen übrigens nicht immer auf der Seite von Diskotheken...
Noch eine Anmerkung:
Wenn Unfälle aufgrund von Skybeamern entstehen, werden ja auch Sachwerte (z.B. Autos) in Mitleidenschaft gezogen. D.h. dann kommen die Versicherungen ins Spiel und die Sache wird wahrscheinlich spannend.[:D]
>Ihr seht: Mein Vertrauen in unsere Juristen ist unbegrenzt ...
Nun, mein Eindruck ist, daß wg. fehlender eindeutiger Vorgaben des Gesetzgebers dieses Problem zunächst an den Kommunen hängen bleibt.
(außer man zieht zwecks Skybeamerverbot direkt vor Gericht....grübel..[}:)])
(..und das kann auch in die "Hose" gehen..Da gebe ich Dir recht !)
Ich weiß, daß eine ausdauernde Argumentation [:)] gegenüber der Behörde da schon etwas bewegen kann.
Aber immer freundlich bleiben....dann klappts auch ! (womit ich natürlich nichts unterstellen möchte [:)])
Viele Grüße
Thomas