Hallo,
(==>) Clavius,
genehmigte Beamer gibt es durchaus. Einmal sollten dies vor allem Altgeräte sein, so man denn überhaupt damals eine Genehmigung beantragt hat. Es gibt aber auch neue Genehmigungen die meiner Meinung nach zumindest eine Rechtsbeugung darstellen. Die beiden eingetragenen Beamer sind so ein Fall. In solchen Fällen hilft wohl nur den Klageweg einzuschlagen. Ich werde demnächst mal klären ob in meinem Rechtsschutz auch sowas inbegriffen ist. Sollte das der Fall sein wünsche ich jeden Diskothekenbetreiber, der hier so ein Teil genehmigen lassen möchte, schon mal viel Spass.[:D]
(==>) Stefan,
stellt doch euer Gästebuch so um, dass jeder Eintrag explizit freigegeben werden muss. So habe ich es auch geschafft die unmoralischen Angebote einer Dame namens Steffi zu verbannen.
(==>) kleiner Marco,
wie kann denn die Politik es schaffen, dass ein nicht genehmigungsfähiges Teil eine Genehmigung erhält? Die ganze Sache scheint mir doch mehr als nur ein Geschmäckle zu haben.
MfG
Rainmaker